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Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein - 4 LB 30/04
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
- Aktenzeichen
- 4 LB 30/04
- Datum
- 22.06.2005
- Art der Entscheidung
- Beschluss
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Schleswig-Holstein)
- Kurztext
- Bei von den Eichbehörden beanstandeten Füllmengenunterschreitungen handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen. Diese haben aus Wettbewerbsgründen ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse an der Geheimhaltung der Prüfdaten, welches das Offenbarungsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt. Dem steht auch nicht die mögliche Rechtswidrigkeit der Abfüllpraxis entgegen. Die Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz wird damit zurückgewiesen.
- Schlagwort
- Begriffsbestimmung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Interessenabwägung
- Download
- 4 LB 30/04 - 22.06.2005 (nicht barrierefrei)
- Verfahrensgang