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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 10 C 1.21

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
10 C 1.21
Datum
05.05.2022
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Bundesverwaltungsgericht weist die Revision gegen die Entscheidung der Vorinstanz als unbegründet zurück. Gegenstand des Verfahrens waren die Sitzungsprotokolle des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums der Finanzen. Sie sind grundsätzlich offenzulegen - allerdings, wie die Vorinstanz zu Recht festgestellt hatte, mit Ausnahmen personenbezogener Daten sowie urheberrechtlich geschützter Anlagen.
Schlagwort
Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten
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10 C 1.21 - 05.05.2022
Quelle
Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang