Auslegungshilfen der Landesbeauftragten
Gesetzesbegründungen
Gesetzentwürfe und Parlamentsdokumente enthalten oft praxisrelevante Hinweise, die eine Auslegung des Informationszugangsrechts erleichtern. Insbesondere können die Begründungen für getroffene Regelungen einer Klarstellung dienen, welche Ziele des Gesetzgeber damit verfolgt hat. Wir stellen hier entsprechende Dokumente für das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz sowie für das Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg zur Verfügung.
Gesetzesbegründungen
Gesetzentwürfe und Parlamentsdokumente enthalten oft praxisrelevante Hinweise, die eine Auslegung des Informationszugangsrechts erleichtern. Insbesondere können die Begründungen für getroffene Regelungen einer Klarstellung dienen, welche Ziele des Gesetzgeber damit verfolgt hat. Wir stellen hier entsprechende Dokumente für das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz sowie für das Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg zur Verfügung.
Entwurf für Gesetz zur Änderung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (2012)
Die Novellierung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes im Jahr 2013 dehnte seine Anwendbarkeit auf die mittelbare Staatsverwaltung aus und führte eine Bereichsausnahme für die Verfassungsschutzbehörde ein. Zugleich eröffnete sie ein weitgehendes Recht auf Herausgabe von Kopien, erweiterte den Schutz der Tätigkeit der Polizei und beschränkte des zuvor umfassenden Schutz von Unternehmensdaten auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
Die Novellierung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes im Jahr 2013 dehnte seine Anwendbarkeit auf die mittelbare Staatsverwaltung aus und führte eine Bereichsausnahme für die Verfassungsschutzbehörde ein. Zugleich eröffnete sie ein weitgehendes Recht auf Herausgabe von Kopien, erweiterte den Schutz der Tätigkeit der Polizei und beschränkte des zuvor umfassenden Schutz von Unternehmensdaten auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
Entwurf für ein Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (2006)
Das Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg setzt die europäische Umweltinformationsrichtlinie in brandenburgisches Landesrecht um. Es enthält eine dynamische Verweisung auf das Umweltinformationsgesetz des Bundes. Die Begründung zum Gesetzentwurf gibt unter anderem Aufschluss über das Verhältnis zum Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz.
Das Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg setzt die europäische Umweltinformationsrichtlinie in brandenburgisches Landesrecht um. Es enthält eine dynamische Verweisung auf das Umweltinformationsgesetz des Bundes. Die Begründung zum Gesetzentwurf gibt unter anderem Aufschluss über das Verhältnis zum Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz.
Entwurf für ein Akteneinsichtsrechtsgesetz (1997)
Der Gesetzentwurf enthält die Begründung der Landesregierung für die Regelungen eines Akteneinsichtsrechtsgesetzes, das der Gesetzgeber im Jahr 1998 schließlich als Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz verabschiedet hat. Obwohl dessen Vorschriften in der Zwischenzeit mehrfach geändert wurden, ist der Begründungstext für die Auslegung der Vorschriften zumindest teilweise noch immer eine nützliche Quelle.
Der Gesetzentwurf enthält die Begründung der Landesregierung für die Regelungen eines Akteneinsichtsrechtsgesetzes, das der Gesetzgeber im Jahr 1998 schließlich als Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz verabschiedet hat. Obwohl dessen Vorschriften in der Zwischenzeit mehrfach geändert wurden, ist der Begründungstext für die Auslegung der Vorschriften zumindest teilweise noch immer eine nützliche Quelle.
Anwendungshinweise
Die Anwendungshinweise zum Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz bestehen aus einer Zusammenfassung von Entscheidungen der Landesbeauftragten, die sie seit In-Kraft-Treten des Gesetzes in konkreten Beratungs- oder Beschwerdefällen getroffen hat. Trotz erheblichen Aktualisierungsbedarfs der Hinweise finden Behörden und Antrag stellende Personen darin weiterhin Hilfestellungen für aktuelle Fragen zur Umsetzung der Informationsfreiheit in Brandenburg.
Anwendungshinweise
Die Anwendungshinweise zum Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz bestehen aus einer Zusammenfassung von Entscheidungen der Landesbeauftragten, die sie seit In-Kraft-Treten des Gesetzes in konkreten Beratungs- oder Beschwerdefällen getroffen hat. Trotz erheblichen Aktualisierungsbedarfs der Hinweise finden Behörden und Antrag stellende Personen darin weiterhin Hilfestellungen für aktuelle Fragen zur Umsetzung der Informationsfreiheit in Brandenburg.
Anwendungshinweise zum Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (Stand 2022)
Häufig gestellte Fragen
In unseren FAQs zur Informationsfreiheit beantworten wir häufig gestellte Fragen Antrag stellender Personen. Dabei geht es unter anderem um die Voraussetzungen für die Antragstellung, den Umfang und die Grenzen der Informationszugangsansprüche, das behördliche Verfahren, um mögliche Kosten und um die Unterstützung gegenüber den Behörden, falls Schwierigkeiten auftreten.
Häufig gestellte Fragen
In unseren FAQs zur Informationsfreiheit beantworten wir häufig gestellte Fragen Antrag stellender Personen. Dabei geht es unter anderem um die Voraussetzungen für die Antragstellung, den Umfang und die Grenzen der Informationszugangsansprüche, das behördliche Verfahren, um mögliche Kosten und um die Unterstützung gegenüber den Behörden, falls Schwierigkeiten auftreten.