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Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 111.15
- Gericht
- Verwaltungsgericht Berlin
- Aktenzeichen
- 2 K 111.15
- Datum
- 09.03.2017
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
- Kurztext
- Es besteht ein Anspruch auf Zugang zu Unterlagen im Zusammenhang mit einer Ausschreibung und Vergabe der Projektträgerschaft Luftfahrtforschung. Das Vergaberecht verdrängt den Anspruch auf Informationszugang nicht, weil eine Norm nur Sperrwirkung entfalten kann, wenn sie einen mit dem Informationsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz identischen Regelungsgegenstand hat. Dies ist im Falle des Vergaberechts - zumindest nach Abschluss des Vergabeverfahrens - nicht gegeben. Allerdings sind u. a. Angebotsunterlagen aufgrund vorrangigen Spezialrechts auch nach Verfahrensabschluss geheimzuhalten. Ein von der Behörde geltend gemachter Rechtsmissbrauch liegt hingegen nicht vor.
- Schlagwort
- Begriffsbestimmung, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Missbräuchliche Antragstellung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Konkurrierende Rechtsvorschriften
- Download
- 2 K 111.15 - 09.03.2017
- Quelle
- Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
- Verfahrensgang