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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Freiburg - 8 K 1996/16

Gericht
Verwaltungsgericht Freiburg
Aktenzeichen
8 K 1996/16
Datum
15.11.2018
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)
Kurztext
Dem Zugang zur Bauakte des Nachbarn steht der im Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg verankerte Schutz personenbezogener Daten (wozu auch Sachinformationen wie Angaben zur Statik gehören) entgegen, es sei denn, die betroffene Person hat eingewilligt oder das öffentliche Informationsinteresse an der Bekanntgabe überwiegt das schutzwürdige Interesse am Ausschluss des Informationszugangs. Beides war nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht gegeben.
Schlagwort
Personenbezogene Daten, Interessenabwägung
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8 K 1996/16 - 15.11.2018
Quelle
Landesrechtsprechung Baden-Württemberg
Verfahrensgang