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Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg vom 01. Dezember 2006

Der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (Landtags-Drucksache 4/3783 vom 01. Dezember 2006) wurde nach erster Lesung am 14. Dezember 2006 (Plenarprotokoll Landtags-Drucksache 4/41) an den Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen und dort in geringfügig veränderter Form zum Beschluss empfohlen (Beschlussempfehlung und Bericht Landtags-Drucksache 4/4219). Auf der 45. Sitzung des Landtages Brandenburg wurde das Umweltinformationsgesetz unter Berücksichtigung der Änderungen des Ausschusses verabschiedet (Plenarprotokoll 4/45) und am 29. März.2007 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg (GVBl Teil I, Seite 73) verkündet. Es trat am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung enthält auch die Begründung und kann hier heruntergeladen werden. Aus der Begründung geht auch das Ziel hervor, das Umweltinformationsgesetz und das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz bis zum 31. Dezember 2008 zusammenzuführen.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (Landtags-Drucksache 4/3783 vom 01. Dezember 2006) wurde nach erster Lesung am 14. Dezember 2006 (Plenarprotokoll Landtags-Drucksache 4/41) an den Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen und dort in geringfügig veränderter Form zum Beschluss empfohlen (Beschlussempfehlung und Bericht Landtags-Drucksache 4/4219). Auf der 45. Sitzung des Landtages Brandenburg wurde das Umweltinformationsgesetz unter Berücksichtigung der Änderungen des Ausschusses verabschiedet (Plenarprotokoll 4/45) und am 29. März.2007 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg (GVBl Teil I, Seite 73) verkündet. Es trat am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung enthält auch die Begründung und kann hier heruntergeladen werden. Aus der Begründung geht auch das Ziel hervor, das Umweltinformationsgesetz und das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz bis zum 31. Dezember 2008 zusammenzuführen.