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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 10 S 3000/18

Gericht
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Aktenzeichen
10 S 3000/18
Datum
17.12.2020
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)
Kurztext
Einsicht in die Bauakte eines Nachbarn zur Statik der Terrasse: Das öffentliche Informationsinteresse überwiegt hier gegenüber dem Schutz personenbezogener Daten (Sachbezug) nach § 5 Abs. 1 Alt. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg. Das öffentliche Informationsinteresse überwiegt, wenn und soweit der Informationszugang zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder sonstiger schwerwiegender Beeinträchtigungen der Rechte Einzelner geboten ist.
Schlagwort
Interessenabwägung, Personenbezogene Daten
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10 S 3000/18 - 17.12.2020
Quelle
Landesrechtsprechung Baden-Württemberg
Verfahrensgang