Rechtsprechungsdatenbank
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 1.19
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
- Aktenzeichen
- 12 B 1.19
- Datum
- 10.06.2020
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
- Kurztext
- In einem Streit um die Schwärzung personenbezogener Daten von Angaben zu Beschäftigten unterhalb der Referatsleiterebene in Unterlagen des Bundeswirtschaftsministeriums stellt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg fest, dass die Namen und Kontaktdaten niederrangiger Amtsträger sowie Behördenexterner wegen des Risikos einer Internetveröffentlichung im Rahmen der Interessenabwägung als schutzwürdig einzustufen sind. Die Berufung des Klägers wird damit zurückgewiesen.
- Schlagwort
- Interessenabwägung, Personenbezogene Daten
- Download
- 12 B 1.19 - 10.06.2020
- Quelle
- Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
- Verfahrensgang