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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 178.18

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 K 178.18
Datum
04.07.2019
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht verpflichtet das Bundesministerium der Finanzen, dem Kläger teilweise Zugang zu den Sitzungsprotokollen des Wissenschaftlichen Beirats zu gewähren, und, soweit die Teilnehmerlisten betroffen sind, zu einer Neubescheidung. Der Beirat besteht aus Wissenschaftlern und soll den Bundesfinanzminister unabhängig und ehrenamtlich beraten. Bei den Vertraulichkeitsvorschriften aus der Beiratssatzung handelt es sich nicht um eine vorrangige Geheimhaltungsvorschrift oder um ein besonderes Amtsgeheimnis im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes. Auch weitere, von der Behörde geltend gemachte Ausnahmevorschriften hält das Verwaltungsgericht nicht für zutreffend.
Schlagwort
Internationale Beziehungen, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Drittbetroffenheit, Personenbezogene Daten
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2 K 178.18 - 04.07.2019
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang