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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 A 109.08

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 A 109.08
Datum
17.12.2009
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Gegenstand des Antrags auf Informationszugang waren Unterlagen des Bundesjustizministeriums zur Reformbedürftigkeit des Kindschaftsrechts, die anlässlich eines Prüfauftrages des Bundesverfassungsgerichts entstanden waren, darunter interne Vorlagen für die Ministerin. Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass das Ministerium als Behörde im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes gehandelt hat. Die Sammlung von Tatsachen und deren Aufbereitung und Bewertung zur Vorbereitung einer ministeriellen Entscheidung über das "Ob" der Einleitung eines Gesetzesvorhabens als solche stellt noch keine Regierungstätigkeit dar. Auch sind die Tatsachengrundlagen und die Grundlagen der Willensbildung ebenso wie deren Ergebnis nicht im Beratungsgeheimnis geschützt.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)
Download
2 A 109.08 - 17.12.2009 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang