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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 5.16

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 B 5.16
Datum
04.05.2017
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz, nach der die Einsicht in das Verlaufsprotokoll einer Beratung des Bundeskabinetts zu einem Gesetzentwurf aus Gründen der Vertraulichkeit der Beratung und des Schutzes des Kernbereichs der exekutiven Eigenverantwortung abzulehnen ist. Über die Offenlegung der Teilnehmerliste kann jedoch - anders als vom Verwaltungsgericht festgestellt - nicht ohne Einwilligung der betroffenen Personen entschieden werden. Daher verpflichtet das Oberverwaltungsgericht die Behörde zur erneuten Entscheidung unter Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens. Das Urteil enthält eine Auseinandersetzung mit den Erfordernissen an ein überwiegendes Informationsinteresse des Antragstellers.
Schlagwort
Interessenabwägung, Personenbezogene Daten, Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln), (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)
Download
12 B 5.16 - 04.05.2017
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang