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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 A 20.08

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 A 20.08
Datum
12.10.2009
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Dass ein Vorgang zu einem Privatisierungsvorhaben Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, hat die beklagte Bundesanstalt für Immobilienaufgaben plausibel dargelegt; das Verwaltungsgericht weist die auf den Zugang zu diesen Unterlagen gerichtete Klage ab. Zu einer Benennung der einzelnen Stellen der ingesamt 4255 Ordner ist die informationspflichtige Stelle angesichts des erheblichen Umfangs der Unterlagen nicht verpflichtet. Die teilweise Gewährung von Akteneinsicht ist aus diesem Grund nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand möglich. Das Urteil enthält eine ausführliche Erläuterung zur Verhältnismäßigkeit des Verwaltungsaufwands sowie zur Abwägung desselben mit dem Offenbarungsinteresse des Antragstellers. Der Zugang zu Unterlagen, die die Beklagte vor Klageerhebung dem Bundesarchiv übergeben hat, bemisst sich nach den vorrangigen Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes; der Anspruch richtet sich nicht mehr gegen die Bundesanstalt.
Schlagwort
Ablehnungsbegründung, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Auskunftserteilung, Aussonderungen, Bearbeitungsfrist, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Interessenabwägung, Begriffsbestimmung
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2 A 20.08 - 12.10.2009
Verfahrensgang