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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 1.19

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 B 1.19
Datum
10.06.2020
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
In einem Streit um die Schwärzung personenbezogener Daten von Angaben zu Beschäftigten unterhalb der Referatsleiterebene in Unterlagen des Bundeswirtschaftsministeriums stellt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg fest, dass die Namen und Kontaktdaten niederrangiger Amtsträger sowie Behördenexterner wegen des Risikos einer Internetveröffentlichung im Rahmen der Interessenabwägung als schutzwürdig einzustufen sind. Die Berufung des Klägers wird damit zurückgewiesen.
Schlagwort
Interessenabwägung, Personenbezogene Daten
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12 B 1.19 - 10.06.2020
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang