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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Köln - 13 K 1190/20

Gericht
Verwaltungsgericht Köln
Aktenzeichen
13 K 1190/20
Datum
18.03.2021
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Sonstige, Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht Köln hebt einen Bescheid (Verwarnung) des Bundesdatenschutzbeauftragten auf. Dieser hatte gegenüber einem Bundesministerium moniert, dass dieses unzulässigerweise die postalische Anschrift bzw. eine persönliche E-Mail-Adresse der Antrag stellenden Personen verlangt, wenn der Informationszugangsantrag über die Internetplattform "fragdenstaat.de" eingereicht wird. In dem streitgegenständlichen Fall durfte aber eine postalische Erreichbarkeit gefordert werden, da ein Nachweis der Übermittlung des ablehnenden Bescheids über den Informationszugang an die Plattform nicht in vergleichbarer Weise wie bei einer Versendung per Post möglich ist.
Schlagwort
Antragsberechtigung, Durchführung des Antragsverfahrens
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13 K 1190/20 - 18.03.2021
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang