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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Köln - 13 K 717/09

Gericht
Verwaltungsgericht Köln
Aktenzeichen
13 K 717/09
Datum
30.09.2010
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Der Bundesrechnungshof unterfällt den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes im Rahmen seiner verfassungsrechtlich garantierten Stellung als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nicht, weil er auf diesem Gebiet weder Behörde ist noch öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Maßgeblich ist, ob und inwieweit der Bundesrechnungshof bzw. seine Mitglieder ihre Aufgaben in richterlicher Unabhängigkeit wahrnehmen. Bei den abschließenden Niederschriften zu den Prüfungen verschiedener Stiftungen, die Zusendungen eines Bundesministeriums erhalten hatten, ist dies der Fall.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung, Schutz besonderer Verfahren
Download
13 K 717/09 - 30.09.2010 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang