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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 6.10

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 B 6.10
Datum
05.10.2010
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Herausgabe von Unterlagen des Bundesjustizministeriums zur Reformbedürftigkeit des Kindschaftsrechts, die anlässlich eines Prüfauftrages des Bundesverfassungsgerichts entstanden waren, wird bestätigt. Als Teil der Exekutive des Bundes ist das Ministerium grundsätzlich informationspflichtige Behörde im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes; auf eine Abgrenzung zwischen Regierungstätigkeit und Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben kommt es nicht an. Das Gericht zieht zur Auslegung des Informationsfreiheitsgesetzes auch Regelungen des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes heran. Auch der Schutz des Beratungsgeheimnisses greift nicht; die Ausnahmetatbestände sind eng auszulegen.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)
Download
12 B 6.10 - 05.10.2010 (nicht barrierefrei)
Quelle
Landesrechtsportal Brandenburg
Verfahrensgang