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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 10 C 24.19

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
10 C 24.19
Datum
15.12.2020
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Bundesverwaltungsgericht weist die Revision gegen das Urteil der Vorinstanz zurück. Es erkennt in dem Antrag auf Informationszugang zu Unterlagen im Zusammenhang mit einer Ausschreibung und Vergabe der Projektträgerschaft Luftfahrtforschung ebenfalls keinen Rechtsmissbrauch und erörtert diesen Gesichtspunkt ausführlich. In der Sache stellt es fest, dass das Informationsfreiheitsgesetz nach Abschluss des Vergabeverfahrens nicht durch Vorschriften der Vergabeverordnung verdrängt wird. Die Vergabeverordnung enthält aber eine vorrangige Vertraulichkeitsregelung im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes.
Schlagwort
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Missbräuchliche Antragstellung, Konkurrierende Rechtsvorschriften
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10 C 24.19 - 15.12.2020
Quelle
Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang