Toolbar-Menü

Protokoll der 1. Zwischenkonferenz am 29. Januar 2020

TOP 1 Begrüßung und Organisatorisches

Der Vorsitzende begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ersten Zwischenkonferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in der Landesvertretung des Freistaates Sachsen beim Bund in Berlin.

Der Vorsitzende der DSK 2019 übergibt den Staffelstab und die Glocke an den neuen Vorsitz Sachsen. Der neue Vorsitzende dankt Rheinland-Pfalz für die Ausrichtung der Konferenzen 2019 und die hervorragende Arbeit.

Im Anschluss stellt der Vorsitzende den Ablauf der Konferenz dar.

TOP 2 Tagesordnung und Protokoll

Der Vorsitzende stellt die geänderte Tagesordnung vor. Ein neuer TOP 14 soll nach TOP 7 behandelt werden. TOP 8 wurde in TOP 8a und 8b unterteilt. TOP 8a beinhaltet die Entschließung zur Digitalen Souveränität. TOP 8b wurde aufgrund einer Anmeldung von Niedersachsen ergänzend aufgenommen. Es geht um ein Statement der DSK im Hinblick auf die Bedeutung der Digitalen Souveränität gegenüber dem IT-Planungsrat.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form einstimmig angenommen.

Der Vorsitzende stellt fest, dass das Umlaufverfahren zum Protokoll der 98. DSK abgeschlossen und das Protokoll damit festgestellt ist.

TOP 3 Information zu Umlaufverfahren der DSK

Der Vorsitzende stellt fest, dass die Umlaufverfahren 2019 abgeschlossen sind.

Für 2020 liegen bislang zwei Umlaufverfahren vor. Das Umlaufverfahren 1/2020 „Beschluss zu Transkriptionen durch Anbieter von Sprachassistenz-Systemen“ ist abgeschlossen. Es gab 4 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen. Damit wurde der Entwurf nicht beschlossen.

Hamburg bedauert, dass es nicht zu einem Beschluss gekommen ist.

Zum Umlaufverfahren 2/2020 „Beschluss zu Änderungen der Ergänzungen zu den Akkreditierungskriterien nach DIN EN ISO/IEC 17065“ erläutert Schleswig-Holstein die enge Terminkette. Um eine Einreichung beim EDSA am 31. Januar 2020 zu gewährleisten, bittet Schleswig-Holstein die Stellungnahmefrist 30. Januar 2020, 13.00 Uhr einzuhalten und wirbt für die Annahme des Beschlussentwurfs.

Die Übersichten über die Umlaufverfahren 2019 und 2020 werden von der Konferenz zur Kenntnis genommen.


TOP 4 Bericht aus dem Europäischen Datenschutzausschuss

Der BfDI erläutert die Diskussionen im EDSA zu folgenden Themen:

  • Transparenz und Veröffentlichung von Dokumenten des EDSA,
  • Staatenregelungen zu Monitoring Bodies; die deutschen Regelungen werden voraussichtlich im April auf die Tagesordnung des EDSA gesetzt werden,
  •  Bericht der irischen Aufsichtsbehörde zum Stand der dort bearbeiteten Verfahren

Hamburg ergänzt die Ausführungen um folgende Themen: 

  • Brexit: aufgrund der Übergangsregelung im Austrittsvertrag wird Großbritannien bis Ende des Jahres die DSGVO anwenden, sodass es vorerst nicht zu Änderungen in der Zusammenarbeit mit den verbliebenen Aufsichtsbehörden kommt; Großbritannien hat allerdings kein Stimmrecht mehr im EDSA,
  • Bericht des EDSA zur Evaluation der DSGVO: Der Bericht soll im März 2020 an die Kommission gesandt werden; eine ad hoc-Subgroup wurde mit der Überarbeitung des Berichtsentwurfs beauftragt; der Erfahrungsbericht der DSK ist bislang nicht im Annex des EDSA-Berichts

Die Konferenz diskutiert den weiteren Umgang mit dem Erfahrungsbericht der DSK zur Anwendung der DSGVO und legt ein zweistufiges Verfahren fest. Zunächst soll der Vorsitzende auf die Vorsitzende des EDSA mit der Bitte zugehen, den Erfahrungsbericht der DSK in der weiteren Subgroup-Arbeit zur Evaluierung der DSGVO zu berücksichtigen. Wenn dies nicht erfolgversprechend erscheint, dann soll der Erfahrungsbericht der DSK direkt an die Europäische Kommission gesendet werden.

(13 Zustimmungen, 1 Ablehnung, 3 Enthaltungen)

Baden-Württemberg regt an, zum zweijährigen Jubiläum der DSGVO eine gemeinsame Position der DSK zum One-Stop-Shop-Verfahren zu erarbeiten. Hamburg und Rheinland- Pfalz unterstützen diesen Vorschlag. Der Vorsitzende wird diesen Vorschlag aufgreifen.



TOP 5 Information über Publikationen der Aufsichtsbehörden

Der Vorsitzende führt in den TOP ein. Das LDA Bayern erklärt sich bereit, auch künftig die Aktualisierung der Liste über die Publikationen der Aufsichtsbehörden zu übernehmen, wofür ihm der Vorsitzende dankt.

Die Konferenz stimmt über den vorliegenden Festlegungsentwurf in der Variante, dass das LDA Bayern auch künftig die Aktualisierung der Liste initiiert, ab.

(14 Zustimmungen, 0 Ablehnungen, 3 Enthaltungen)



TOP 6 Medizininformatik-Initiative (MII) des Bundes

Rheinland-Pfalz führt in das Thema ein. Nach intensiver Diskussion über die weitere Verfahrensweise wird der Wortlaut des vorliegenden Festlegungsentwurfs geändert.

Im Ergebnis beauftragt die Konferenz den AK Wissenschaft und Forschung unter Einbeziehung des AK Gesundheit und Soziales, mit der MII ein Beratungsgespräch am 27. Februar 2020, ab 11.00 Uhr, durchzuführen. Die MII soll gebeten werden, vor dem Beratungsgespräch eine Stellungnahme zu dem Schreiben des AK Wissenschaft und Forschung vom 13. Januar 2020 abzugeben.

Auf der Grundlage der Ergebnisse des Beratungsgesprächs soll der AK Wissenschaft und Forschung unter Einbeziehung des AK Gesundheit und Soziales der DSK einen Beschlussvorschlag über die Mustertexte der Medizininformatik-Initiative auf der 99. DSK vorlegen.

(16 Zustimmungen, 0 Ablehnungen, 1 Enthaltung)


TOP 7 Federführung im Umgang mit Beschwerden gegen die irische „captaxAG“

Der Vorsitzende erläutert den angemeldeten Tagesordnungspunkt, der anschließend diskutiert wird. Die Konferenz stimmt mehrheitlich dem Festlegungsentwurf in der von Nordrhein- Westfalen geänderten Fassung zu.

(16 Zustimmungen, 0 Ablehnungen, 1 Enthaltung)


TOP 8a Entschließung zur digitalen Souveränität

Der BfDI bringt das Thema entsprechend der TOP-Anmeldung ein.

Der Entschließungsentwurf soll eine Einordnung des Begriffes digitale Souveränität enthalten. Das zu TOP 8b gefundene Statement ist als Zielrichtung der Entschließung zu berücksichtigen.

Sachsen stellt folgende Fragen, die im Zusammenhang mit dem Entschließungsentwurf stehen:

  • Kann der Staat als Regulierer auftreten und wenn ja, in welcher Form?
  • Worauf müssen Anwender achten?
  • Welche Kriterien sind an die Wirtschaft als Anbieter von Dienstleistungen und Produkten anzulegen?

Auch wenn die Entschließung an die öffentliche Verwaltung gerichtet werden soll, stellen sich diese Fragen mittelbar im Hinblick auf die Rollen der unterschiedlichen Akteure wie Hersteller und Anbieter.

Die Konferenz stimmt über die durch den BfDI eingebrachte Festlegung, mit der Konkretisierung, dass ein Entschließungsentwurf bis zur Zwischenkonferenz am 16. Juni 2020 vorgelegt werden soll, ab.

(17 Zustimmungen, 0 Ablehnungen, 0 Enthaltungen)

 

TOP 8b Statement zur Position der DSK im Hinblick auf die Bedeutung der Digitalen Souveränität gegenüber dem IT-PLR

Niedersachsen stellt anhand eines vorliegenden Kurzberichtes aus der AG „Digitale Souveränität und Cloud-Computing“ des IT-Planungsrates deren aktuelle Arbeit und die Intention des vorliegenden Entwurfs zur Festlegung eines Statements vor.

Es schließt sich eine Diskussion zum Inhalt des Begriffs Digitale Souveränität an. Es wird herausgearbeitet, dass Verantwortliche des öffentlichen Bereichs die Wahlfreiheit und die vollständige Kontrolle über die eingesetzten Mittel und Verfahren bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben sollen und es um die digitale Eigenständigkeit geht.

Der Entwurf zur Festlegung eines Statements von Sachsen wird im Ergebnis der Diskussion geändert und es wird über die geänderte Fassung abgestimmt.

 (17 Zustimmungen, 0 Ablehnungen, 0 Enthaltungen) Niedersachsen wird für seine Initiative im IT-Planungsrat gedankt.


TOP 9 Datenschutzrechtliche Positionierung zu Windows 10; Zwischenbericht der ad hoc AG

Das LDA Bayern berichtet, dass zur weiteren Klärung der Frage, ob sich bei der geprüften Windows 10-Enterprise-Version die Übertragung von Telemetriedaten an Microsoft vollständig unterbinden lässt, beim LDA Bayern am 10./11. Dezember 2019 eine weitere Untersuchung stattfand. Neben deutschen Vertretern verschiedener Behörden(BY, BfDI, MV und NI als Mitglieder der ad-hoc-AG, BSI, LSI Bayern) nahmen auch Vertreter von Microsoft teil.

Nach diesem Termin fanden weitere Untersuchungen durch das LDA Bayern statt, bei denen mit Simulation von Nutzerverhalten das Unterbleiben der Übertragung von Telemetriedaten getestet wurde.

Im Ergebnis hat sich unter den beim LDA Bayern festgelegten Testbedingungen die Übertragung von Telemetriedaten vollständig unterbinden lassen. Bei Tests des BSI wurde bestätigt, dass mit den gewählten Konfigurationen keine Telemetriedaten an Microsoft übermittelt werden. Allerdings wurde dort ein Aufruf einer Konfigurationsdatei festgestellt, dessen datenschutzrechtliche Bewertung noch erfolgen muss.

Niedersachsen als Vorsitz der ad-hoc-AG berichtet über die gemeinsamen Beratungen seit Sommer 2019. Niedersachsen hat bereits 2018 technische und datenschutzrechtliche Bewertungen durchgeführt (Prüfschema mit technischer Anlage) und ebenfalls seit 2019 mehrere Labortests unter Einbeziehung der Erkenntnisse aus der SiSyPHus-Studie des BSI vom November 2018 durchgeführt. Im Ergebnis decken sich die Bewertungen mit denen des LDA Bayerns.

Rheinland-Pfalz berichtet ergänzend und im Vorgriff auf die noch kommende schriftliche Zusammenfassung von dem nach der 98. DSK in Trier durchgeführten Termin mit Vertretern von Microsoft. Es gab im Wesentlichen vier berichtenswerte Punkte:

  • Microsoft kündigte ein Patch an, mit dem eine Übertragung von Telemetriedaten an Microsoft fast vollständig unterbunden werden
  • Microsoft hat akzeptiert, dass Telemetriedaten als personenbezogene Daten betrachtet
  • Microsoft betrachtet sich als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO bezogen auf die
  • Microsoft wird seine Nutzungsbedingungen/Datenschutzerklärungen im Hinblick auf die Telemetriedaten anpassen.

Die Konferenz nimmt den Zwischenbericht zur Kenntnis und dankt der ad hoc AG Windows 10 für ihre engagierte und aufwändige Arbeit. Das Thema soll spätestens auf der 99. DSK wieder aufgerufen werden. Sachsen-Anhalt weist darauf hin, dass dann auch eine Befassung mit der Unterbindung der Übermittlung von Telemetriedaten bei der Home-Version von Windows 10 und mit den offenen rechtlichen Aspekten erfolgen sollte.

 

TOP 10 Bericht der Task Force „Facebook Fanpages“

Schleswig-Holstein berichtet darüber, dass Facebook ein neues Addendum zur Verfügung gestellt hat. Dieses Addendum hat zwischenzeitlich eine erneute Überarbeitung erfahren. Die Task Force wird künftig ihre Arbeit verstärkt auf EU-Ebene weiterführen.

Die Konferenz nimmt den Bericht zur Kenntnis und bedankt sich bei der Task Force für ihre bisherige Arbeit.

Im Anschluss berichten die Aufsichtsbehörden über ihre Aktivitäten gegenüber den Betreibern von Facebook Fanpages.

Rechtsfragen zu Twitter sollen im AK Medien weiterbehandelt werden.

 

TOP 11 Registermodernisierung

Der BfDI stellt den Stand der durch den Bund vorgesehenen Registermodernisierung dar. Er empfiehlt, die diesbezügliche Arbeit der DSK-Vertreter im IT-Planungsrat fortzusetzen.

Sachsen-Anhalt spricht ergänzend das Onlinezugangsgesetz und das von den Bundesländern verabredete „einer für alle“-Prinzip an. Die DSK muss festlegen, wie sie sich hinsichtlich der erforderlichen Einzelprüfungen in den jeweiligen Bereichen aufstellt. Sachsen-Anhalt wird hierzu eine Vorlage für die DSK erarbeiten.

 

TOP 12 Wechsel in der zeitlichen Abfolge des Vorsitzes der Datenschutzkonferenz zwischen Sachsen-Anhalt, Thüringen und dem Bund

Die Konferenz stimmt dem Wechsel in der zeitlichen Abfolge des Vorsitzes der DSK einstimmig zu. Der Bund übernimmt den Vorsitz der DSK für das Jahr 2022, Sachsen-Anhalt für 2024 und Thüringen für 2025.


TOP 13 Sonstiges

Der Vorsitzende stellt klar, dass der ursprünglich als Zwischenkonferenz vorgesehene Termin am 12. Mai 2020 als Treffen mit den spezifischen Aufsichtsbehörden genutzt wird. Das Treffen findet in Berlin statt. Die nächste Zwischenkonferenz nach der 99. DSK wird am 16. Juni 2020 durchgeführt.

Sachsen-Anhalt weist auf den neuen Glücksspielstaatsvertrag hin. Es wird angeregt, dass ein AK oder eine Aufsichtsbehörde, die sich bereits mit dem Thema Glücksspielstaatsvertrag befasst hat, eine Position der DSK erarbeitet. Unklar ist allerdings, ob dies unter dem zeitlichen Aspekt noch zielführend ist.

Rheinland-Pfalz ergänzt, dass die nicht-öffentliche Anhörung zum Staatsvertrag am 19. Februar 2020 stattfinden soll und unterstützt den Vorschlag einer Positionierung der DSK. Das weitere Vorgehen kann in die Hände des DSK-Vorsitzes gelegt werden.

 

TOP 14 Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zwischen den Datenschutz- Aufsichtsbehörden und der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)

Schleswig-Holstein führt in den TOP ein und erklärt das Prozedere für die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung. Der Text der Kooperationsvereinbarung liegt den Aufsichtsbehörden in ihren Dienststellen vor. Die Aufsichtsbehörden leisten die Unterschriften. Schleswig-Holstein wird die Unterschriften der DAkkS einholen und die Originale der Vereinbarung dann den Aufsichtsbehörden zukommen lassen. 

TOP 1 Begrüßung und Organisatorisches

Der Vorsitzende begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ersten Zwischenkonferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in der Landesvertretung des Freistaates Sachsen beim Bund in Berlin.

Der Vorsitzende der DSK 2019 übergibt den Staffelstab und die Glocke an den neuen Vorsitz Sachsen. Der neue Vorsitzende dankt Rheinland-Pfalz für die Ausrichtung der Konferenzen 2019 und die hervorragende Arbeit.

Im Anschluss stellt der Vorsitzende den Ablauf der Konferenz dar.

TOP 2 Tagesordnung und Protokoll

Der Vorsitzende stellt die geänderte Tagesordnung vor. Ein neuer TOP 14 soll nach TOP 7 behandelt werden. TOP 8 wurde in TOP 8a und 8b unterteilt. TOP 8a beinhaltet die Entschließung zur Digitalen Souveränität. TOP 8b wurde aufgrund einer Anmeldung von Niedersachsen ergänzend aufgenommen. Es geht um ein Statement der DSK im Hinblick auf die Bedeutung der Digitalen Souveränität gegenüber dem IT-Planungsrat.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form einstimmig angenommen.

Der Vorsitzende stellt fest, dass das Umlaufverfahren zum Protokoll der 98. DSK abgeschlossen und das Protokoll damit festgestellt ist.

TOP 3 Information zu Umlaufverfahren der DSK

Der Vorsitzende stellt fest, dass die Umlaufverfahren 2019 abgeschlossen sind.

Für 2020 liegen bislang zwei Umlaufverfahren vor. Das Umlaufverfahren 1/2020 „Beschluss zu Transkriptionen durch Anbieter von Sprachassistenz-Systemen“ ist abgeschlossen. Es gab 4 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen. Damit wurde der Entwurf nicht beschlossen.

Hamburg bedauert, dass es nicht zu einem Beschluss gekommen ist.

Zum Umlaufverfahren 2/2020 „Beschluss zu Änderungen der Ergänzungen zu den Akkreditierungskriterien nach DIN EN ISO/IEC 17065“ erläutert Schleswig-Holstein die enge Terminkette. Um eine Einreichung beim EDSA am 31. Januar 2020 zu gewährleisten, bittet Schleswig-Holstein die Stellungnahmefrist 30. Januar 2020, 13.00 Uhr einzuhalten und wirbt für die Annahme des Beschlussentwurfs.

Die Übersichten über die Umlaufverfahren 2019 und 2020 werden von der Konferenz zur Kenntnis genommen.


TOP 4 Bericht aus dem Europäischen Datenschutzausschuss

Der BfDI erläutert die Diskussionen im EDSA zu folgenden Themen:

  • Transparenz und Veröffentlichung von Dokumenten des EDSA,
  • Staatenregelungen zu Monitoring Bodies; die deutschen Regelungen werden voraussichtlich im April auf die Tagesordnung des EDSA gesetzt werden,
  •  Bericht der irischen Aufsichtsbehörde zum Stand der dort bearbeiteten Verfahren

Hamburg ergänzt die Ausführungen um folgende Themen: 

  • Brexit: aufgrund der Übergangsregelung im Austrittsvertrag wird Großbritannien bis Ende des Jahres die DSGVO anwenden, sodass es vorerst nicht zu Änderungen in der Zusammenarbeit mit den verbliebenen Aufsichtsbehörden kommt; Großbritannien hat allerdings kein Stimmrecht mehr im EDSA,
  • Bericht des EDSA zur Evaluation der DSGVO: Der Bericht soll im März 2020 an die Kommission gesandt werden; eine ad hoc-Subgroup wurde mit der Überarbeitung des Berichtsentwurfs beauftragt; der Erfahrungsbericht der DSK ist bislang nicht im Annex des EDSA-Berichts

Die Konferenz diskutiert den weiteren Umgang mit dem Erfahrungsbericht der DSK zur Anwendung der DSGVO und legt ein zweistufiges Verfahren fest. Zunächst soll der Vorsitzende auf die Vorsitzende des EDSA mit der Bitte zugehen, den Erfahrungsbericht der DSK in der weiteren Subgroup-Arbeit zur Evaluierung der DSGVO zu berücksichtigen. Wenn dies nicht erfolgversprechend erscheint, dann soll der Erfahrungsbericht der DSK direkt an die Europäische Kommission gesendet werden.

(13 Zustimmungen, 1 Ablehnung, 3 Enthaltungen)

Baden-Württemberg regt an, zum zweijährigen Jubiläum der DSGVO eine gemeinsame Position der DSK zum One-Stop-Shop-Verfahren zu erarbeiten. Hamburg und Rheinland- Pfalz unterstützen diesen Vorschlag. Der Vorsitzende wird diesen Vorschlag aufgreifen.



TOP 5 Information über Publikationen der Aufsichtsbehörden

Der Vorsitzende führt in den TOP ein. Das LDA Bayern erklärt sich bereit, auch künftig die Aktualisierung der Liste über die Publikationen der Aufsichtsbehörden zu übernehmen, wofür ihm der Vorsitzende dankt.

Die Konferenz stimmt über den vorliegenden Festlegungsentwurf in der Variante, dass das LDA Bayern auch künftig die Aktualisierung der Liste initiiert, ab.

(14 Zustimmungen, 0 Ablehnungen, 3 Enthaltungen)



TOP 6 Medizininformatik-Initiative (MII) des Bundes

Rheinland-Pfalz führt in das Thema ein. Nach intensiver Diskussion über die weitere Verfahrensweise wird der Wortlaut des vorliegenden Festlegungsentwurfs geändert.

Im Ergebnis beauftragt die Konferenz den AK Wissenschaft und Forschung unter Einbeziehung des AK Gesundheit und Soziales, mit der MII ein Beratungsgespräch am 27. Februar 2020, ab 11.00 Uhr, durchzuführen. Die MII soll gebeten werden, vor dem Beratungsgespräch eine Stellungnahme zu dem Schreiben des AK Wissenschaft und Forschung vom 13. Januar 2020 abzugeben.

Auf der Grundlage der Ergebnisse des Beratungsgesprächs soll der AK Wissenschaft und Forschung unter Einbeziehung des AK Gesundheit und Soziales der DSK einen Beschlussvorschlag über die Mustertexte der Medizininformatik-Initiative auf der 99. DSK vorlegen.

(16 Zustimmungen, 0 Ablehnungen, 1 Enthaltung)


TOP 7 Federführung im Umgang mit Beschwerden gegen die irische „captaxAG“

Der Vorsitzende erläutert den angemeldeten Tagesordnungspunkt, der anschließend diskutiert wird. Die Konferenz stimmt mehrheitlich dem Festlegungsentwurf in der von Nordrhein- Westfalen geänderten Fassung zu.

(16 Zustimmungen, 0 Ablehnungen, 1 Enthaltung)


TOP 8a Entschließung zur digitalen Souveränität

Der BfDI bringt das Thema entsprechend der TOP-Anmeldung ein.

Der Entschließungsentwurf soll eine Einordnung des Begriffes digitale Souveränität enthalten. Das zu TOP 8b gefundene Statement ist als Zielrichtung der Entschließung zu berücksichtigen.

Sachsen stellt folgende Fragen, die im Zusammenhang mit dem Entschließungsentwurf stehen:

  • Kann der Staat als Regulierer auftreten und wenn ja, in welcher Form?
  • Worauf müssen Anwender achten?
  • Welche Kriterien sind an die Wirtschaft als Anbieter von Dienstleistungen und Produkten anzulegen?

Auch wenn die Entschließung an die öffentliche Verwaltung gerichtet werden soll, stellen sich diese Fragen mittelbar im Hinblick auf die Rollen der unterschiedlichen Akteure wie Hersteller und Anbieter.

Die Konferenz stimmt über die durch den BfDI eingebrachte Festlegung, mit der Konkretisierung, dass ein Entschließungsentwurf bis zur Zwischenkonferenz am 16. Juni 2020 vorgelegt werden soll, ab.

(17 Zustimmungen, 0 Ablehnungen, 0 Enthaltungen)

 

TOP 8b Statement zur Position der DSK im Hinblick auf die Bedeutung der Digitalen Souveränität gegenüber dem IT-PLR

Niedersachsen stellt anhand eines vorliegenden Kurzberichtes aus der AG „Digitale Souveränität und Cloud-Computing“ des IT-Planungsrates deren aktuelle Arbeit und die Intention des vorliegenden Entwurfs zur Festlegung eines Statements vor.

Es schließt sich eine Diskussion zum Inhalt des Begriffs Digitale Souveränität an. Es wird herausgearbeitet, dass Verantwortliche des öffentlichen Bereichs die Wahlfreiheit und die vollständige Kontrolle über die eingesetzten Mittel und Verfahren bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben sollen und es um die digitale Eigenständigkeit geht.

Der Entwurf zur Festlegung eines Statements von Sachsen wird im Ergebnis der Diskussion geändert und es wird über die geänderte Fassung abgestimmt.

 (17 Zustimmungen, 0 Ablehnungen, 0 Enthaltungen) Niedersachsen wird für seine Initiative im IT-Planungsrat gedankt.


TOP 9 Datenschutzrechtliche Positionierung zu Windows 10; Zwischenbericht der ad hoc AG

Das LDA Bayern berichtet, dass zur weiteren Klärung der Frage, ob sich bei der geprüften Windows 10-Enterprise-Version die Übertragung von Telemetriedaten an Microsoft vollständig unterbinden lässt, beim LDA Bayern am 10./11. Dezember 2019 eine weitere Untersuchung stattfand. Neben deutschen Vertretern verschiedener Behörden(BY, BfDI, MV und NI als Mitglieder der ad-hoc-AG, BSI, LSI Bayern) nahmen auch Vertreter von Microsoft teil.

Nach diesem Termin fanden weitere Untersuchungen durch das LDA Bayern statt, bei denen mit Simulation von Nutzerverhalten das Unterbleiben der Übertragung von Telemetriedaten getestet wurde.

Im Ergebnis hat sich unter den beim LDA Bayern festgelegten Testbedingungen die Übertragung von Telemetriedaten vollständig unterbinden lassen. Bei Tests des BSI wurde bestätigt, dass mit den gewählten Konfigurationen keine Telemetriedaten an Microsoft übermittelt werden. Allerdings wurde dort ein Aufruf einer Konfigurationsdatei festgestellt, dessen datenschutzrechtliche Bewertung noch erfolgen muss.

Niedersachsen als Vorsitz der ad-hoc-AG berichtet über die gemeinsamen Beratungen seit Sommer 2019. Niedersachsen hat bereits 2018 technische und datenschutzrechtliche Bewertungen durchgeführt (Prüfschema mit technischer Anlage) und ebenfalls seit 2019 mehrere Labortests unter Einbeziehung der Erkenntnisse aus der SiSyPHus-Studie des BSI vom November 2018 durchgeführt. Im Ergebnis decken sich die Bewertungen mit denen des LDA Bayerns.

Rheinland-Pfalz berichtet ergänzend und im Vorgriff auf die noch kommende schriftliche Zusammenfassung von dem nach der 98. DSK in Trier durchgeführten Termin mit Vertretern von Microsoft. Es gab im Wesentlichen vier berichtenswerte Punkte:

  • Microsoft kündigte ein Patch an, mit dem eine Übertragung von Telemetriedaten an Microsoft fast vollständig unterbunden werden
  • Microsoft hat akzeptiert, dass Telemetriedaten als personenbezogene Daten betrachtet
  • Microsoft betrachtet sich als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO bezogen auf die
  • Microsoft wird seine Nutzungsbedingungen/Datenschutzerklärungen im Hinblick auf die Telemetriedaten anpassen.

Die Konferenz nimmt den Zwischenbericht zur Kenntnis und dankt der ad hoc AG Windows 10 für ihre engagierte und aufwändige Arbeit. Das Thema soll spätestens auf der 99. DSK wieder aufgerufen werden. Sachsen-Anhalt weist darauf hin, dass dann auch eine Befassung mit der Unterbindung der Übermittlung von Telemetriedaten bei der Home-Version von Windows 10 und mit den offenen rechtlichen Aspekten erfolgen sollte.

 

TOP 10 Bericht der Task Force „Facebook Fanpages“

Schleswig-Holstein berichtet darüber, dass Facebook ein neues Addendum zur Verfügung gestellt hat. Dieses Addendum hat zwischenzeitlich eine erneute Überarbeitung erfahren. Die Task Force wird künftig ihre Arbeit verstärkt auf EU-Ebene weiterführen.

Die Konferenz nimmt den Bericht zur Kenntnis und bedankt sich bei der Task Force für ihre bisherige Arbeit.

Im Anschluss berichten die Aufsichtsbehörden über ihre Aktivitäten gegenüber den Betreibern von Facebook Fanpages.

Rechtsfragen zu Twitter sollen im AK Medien weiterbehandelt werden.

 

TOP 11 Registermodernisierung

Der BfDI stellt den Stand der durch den Bund vorgesehenen Registermodernisierung dar. Er empfiehlt, die diesbezügliche Arbeit der DSK-Vertreter im IT-Planungsrat fortzusetzen.

Sachsen-Anhalt spricht ergänzend das Onlinezugangsgesetz und das von den Bundesländern verabredete „einer für alle“-Prinzip an. Die DSK muss festlegen, wie sie sich hinsichtlich der erforderlichen Einzelprüfungen in den jeweiligen Bereichen aufstellt. Sachsen-Anhalt wird hierzu eine Vorlage für die DSK erarbeiten.

 

TOP 12 Wechsel in der zeitlichen Abfolge des Vorsitzes der Datenschutzkonferenz zwischen Sachsen-Anhalt, Thüringen und dem Bund

Die Konferenz stimmt dem Wechsel in der zeitlichen Abfolge des Vorsitzes der DSK einstimmig zu. Der Bund übernimmt den Vorsitz der DSK für das Jahr 2022, Sachsen-Anhalt für 2024 und Thüringen für 2025.


TOP 13 Sonstiges

Der Vorsitzende stellt klar, dass der ursprünglich als Zwischenkonferenz vorgesehene Termin am 12. Mai 2020 als Treffen mit den spezifischen Aufsichtsbehörden genutzt wird. Das Treffen findet in Berlin statt. Die nächste Zwischenkonferenz nach der 99. DSK wird am 16. Juni 2020 durchgeführt.

Sachsen-Anhalt weist auf den neuen Glücksspielstaatsvertrag hin. Es wird angeregt, dass ein AK oder eine Aufsichtsbehörde, die sich bereits mit dem Thema Glücksspielstaatsvertrag befasst hat, eine Position der DSK erarbeitet. Unklar ist allerdings, ob dies unter dem zeitlichen Aspekt noch zielführend ist.

Rheinland-Pfalz ergänzt, dass die nicht-öffentliche Anhörung zum Staatsvertrag am 19. Februar 2020 stattfinden soll und unterstützt den Vorschlag einer Positionierung der DSK. Das weitere Vorgehen kann in die Hände des DSK-Vorsitzes gelegt werden.

 

TOP 14 Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zwischen den Datenschutz- Aufsichtsbehörden und der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)

Schleswig-Holstein führt in den TOP ein und erklärt das Prozedere für die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung. Der Text der Kooperationsvereinbarung liegt den Aufsichtsbehörden in ihren Dienststellen vor. Die Aufsichtsbehörden leisten die Unterschriften. Schleswig-Holstein wird die Unterschriften der DAkkS einholen und die Originale der Vereinbarung dann den Aufsichtsbehörden zukommen lassen.