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Bundesverwaltungsgericht - 10 C 1.21
- Gericht
- Bundesverwaltungsgericht
- Aktenzeichen
- 10 C 1.21
- Datum
- 05.05.2022
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
- Kurztext
- Das Bundesverwaltungsgericht weist die Revision gegen die Entscheidung der Vorinstanz als unbegründet zurück. Gegenstand des Verfahrens waren die Sitzungsprotokolle des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums der Finanzen. Sie sind grundsätzlich offenzulegen - allerdings, wie die Vorinstanz zu Recht festgestellt hatte, mit Ausnahmen personenbezogener Daten sowie urheberrechtlich geschützter Anlagen.
- Schlagwort
- Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten
- Download
- 10 C 1.21 - 05.05.2022
- Quelle
- Bundesverwaltungsgericht
- Verfahrensgang