Rechtsprechungsdatenbank
Verwaltungsgericht Freiburg - 8 K 1996/16
- Gericht
- Verwaltungsgericht Freiburg
- Aktenzeichen
- 8 K 1996/16
- Datum
- 15.11.2018
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)
- Kurztext
- Dem Zugang zur Bauakte des Nachbarn steht der im Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg verankerte Schutz personenbezogener Daten (wozu auch Sachinformationen wie Angaben zur Statik gehören) entgegen, es sei denn, die betroffene Person hat eingewilligt oder das öffentliche Informationsinteresse an der Bekanntgabe überwiegt das schutzwürdige Interesse am Ausschluss des Informationszugangs. Beides war nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht gegeben.
- Schlagwort
- Personenbezogene Daten, Interessenabwägung
- Download
- 8 K 1996/16 - 15.11.2018
- Quelle
- Landesrechtsprechung Baden-Württemberg
- Verfahrensgang