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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein - 12 A 289/03

Gericht
Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Aktenzeichen
12 A 289/03
Datum
24.06.2004
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Schleswig-Holstein)
Kurztext
Das Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet die Eichbehörden nicht zur Auskunft über konkrete Beanstandungen bei den Füllmengenkontrollen an Fertigverpackungen verschiedener Hersteller, weil diese Informationen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse darstellen und die Belange der betroffenen Unternehmen das Offenbarungsinteresse der Öffentlichkeit überwiegen. Die Geheimhaltung ist für die Wettbewerbsfähigkeit von Bedeutung, weil Feststellungen zur Abfüllpraxis eines Unternehmens geeignet sind, dessen Marktstellung und das Verbraucherverhalten zu beeinflussen. Nicht jedes rechtswidrige Verhalten ist ohne Weiteres aus dem Schutzbereich des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses ausgenommen.
Schlagwort
Begriffsbestimmung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Interessenabwägung
Download
12 A 289/03 - 24.06.2004 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang