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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Münster - 1 K 1483/04

Gericht
Verwaltungsgericht Münster
Aktenzeichen
1 K 1483/04
Datum
15.04.2005
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Es besteht kein Anspruch auf Einsicht in die Berichte des Rechnungsprüfungsamts über die Prüfung der Gebührenberechnung der Abfallwirtschaftsbetriebe einer Stadt. Der Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz von Protokollen vertraulicher Beratungen ist analog auch auf protokollnahe Unterlagen vertraulichen Inhalts anzuwenden. Die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamts sind derart protokollnahe Unterlagen, dass aus ihnen auf die Beratungen des Ausschusses geschlossen werden kann.
Schlagwort
Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)
Download
1 K 1483/04 - 15.04.2005 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang