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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 111.15

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 K 111.15
Datum
09.03.2017
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Es besteht ein Anspruch auf Zugang zu Unterlagen im Zusammenhang mit einer Ausschreibung und Vergabe der Projektträgerschaft Luftfahrtforschung. Das Vergaberecht verdrängt den Anspruch auf Informationszugang nicht, weil eine Norm nur Sperrwirkung entfalten kann, wenn sie einen mit dem Informationsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz identischen Regelungsgegenstand hat. Dies ist im Falle des Vergaberechts - zumindest nach Abschluss des Vergabeverfahrens - nicht gegeben. Allerdings sind u. a. Angebotsunterlagen aufgrund vorrangigen Spezialrechts auch nach Verfahrensabschluss geheimzuhalten. Ein von der Behörde geltend gemachter Rechtsmissbrauch liegt hingegen nicht vor.
Schlagwort
Begriffsbestimmung, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Missbräuchliche Antragstellung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Konkurrierende Rechtsvorschriften
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2 K 111.15 - 09.03.2017
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang