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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 14.13

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 B 14.13
Datum
06.11.2014
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz in vollem Umfang. Es kann dahinstehen, ob, wovon das Verwaltungsgericht ausgegangen war, dem Bundeskanzleramt die Verfügungsberechtigung an den Unterlagen fehlen könne, da der Informationszugang bereits nach einer Ausnahmevorschrift des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz besonderer öffentlicher Belange - hier der Nachrichtendienste - ausgeschlossen ist. Diese Ausnahme gilt auch gegenüber dem Bundeskanzleramt als Aufsichtsbehörde über den Bundesnachrichtendienst. Mit der Bereichsausnahme soll sichergestellt werden, dass alle Tätigkeiten der Dienste vom Informationszugang ausgeschlossen sind.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Kosten, Aufsichtsaufgaben, Sicherheitsaspekte
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12 B 14.13 - 06.11.2014
Quelle
Landesrechtsportal Brandenburg
Verfahrensgang