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Protokoll der 96. Konferenz vom 7. bis 8. November 2018

TOP 1) Begrüßung, Organisatorisches

Die Vorsitzende begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 96. Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) (Anlage 1).

TOP 2) Tagesordnung der 96. Datenschutzkonferenz

Die Tagesordnung wird in der dem Protokoll als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen.

Im Vorfeld zur 96. DSK hat eine Vorkonferenz stattgefunden. Die Vorsitzende dankt den Teilnehme-rinnen und Teilnehmern für die sehr effektive und konstruktive Mitarbeit während der Vorkonferenz.

TOP 3)  Information zu Umlaufverfahren der DSK

Die DSK nimmt die Übersicht zu Umlaufverfahren der DSK (Stand: November 2018 – Anlage 3) zur Kenntnis.

TOP 4) Bericht der Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss

Die Vorsitzende dankt Hamburg für die weitere Bereitschaft Hamburgs an den nächsten Plenumssitzungen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) am 16.11.2018 sowie am 04./05.12.2018 teilzunehmen.

Hamburg berichtet zum Tagesordnungspunkt und erläutert, dass auf europäischer Ebene weiterhin die Frage diskutiert wird, welche Aufsichtsbehörde für Google zuständig ist. Es findet ein intensiver Meinungsaustausch unter den Teilnehmenden statt.

Ergebnis:

Die DSK beschließt einstimmig:

  1. Die DSK ist sich einig, dass eine Entscheidung zu der Frage der Zuständigkeit für Google gemäß Art. 65 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO durch den EDSA herbeizuführen ist. Die DSK bittet die deutsche Vertretung in der nächsten Plenumssitzung des EDSA im Dezember 2018 in diese Richtung zu agieren.
  2. Die DSK bittet den HmbBfDI, für die Länder an den nächsten Plenumssitzungen des EDSA teilzunehmen.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0]1.

TOP 5)  Sachstandsbericht und Erfahrungsaustausch zu den Verfahren der Zusammenarbeit der deutschen und europäischen Aufsichtsbehörden nach der DS-GVO

Die ZASt berichtet zum Sachstand. Neben einiger konkreter Fragestellungen (wie z. B. das Vorgehen bei mehreren betroffenen Aufsichtsbehörden in nicht grenzüberschreitenden Fällen) sind auch noch wichtige grundsätzliche Fragen zu klären (z. B. im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Herstellung gemeinsamer Standpunkte nach § 18 BDSG).

Ergebnis:

Die DSK bittet den Arbeitskreis Organisation und Struktur (vergleiche unter TOP 11), Verbesserungsvorschläge zur Organisation der Zusammenarbeit der deutschen Aufsichtsbehörden untereinander und mit den europäischen Aufsichtsbehörden zu erarbeiten. Arbeitsergebnisse können in die Vorbereitung der deutschen Subgroup-Vertreterinenn und Vertreter in der Cooperation Subgroup miteinfließen.

TOP 6)  Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung unter Geltung der DS-GVO

Ergebnis:

Die DSK beschließt einstimmig die konsolidierte Fassung der Orientierungshilfe zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung unter Geltung der DS-GVO in der Version der Anlage 4 und veröffentlicht sie nach abschließender Formatierung durch das LDA Bayern auf der DSK-Homepage.

Abstimmungsergebnis: [16,0,1].

Nordrhein-Westfalen enthält sich.

TOP 7)  Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden zu Whistleblowing-Hotlines: Firmeninterne Warnsysteme und Beschäftigtendatenschutz

Ergebnis:

Die DSK beschließt einstimmig die Änderungen der Orientierungshilfe (Stand: 17. Januar 2018) der Datenschutzaufsichtsbehörden zu Whistleblowing-Hotlines: Firmeninterne Warnsysteme und Beschäftigtendatenschutz (Anlage 5).

Abstimmungsergebnis: [17,0,0].

TOP 8) Entwurf einer E-Evidence-Verordnung der Europäischen Kommission

Schleswig-Holstein berichtet zum Entschließungsentwurf.

Ergebnis:

Die DSK verabschiedet einstimmig eine Entschließung zum Entwurf einer E-Evidence-Verordnung der Europäischen Kommission (COM(2018) 2252) in der Version der Anlage 6.

Abstimmungsergebnis: [15,0,2].

Brandenburg und Hamburg enthalten sich.

TOP 9)  Bericht aus der Task Force Facebook Fanpages

Schleswig-Holstein berichtet zum Thema. Facebook hat ein Dokument – die sog. Seiten-Insights-Ergänzung – veröffentlicht, das eine Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist. Der EuGH geht davon aus, dass Facebook und Fanpage-Betreiber gemeinsam verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzregeln sind.

Ergebnis:

Die DSK stellt fest, dass auch mit dieser Seiten-Insights-Ergänzung u.a. weiterhin noch ausreichend detaillierte und verbindliche Informationen über die Verarbeitung durch Facebook fehlen.

TOP 10)  Facebook
a) Verfahren im Zusammenhang mit dem Zugriff von App-Anbietern auf Nutzerdaten
(„Cambridge Analytica“)
b) Datenaustausch WhatsApp/Facebook

Hamburg berichtet zum Thema und erläutert den Verfahrensablauf zum Bußgeldverfahren gegen Facebook Limited in Bezug auf  „Cambridge Analytica“. Des Weiteren berichtet Hamburg von der Thematik Datenaustausch WhatsApp/Facebook. BfDI und Hamburg werden in der nächsten Plenumssitzung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) Anfang Dezember deutlich machen, dass Deutschland das Verfahren nach Art. 64 Abs. 2 DS-GVO weiterverfolgen wird. Sollte Irland keine Anstrengungen in diese Richtung machen, wird Deutschland im Plenum des EDSA auf eine Entscheidung in der Sache durch den EDSA selbst hinwirken.

TOP 11)  Bericht aus der AG Geschäftsordnung und der Projektgruppe Organisation und Struktur
Bezug: 95. DSK, TOP 10e

Niedersachsen berichtet zum Planungsstand der Neuorganisation der Arbeitskreise der DSK und erläutert, dass die Entwicklungsprozesse auf europäischer Ebene noch  nicht abgeschlossen sind. Da sich gemäß Abschnitt B.I der Geschäftsordnung der DSK die inhaltliche Ausrichtung der Arbeitskreise an den Expertengruppen des Europäischen Datenschutzausschusses orientieren soll, ist mit einer Anpassung der Arbeitskreisstruktur auf nationaler Ebene sinnvollerweise erst dann zu beginnen, wenn die Subgroupstruktur auf europäischer Ebene konsolidiert worden ist.

Ergebnis:

Die DSK beschließt einstimmig:

  1. Der AK Geschäftsordnung wird aufgelöst.
  2. Die DSK gründet einen neuen Arbeitskreis Organisation und Struktur (ehemals Projektgruppe Organisation und Struktur und Unter-Arbeitskreis des AK Geschäftsordnung) unter dem Vorsitz von Hessen.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0].

Die Vorsitzende dankt Brandenburg und Niedersachsen für die engagierte Arbeit im AK Geschäftsordnung.

Die Fragen, ob der AK Verwaltungsmodernisierung in einen AK Verwaltung umgewandelt werden soll sowie ob und ggf. welche Neuausrichtung der Workshop der Aufsichtsbehörden erhalten soll und andere Themen hinsichtlich der Zusammenarbeit der DSK – sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene – sollen zunächst im neu gegründeten AK Organisation und Struktur erörtert werden.

TOP 12)  Zusammenarbeit von Arbeitskreisen der DSK

Mecklenburg-Vorpommern zieht die Anmeldung dieses Tagesordnungspunktes zurück.

TOP 13)  Zusammenarbeit mit den spezifischen Aufsichtsbehörden i. S. v. § 18 Abs. 1 Satz 4 BDSG

Die BfDI berichtet zum Thema und schlägt vor, dem AK Grundsatz einen weiteren Auftrag zur Thematik zu erteilen.

Ergebnis:

  1. Die DSK fasst mehrheitlich einen Beschluss in der von LfD Bayern ergänzten Version
    (Anlage 7).

Abstimmungsergebnis: [15,2,0].

Baden-Württemberg und Hamburg stimmen dagegen.

2. Darüber hinaus beschließt die DSK einstimmig, dem AK Grundsatz auch mit Blick auf den Tagesordnungspunkt 14 den Auftrag zu erteilen, zur Frage Stellung zu nehmen, welche Anforderungen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften erfüllen müssen, um als spezifische Aufsichtsbehörden gemäß Art. 91 Abs. 2 DS-GVO zu gelten (Anlage 8).

Abstimmungsergebnis: [14,0,3].

Baden-WürttembergNiedersachsen und Sachsen-Anhalt enthalten sich.

Es findet eine Abstimmung über den Beschlussvorschlag in der Version der Anlage 9 („Beteiligung der spezifischen Aufsichtsbehörden; Teilnahme an Sitzungen der DSK“) statt.

Abstimmungsergebnis: [2,15,0].

TOP 14)  Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden für Jehovas Zeugen in Deutschland

Bremen zieht die Anmeldung dieses Tagesordnungspunktes zurück, da diese Fragestellung in dem Arbeitsauftrag an den AK Grundsatzfragen gemäß TOP 13 mitberücksichtig wird.

TOP 15)  Reisekostenerstattung für die Sitzungen des EDSA und der Subgroups

Die BfDI berichtet zum Thema.

Ergebnis:

Die DSK einigt sich auf eine Regelung zur Reisekostenerstattung für die Sitzungen des EDSA und der Subgroups.

TOP 16)  Einheitliche Grundzüge der Tätigkeitsberichte nach Art. 59 DS-GVO
Bezug: 3. Sonder-DSK, TOP 6

Hamburg berichtet zum Thema und fasst die Arbeitsergebnisse aus der Arbeitsgruppe zu den einheitlichen Grundzügen der Tätigkeitsberichte nach Art. 59 DS-GVO zusammen.

Ergebnis:

Die DSK fasst einstimmig den Beschluss, dass künftig optional ein einheitlich strukturiertes Kapitel in die Tätigkeitsberichte aufgenommen werden kann, in dem verschiedene statistische Werte und ressourcenbezogene Informationen veröffentlicht werden (Anlage 9a).

Abstimmungsergebnis: [15,0,2].

Bayern und Berlin enthalten sich.

TOP 17)  Stellungnahme der Datenschutzkonferenz zu Abmahnungen wegen Verstößen gegen die DS-GVO

LDA Bayern berichtet zum Thema. Es findet ein Meinungsaustausch  zu der Frage statt, ob Abmahnungen nach § 3a UWG wegen Datenschutzverstößen zulässig sind oder ob die DS-GVO abschließende Kontroll- und Sanktionsregelungen beinhaltet und aus diesem Grunde Verstöße gegen die DS-GVO nicht abmahnfähig sind.

Es findet eine Abstimmung statt, ob überhaupt ein Beschluss gefasst werden soll, der zu dieser Thematik Stellung bezieht.

Abstimmungsergebnis: [3,13,1].

BayernBfDI und Bremen stimmen dafür, Rheinland-Pfalz enthält sich.

TOP 18)  Stellungnahme der Datenschutzkonferenz zu Anträgen von Baden-Württemberg und Bayern im Bundesrat zur weitgehenden Abschaffung der Bestellpflicht von Datenschutzbeauftragten

LDA Bayern berichtet zum Thema.

Ergebnis:

Die DSK beschließt einstimmig:

Die DSK beauftragt die BfDI, eine Entschließung „Keine Abschaffung der Datenschutzbeauftragten“ vorzubereiten, die im Umlaufverfahren genehmigt werden soll.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0].

TOP 19)  Datenschutzrelevante Aspekte der „Künstlichen Intelligenz“

Rheinland-Pfalz berichtet zum Thema.

Ergebnis:

Die DSK beschließt einstimmig:

Die DSK gründet eine Task Force, die sich mit dem Thema „Künstliche Intelligenz“ befassen soll. Die Federführung übernimmt Rheinland-Pfalz.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0].

TOP 20)  Nutzung von Gesichtserkennungssoftware durch die Polizei im Rahmen der Strafermittlung im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Hamburg 2017
Bezug: 95. DSK TOP 30d, 2. Sonder-DSK TOP 7, 3. Sonder-DSK TOP 5

Hamburg berichtet zum Thema und erläutert, dass der HmbBfDI nach umfassender Prüfung den Einsatz eines Verfahrens der automatisierten Gesichtserkennung durch die Polizei Hamburg als datenschutzwidrig beanstandet hat, da für die Erstellung von biometrischen Gesichtsabdrücken durch die Polizei Hamburg keine Rechtsgrundlage ersichtlich ist.

Nach intensiver rechtlicher Prüfung und Auswertung des Verfahrens ist der HmbBfDI zu dem Ergebnis gelangt, dass die Erzeugung von mathematischen Gesichtsmodellen einer unbegrenzten Anzahl von in der Masse verdachtslos erfassten Bürgerinnen und Bürgern im Stadtgebiet über den Zeitraum von zumindest mehreren Tagen und deren Speicherung für eine unbestimmte Zeit einer besonderen gesetzlichen Befugnis bedarf, die den Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht rechtfertigt. Weder Voraussetzungen und Umfang derartiger Verfahren biometrischer Massendatenverarbeitung sind derzeit gesetzlich bestimmt, noch gibt es Verfahrensregelungen, die den Schutz von Rechten und Freiheiten Betroffener gegenüber einer Erzeugung von Gesichts-IDs in verhältnismäßiger Weise näher festlegen. Hamburg beabsichtigt aus diesem Grunde eine Anordnung gegen die Polizei Hamburg zu erlassen.

TOP 21)  Positionspapier „Biometrische Analyse“

Mecklenburg-Vorpommern berichtet zum Sachstand.

Ergebnis:

Die DSK beschließt einstimmig:

Die DSK nimmt den Zwischenbericht von Mecklenburg-Vorpommern zum Positionspapier „Biometrische Analyse“ zur Kenntnis, ohne den einzelnen inhaltlichen Positionen zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0].

TOP 22)  Strategie zur Durchsetzung der DS-GVO („Enforcement Strategie“)

Mecklenburg-Vorpommern zieht die Anmeldung dieses Tagesordnungspunktes mit Verweis auf das schriftliche Umlaufverfahren der DSK (Nr. 27/2018) zurück. Der DSK Vorsitz wird das Ergebnis des Umlaufverfahrens mit gesonderter E-Mail bekannt geben.

[Nachtrag: Das Umlaufverfahren ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Eine entsprechende Information an die DSK erfolgte durch den DSK Vorsitz mit E-Mail vom 09.11.2018.]

TOP 23)  Mitwirkung der Aufsichtsbehörden in BCR-Verfahren
Bezug: 95. DSK, TOP 24

Berlin erläutert das Beratungsergebnis aus der letzten Sitzung des AK Internationaler Datentransfer.

Ergebnis:

Die DSK fasst einstimmig den Beschluss in der Version der Anlage 10.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0].

 TOP 24)  Privacy Shield

Hessen zieht die Anmeldung dieses Tagesordnungspunktes zurück. Am 18.10.-19.10.2018 hat in Brüssel die zweite jährliche Überprüfung des Privacy Shields stattgefunden. Derzeit wird an der Erstellung der Berichte über die gewonnenen Erkenntnisse gearbeitet. Dass Plenum des Europäischen Datenschutzausschusses wird am 16.11.2018 zu einer Sondersitzung zusammen kommen und sich u.a. auch mit diesem Thema befassen.

TOP 25)  Ergänzung zur Positionsbestimmung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder – Düsseldorf, 26. April 2018 zur Anwendbarkeit des TMG für nicht-öffentliche Stellen ab dem 25. Mai 2018

Die DSK beschließt einstimmig:

Ergebnis:

Die DSK nimmt den Zwischenbericht des LDA Bayern zum Sachstand zur Kenntnis. Das Ergänzungspapier ist derzeit noch in Erarbeitung und soll zu einem späteren Zeitpunkt in einem Umlaufverfahren der DSK beschlossen werden.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0].

TOP 26)  Interoperabilität der EU-Informationssysteme im Bereich polizeilicher und justizieller Zusammenarbeit – Auswirkungen auf die Praxis der Datenschutzaufsichtsbehörden

Ergebnis:

Die DSK nimmt den schriftlichen Zwischenbericht des AK Sicherheit (Schleswig-Holstein) zu den Prüfpflichten zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0].

TOP 27)  Projekt 2019 zur Koordinierung des Vollzugsverständnisses der deutschen Aufsichtsbehörden

TOP 28)  Öffentlichkeitsarbeit – Informationen für Bürger, Verbände und KMU zusammenführen

Zusammengeführt zu einem Tagesordnungspunkt: Gemeinsame Publikationen

Die Vorsitzende greift die Initiativen von BfDI und LDA Bayern auf und erörtert die Thematik. Die beiden Vorschläge zur Operationalisierung werden eingehend diskutiert.

Ergebnis:

Die DSK  beschließt mehrheitlich die Einrichtung einer Task-Force unter der Federführung des LDA Bayern, die prüfen soll, ob und für welche Themen insbesondere aus dem nicht-öffentlichen Bereich die bisherigen Publikationen von Bund und Ländern zusammengeführt und als gemeinsame Informationen herausgegeben und/oder veröffentlicht werden können.

Darüber hinaus soll die Task-Force prüfen, zu welchen zusätzlichen Themen neue Publikationen erstellt werden können.

Abstimmungsergebnis: [12,0,5].

Baden-WürttembergBerlinBrandenburgHamburg und Hessen enthalten sich.

Zur Mitarbeit erklären sich die BfDINiedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland bereit.

[Nachtrag: LDA Bayern hat mit E-Mail vom 14.11.2018 die ersten Verfahrensschritte innerhalb der Task Force Informationsmaterial eingeleitet.]

TOP 29)  Verschiedenes

TOP 29a)  Übersicht “Aktuelle Bundesgesetzgebung”

Die Vorsitzende dankt der BfDI für die Übersendung der Übersicht zur Bundesgesetzgebung, Anlage 11.

TOP 29b)  13. Europäischer Datenschutztag 2019

Die Vorsitzende informiert über den Sachstand zur Organisation des 13. Europäischen Datenschutz-tages 2019. LDA Bayern weist auf eine weitere Veranstaltung hin, die am 16. Mai 2019 in München anlässlich des fünften amerikanischen Datenschutztages stattfinden wird.

TOP 29c)  Arbeitsweise der Vorkonferenz

Die BfDI berichtet zum Thema und gibt Anregungen zur Organisation und Durchführung von Vorkonferenzen. U.a. sollten Vorkonferenzen weiterhin in zeitlicher Nähe zu den Hauptkonferenzen stattfinden. Auch sollten sämtliche Tagesordnungspunkte bei Vorkonferenzen behandelt werden.

TOP 29d)  Terminübersicht DSK für das Jahr 2019

Rheinland-Pfalz kündigt einzelne Termine für Datenschutzkonferenzen für das Jahr 2019 an, die unter dem zukünftigen Vorsitz von Rheinland-Pfalz organisiert und durchgeführt werden. Rheinland-Pfalz wird im Nachgang zur Sitzung eine Übersicht an die DSK senden.

[Nachtrag: Eine entsprechende Information der DSK ist mit Mail vom 15.11.2018 erfolgt.]

TOP 29e) Europäischer Personaltausch

Die BfDI berichtet über eine Informationsveranstaltung des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 24.09.2018 in Brüssel zu einem Pilot-Programm, das einen europäischen Personaltausch sowohl der Aufsichtsbehörden untereinander wie auch zwischen dem Europäischen Datenschutzausschuss und den Aufsichtsbehörden vorsieht. Einige Aufsichtsbehörden signalisieren Interesse mehrerer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an einer Teilnahme an diesem Projekt.

TOP 29f)  Abstimmungsverhalten Deutschlands in der Key Provisions Subgroup zu Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO

Hamburg berichtet zum Sachstand. Derzeit werden in der Key Provisions Subgroup Guidelines zur Auslegung der Erforderlichkeit der Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages gem. Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO im Rahmen von Online-Services erarbeitet. Es ist die grundsätzliche Frage zu klären, wie die Regelung des Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO zu verstehen ist. Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO verlangt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, dass die Verarbeitung für die Erfüllung oder die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist.

Ergebnis:

Die DSK beschließt mehrheitlich:

Die Erforderlichkeitsprüfung ist anhand einer wertenden Einschränkung der Vertragsbedingungen nach datenschutzrechtlichen Prinzipien vorzunehmen. D.h. es ist - unabhängig von etwaigen weiterreichenden Vertragsbestimmungen - ein Kern- oder Zweck des Vertrages aus datenschutzrechtlicher Sicht herauszuarbeiten, für den die Verarbeitung erforderlich sein muss. Erforderlich für die Durchführung des Vertrags soll danach nur sein, was für von außen definierte, einschränkend bestimmte Vertragszwecke (z.B. der aus externer Perspektive definierte "core of the contract)" erforderlich ist.

Abstimmungsergebnis: [10,5,2].

Baden-WürttembergBayernHessenNordrhein-Westfalen und Thüringen stimmen dagegen, Niedersachsen und Sachsen enthalten sich.

 

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Anlagen:

 

  1. Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 96. Datenschutzkonferenz in Münster
  2. Tagesordnung vom 7. November 2018 nach Beschluss unter TOP 2
  3. Übersicht über Umlaufverfahren der DSK im Jahr 2018, Stand November 2018
  4. Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung unter Geltung der DS-GVO
  5. Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden zu Whistleblowing-Hotlines: Firmen-interne Warnsysteme und Beschäftigtendatenschutz
  6. Entschließung zum Entwurf einer E-Evidence-Verordnung der Europäischen Kommission
  7. Beschluss zu TOP 13: Arbeitsauftrag an den Arbeitskreis Grundsatzfragen
  8. Beschluss zu TOP 13: Arbeitsauftrag an den Arbeitskreis Grundsatzfragen zu Religions-
    und Weltanschauungsgemeinschaften
  9. Beschlussvorschlag zu TOP 13: Beteiligung der spezifischen Aufsichtsbehörden;
    Teilnahme an Sitzungen der DSK
    1. Beschluss zu TOP 16: Einheitliche Grundzüge der Tätigkeitsberichte nach Art. 59 DS-GVO
      1. Beschluss zu TOP 23: Mitwirkung der Aufsichtsbehörden in BCR-Verfahren
      2. Übersicht zur Bundesgesetzgebung (Stand: 15. Oktober 2018)


[1] Die Darstellung der Ergebnisse der Abstimmungen in diesem Protokoll erfolgt wie folgt: [ja, nein, Enthaltung].
[2] Vorschlag für eine Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen (COM(2018) 225) vom 17. April 2018: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=COM%3A2018%3A225%3AFIN .

TOP 1) Begrüßung, Organisatorisches

Die Vorsitzende begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 96. Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) (Anlage 1).

TOP 2) Tagesordnung der 96. Datenschutzkonferenz

Die Tagesordnung wird in der dem Protokoll als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen.

Im Vorfeld zur 96. DSK hat eine Vorkonferenz stattgefunden. Die Vorsitzende dankt den Teilnehme-rinnen und Teilnehmern für die sehr effektive und konstruktive Mitarbeit während der Vorkonferenz.

TOP 3)  Information zu Umlaufverfahren der DSK

Die DSK nimmt die Übersicht zu Umlaufverfahren der DSK (Stand: November 2018 – Anlage 3) zur Kenntnis.

TOP 4) Bericht der Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss

Die Vorsitzende dankt Hamburg für die weitere Bereitschaft Hamburgs an den nächsten Plenumssitzungen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) am 16.11.2018 sowie am 04./05.12.2018 teilzunehmen.

Hamburg berichtet zum Tagesordnungspunkt und erläutert, dass auf europäischer Ebene weiterhin die Frage diskutiert wird, welche Aufsichtsbehörde für Google zuständig ist. Es findet ein intensiver Meinungsaustausch unter den Teilnehmenden statt.

Ergebnis:

Die DSK beschließt einstimmig:

  1. Die DSK ist sich einig, dass eine Entscheidung zu der Frage der Zuständigkeit für Google gemäß Art. 65 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO durch den EDSA herbeizuführen ist. Die DSK bittet die deutsche Vertretung in der nächsten Plenumssitzung des EDSA im Dezember 2018 in diese Richtung zu agieren.
  2. Die DSK bittet den HmbBfDI, für die Länder an den nächsten Plenumssitzungen des EDSA teilzunehmen.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0]1.

TOP 5)  Sachstandsbericht und Erfahrungsaustausch zu den Verfahren der Zusammenarbeit der deutschen und europäischen Aufsichtsbehörden nach der DS-GVO

Die ZASt berichtet zum Sachstand. Neben einiger konkreter Fragestellungen (wie z. B. das Vorgehen bei mehreren betroffenen Aufsichtsbehörden in nicht grenzüberschreitenden Fällen) sind auch noch wichtige grundsätzliche Fragen zu klären (z. B. im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Herstellung gemeinsamer Standpunkte nach § 18 BDSG).

Ergebnis:

Die DSK bittet den Arbeitskreis Organisation und Struktur (vergleiche unter TOP 11), Verbesserungsvorschläge zur Organisation der Zusammenarbeit der deutschen Aufsichtsbehörden untereinander und mit den europäischen Aufsichtsbehörden zu erarbeiten. Arbeitsergebnisse können in die Vorbereitung der deutschen Subgroup-Vertreterinenn und Vertreter in der Cooperation Subgroup miteinfließen.

TOP 6)  Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung unter Geltung der DS-GVO

Ergebnis:

Die DSK beschließt einstimmig die konsolidierte Fassung der Orientierungshilfe zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung unter Geltung der DS-GVO in der Version der Anlage 4 und veröffentlicht sie nach abschließender Formatierung durch das LDA Bayern auf der DSK-Homepage.

Abstimmungsergebnis: [16,0,1].

Nordrhein-Westfalen enthält sich.

TOP 7)  Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden zu Whistleblowing-Hotlines: Firmeninterne Warnsysteme und Beschäftigtendatenschutz

Ergebnis:

Die DSK beschließt einstimmig die Änderungen der Orientierungshilfe (Stand: 17. Januar 2018) der Datenschutzaufsichtsbehörden zu Whistleblowing-Hotlines: Firmeninterne Warnsysteme und Beschäftigtendatenschutz (Anlage 5).

Abstimmungsergebnis: [17,0,0].

TOP 8) Entwurf einer E-Evidence-Verordnung der Europäischen Kommission

Schleswig-Holstein berichtet zum Entschließungsentwurf.

Ergebnis:

Die DSK verabschiedet einstimmig eine Entschließung zum Entwurf einer E-Evidence-Verordnung der Europäischen Kommission (COM(2018) 2252) in der Version der Anlage 6.

Abstimmungsergebnis: [15,0,2].

Brandenburg und Hamburg enthalten sich.

TOP 9)  Bericht aus der Task Force Facebook Fanpages

Schleswig-Holstein berichtet zum Thema. Facebook hat ein Dokument – die sog. Seiten-Insights-Ergänzung – veröffentlicht, das eine Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist. Der EuGH geht davon aus, dass Facebook und Fanpage-Betreiber gemeinsam verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzregeln sind.

Ergebnis:

Die DSK stellt fest, dass auch mit dieser Seiten-Insights-Ergänzung u.a. weiterhin noch ausreichend detaillierte und verbindliche Informationen über die Verarbeitung durch Facebook fehlen.

TOP 10)  Facebook
a) Verfahren im Zusammenhang mit dem Zugriff von App-Anbietern auf Nutzerdaten
(„Cambridge Analytica“)
b) Datenaustausch WhatsApp/Facebook

Hamburg berichtet zum Thema und erläutert den Verfahrensablauf zum Bußgeldverfahren gegen Facebook Limited in Bezug auf  „Cambridge Analytica“. Des Weiteren berichtet Hamburg von der Thematik Datenaustausch WhatsApp/Facebook. BfDI und Hamburg werden in der nächsten Plenumssitzung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) Anfang Dezember deutlich machen, dass Deutschland das Verfahren nach Art. 64 Abs. 2 DS-GVO weiterverfolgen wird. Sollte Irland keine Anstrengungen in diese Richtung machen, wird Deutschland im Plenum des EDSA auf eine Entscheidung in der Sache durch den EDSA selbst hinwirken.

TOP 11)  Bericht aus der AG Geschäftsordnung und der Projektgruppe Organisation und Struktur
Bezug: 95. DSK, TOP 10e

Niedersachsen berichtet zum Planungsstand der Neuorganisation der Arbeitskreise der DSK und erläutert, dass die Entwicklungsprozesse auf europäischer Ebene noch  nicht abgeschlossen sind. Da sich gemäß Abschnitt B.I der Geschäftsordnung der DSK die inhaltliche Ausrichtung der Arbeitskreise an den Expertengruppen des Europäischen Datenschutzausschusses orientieren soll, ist mit einer Anpassung der Arbeitskreisstruktur auf nationaler Ebene sinnvollerweise erst dann zu beginnen, wenn die Subgroupstruktur auf europäischer Ebene konsolidiert worden ist.

Ergebnis:

Die DSK beschließt einstimmig:

  1. Der AK Geschäftsordnung wird aufgelöst.
  2. Die DSK gründet einen neuen Arbeitskreis Organisation und Struktur (ehemals Projektgruppe Organisation und Struktur und Unter-Arbeitskreis des AK Geschäftsordnung) unter dem Vorsitz von Hessen.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0].

Die Vorsitzende dankt Brandenburg und Niedersachsen für die engagierte Arbeit im AK Geschäftsordnung.

Die Fragen, ob der AK Verwaltungsmodernisierung in einen AK Verwaltung umgewandelt werden soll sowie ob und ggf. welche Neuausrichtung der Workshop der Aufsichtsbehörden erhalten soll und andere Themen hinsichtlich der Zusammenarbeit der DSK – sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene – sollen zunächst im neu gegründeten AK Organisation und Struktur erörtert werden.

TOP 12)  Zusammenarbeit von Arbeitskreisen der DSK

Mecklenburg-Vorpommern zieht die Anmeldung dieses Tagesordnungspunktes zurück.

TOP 13)  Zusammenarbeit mit den spezifischen Aufsichtsbehörden i. S. v. § 18 Abs. 1 Satz 4 BDSG

Die BfDI berichtet zum Thema und schlägt vor, dem AK Grundsatz einen weiteren Auftrag zur Thematik zu erteilen.

Ergebnis:

  1. Die DSK fasst mehrheitlich einen Beschluss in der von LfD Bayern ergänzten Version
    (Anlage 7).

Abstimmungsergebnis: [15,2,0].

Baden-Württemberg und Hamburg stimmen dagegen.

2. Darüber hinaus beschließt die DSK einstimmig, dem AK Grundsatz auch mit Blick auf den Tagesordnungspunkt 14 den Auftrag zu erteilen, zur Frage Stellung zu nehmen, welche Anforderungen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften erfüllen müssen, um als spezifische Aufsichtsbehörden gemäß Art. 91 Abs. 2 DS-GVO zu gelten (Anlage 8).

Abstimmungsergebnis: [14,0,3].

Baden-WürttembergNiedersachsen und Sachsen-Anhalt enthalten sich.

Es findet eine Abstimmung über den Beschlussvorschlag in der Version der Anlage 9 („Beteiligung der spezifischen Aufsichtsbehörden; Teilnahme an Sitzungen der DSK“) statt.

Abstimmungsergebnis: [2,15,0].

TOP 14)  Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden für Jehovas Zeugen in Deutschland

Bremen zieht die Anmeldung dieses Tagesordnungspunktes zurück, da diese Fragestellung in dem Arbeitsauftrag an den AK Grundsatzfragen gemäß TOP 13 mitberücksichtig wird.

TOP 15)  Reisekostenerstattung für die Sitzungen des EDSA und der Subgroups

Die BfDI berichtet zum Thema.

Ergebnis:

Die DSK einigt sich auf eine Regelung zur Reisekostenerstattung für die Sitzungen des EDSA und der Subgroups.

TOP 16)  Einheitliche Grundzüge der Tätigkeitsberichte nach Art. 59 DS-GVO
Bezug: 3. Sonder-DSK, TOP 6

Hamburg berichtet zum Thema und fasst die Arbeitsergebnisse aus der Arbeitsgruppe zu den einheitlichen Grundzügen der Tätigkeitsberichte nach Art. 59 DS-GVO zusammen.

Ergebnis:

Die DSK fasst einstimmig den Beschluss, dass künftig optional ein einheitlich strukturiertes Kapitel in die Tätigkeitsberichte aufgenommen werden kann, in dem verschiedene statistische Werte und ressourcenbezogene Informationen veröffentlicht werden (Anlage 9a).

Abstimmungsergebnis: [15,0,2].

Bayern und Berlin enthalten sich.

TOP 17)  Stellungnahme der Datenschutzkonferenz zu Abmahnungen wegen Verstößen gegen die DS-GVO

LDA Bayern berichtet zum Thema. Es findet ein Meinungsaustausch  zu der Frage statt, ob Abmahnungen nach § 3a UWG wegen Datenschutzverstößen zulässig sind oder ob die DS-GVO abschließende Kontroll- und Sanktionsregelungen beinhaltet und aus diesem Grunde Verstöße gegen die DS-GVO nicht abmahnfähig sind.

Es findet eine Abstimmung statt, ob überhaupt ein Beschluss gefasst werden soll, der zu dieser Thematik Stellung bezieht.

Abstimmungsergebnis: [3,13,1].

BayernBfDI und Bremen stimmen dafür, Rheinland-Pfalz enthält sich.

TOP 18)  Stellungnahme der Datenschutzkonferenz zu Anträgen von Baden-Württemberg und Bayern im Bundesrat zur weitgehenden Abschaffung der Bestellpflicht von Datenschutzbeauftragten

LDA Bayern berichtet zum Thema.

Ergebnis:

Die DSK beschließt einstimmig:

Die DSK beauftragt die BfDI, eine Entschließung „Keine Abschaffung der Datenschutzbeauftragten“ vorzubereiten, die im Umlaufverfahren genehmigt werden soll.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0].

TOP 19)  Datenschutzrelevante Aspekte der „Künstlichen Intelligenz“

Rheinland-Pfalz berichtet zum Thema.

Ergebnis:

Die DSK beschließt einstimmig:

Die DSK gründet eine Task Force, die sich mit dem Thema „Künstliche Intelligenz“ befassen soll. Die Federführung übernimmt Rheinland-Pfalz.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0].

TOP 20)  Nutzung von Gesichtserkennungssoftware durch die Polizei im Rahmen der Strafermittlung im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Hamburg 2017
Bezug: 95. DSK TOP 30d, 2. Sonder-DSK TOP 7, 3. Sonder-DSK TOP 5

Hamburg berichtet zum Thema und erläutert, dass der HmbBfDI nach umfassender Prüfung den Einsatz eines Verfahrens der automatisierten Gesichtserkennung durch die Polizei Hamburg als datenschutzwidrig beanstandet hat, da für die Erstellung von biometrischen Gesichtsabdrücken durch die Polizei Hamburg keine Rechtsgrundlage ersichtlich ist.

Nach intensiver rechtlicher Prüfung und Auswertung des Verfahrens ist der HmbBfDI zu dem Ergebnis gelangt, dass die Erzeugung von mathematischen Gesichtsmodellen einer unbegrenzten Anzahl von in der Masse verdachtslos erfassten Bürgerinnen und Bürgern im Stadtgebiet über den Zeitraum von zumindest mehreren Tagen und deren Speicherung für eine unbestimmte Zeit einer besonderen gesetzlichen Befugnis bedarf, die den Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht rechtfertigt. Weder Voraussetzungen und Umfang derartiger Verfahren biometrischer Massendatenverarbeitung sind derzeit gesetzlich bestimmt, noch gibt es Verfahrensregelungen, die den Schutz von Rechten und Freiheiten Betroffener gegenüber einer Erzeugung von Gesichts-IDs in verhältnismäßiger Weise näher festlegen. Hamburg beabsichtigt aus diesem Grunde eine Anordnung gegen die Polizei Hamburg zu erlassen.

TOP 21)  Positionspapier „Biometrische Analyse“

Mecklenburg-Vorpommern berichtet zum Sachstand.

Ergebnis:

Die DSK beschließt einstimmig:

Die DSK nimmt den Zwischenbericht von Mecklenburg-Vorpommern zum Positionspapier „Biometrische Analyse“ zur Kenntnis, ohne den einzelnen inhaltlichen Positionen zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0].

TOP 22)  Strategie zur Durchsetzung der DS-GVO („Enforcement Strategie“)

Mecklenburg-Vorpommern zieht die Anmeldung dieses Tagesordnungspunktes mit Verweis auf das schriftliche Umlaufverfahren der DSK (Nr. 27/2018) zurück. Der DSK Vorsitz wird das Ergebnis des Umlaufverfahrens mit gesonderter E-Mail bekannt geben.

[Nachtrag: Das Umlaufverfahren ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Eine entsprechende Information an die DSK erfolgte durch den DSK Vorsitz mit E-Mail vom 09.11.2018.]

TOP 23)  Mitwirkung der Aufsichtsbehörden in BCR-Verfahren
Bezug: 95. DSK, TOP 24

Berlin erläutert das Beratungsergebnis aus der letzten Sitzung des AK Internationaler Datentransfer.

Ergebnis:

Die DSK fasst einstimmig den Beschluss in der Version der Anlage 10.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0].

 TOP 24)  Privacy Shield

Hessen zieht die Anmeldung dieses Tagesordnungspunktes zurück. Am 18.10.-19.10.2018 hat in Brüssel die zweite jährliche Überprüfung des Privacy Shields stattgefunden. Derzeit wird an der Erstellung der Berichte über die gewonnenen Erkenntnisse gearbeitet. Dass Plenum des Europäischen Datenschutzausschusses wird am 16.11.2018 zu einer Sondersitzung zusammen kommen und sich u.a. auch mit diesem Thema befassen.

TOP 25)  Ergänzung zur Positionsbestimmung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder – Düsseldorf, 26. April 2018 zur Anwendbarkeit des TMG für nicht-öffentliche Stellen ab dem 25. Mai 2018

Die DSK beschließt einstimmig:

Ergebnis:

Die DSK nimmt den Zwischenbericht des LDA Bayern zum Sachstand zur Kenntnis. Das Ergänzungspapier ist derzeit noch in Erarbeitung und soll zu einem späteren Zeitpunkt in einem Umlaufverfahren der DSK beschlossen werden.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0].

TOP 26)  Interoperabilität der EU-Informationssysteme im Bereich polizeilicher und justizieller Zusammenarbeit – Auswirkungen auf die Praxis der Datenschutzaufsichtsbehörden

Ergebnis:

Die DSK nimmt den schriftlichen Zwischenbericht des AK Sicherheit (Schleswig-Holstein) zu den Prüfpflichten zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0].

TOP 27)  Projekt 2019 zur Koordinierung des Vollzugsverständnisses der deutschen Aufsichtsbehörden

TOP 28)  Öffentlichkeitsarbeit – Informationen für Bürger, Verbände und KMU zusammenführen

Zusammengeführt zu einem Tagesordnungspunkt: Gemeinsame Publikationen

Die Vorsitzende greift die Initiativen von BfDI und LDA Bayern auf und erörtert die Thematik. Die beiden Vorschläge zur Operationalisierung werden eingehend diskutiert.

Ergebnis:

Die DSK  beschließt mehrheitlich die Einrichtung einer Task-Force unter der Federführung des LDA Bayern, die prüfen soll, ob und für welche Themen insbesondere aus dem nicht-öffentlichen Bereich die bisherigen Publikationen von Bund und Ländern zusammengeführt und als gemeinsame Informationen herausgegeben und/oder veröffentlicht werden können.

Darüber hinaus soll die Task-Force prüfen, zu welchen zusätzlichen Themen neue Publikationen erstellt werden können.

Abstimmungsergebnis: [12,0,5].

Baden-WürttembergBerlinBrandenburgHamburg und Hessen enthalten sich.

Zur Mitarbeit erklären sich die BfDINiedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland bereit.

[Nachtrag: LDA Bayern hat mit E-Mail vom 14.11.2018 die ersten Verfahrensschritte innerhalb der Task Force Informationsmaterial eingeleitet.]

TOP 29)  Verschiedenes

TOP 29a)  Übersicht “Aktuelle Bundesgesetzgebung”

Die Vorsitzende dankt der BfDI für die Übersendung der Übersicht zur Bundesgesetzgebung, Anlage 11.

TOP 29b)  13. Europäischer Datenschutztag 2019

Die Vorsitzende informiert über den Sachstand zur Organisation des 13. Europäischen Datenschutz-tages 2019. LDA Bayern weist auf eine weitere Veranstaltung hin, die am 16. Mai 2019 in München anlässlich des fünften amerikanischen Datenschutztages stattfinden wird.

TOP 29c)  Arbeitsweise der Vorkonferenz

Die BfDI berichtet zum Thema und gibt Anregungen zur Organisation und Durchführung von Vorkonferenzen. U.a. sollten Vorkonferenzen weiterhin in zeitlicher Nähe zu den Hauptkonferenzen stattfinden. Auch sollten sämtliche Tagesordnungspunkte bei Vorkonferenzen behandelt werden.

TOP 29d)  Terminübersicht DSK für das Jahr 2019

Rheinland-Pfalz kündigt einzelne Termine für Datenschutzkonferenzen für das Jahr 2019 an, die unter dem zukünftigen Vorsitz von Rheinland-Pfalz organisiert und durchgeführt werden. Rheinland-Pfalz wird im Nachgang zur Sitzung eine Übersicht an die DSK senden.

[Nachtrag: Eine entsprechende Information der DSK ist mit Mail vom 15.11.2018 erfolgt.]

TOP 29e) Europäischer Personaltausch

Die BfDI berichtet über eine Informationsveranstaltung des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 24.09.2018 in Brüssel zu einem Pilot-Programm, das einen europäischen Personaltausch sowohl der Aufsichtsbehörden untereinander wie auch zwischen dem Europäischen Datenschutzausschuss und den Aufsichtsbehörden vorsieht. Einige Aufsichtsbehörden signalisieren Interesse mehrerer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an einer Teilnahme an diesem Projekt.

TOP 29f)  Abstimmungsverhalten Deutschlands in der Key Provisions Subgroup zu Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO

Hamburg berichtet zum Sachstand. Derzeit werden in der Key Provisions Subgroup Guidelines zur Auslegung der Erforderlichkeit der Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages gem. Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO im Rahmen von Online-Services erarbeitet. Es ist die grundsätzliche Frage zu klären, wie die Regelung des Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO zu verstehen ist. Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO verlangt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, dass die Verarbeitung für die Erfüllung oder die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist.

Ergebnis:

Die DSK beschließt mehrheitlich:

Die Erforderlichkeitsprüfung ist anhand einer wertenden Einschränkung der Vertragsbedingungen nach datenschutzrechtlichen Prinzipien vorzunehmen. D.h. es ist - unabhängig von etwaigen weiterreichenden Vertragsbestimmungen - ein Kern- oder Zweck des Vertrages aus datenschutzrechtlicher Sicht herauszuarbeiten, für den die Verarbeitung erforderlich sein muss. Erforderlich für die Durchführung des Vertrags soll danach nur sein, was für von außen definierte, einschränkend bestimmte Vertragszwecke (z.B. der aus externer Perspektive definierte "core of the contract)" erforderlich ist.

Abstimmungsergebnis: [10,5,2].

Baden-WürttembergBayernHessenNordrhein-Westfalen und Thüringen stimmen dagegen, Niedersachsen und Sachsen enthalten sich.

 

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Anlagen:

 

  1. Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 96. Datenschutzkonferenz in Münster
  2. Tagesordnung vom 7. November 2018 nach Beschluss unter TOP 2
  3. Übersicht über Umlaufverfahren der DSK im Jahr 2018, Stand November 2018
  4. Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung unter Geltung der DS-GVO
  5. Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden zu Whistleblowing-Hotlines: Firmen-interne Warnsysteme und Beschäftigtendatenschutz
  6. Entschließung zum Entwurf einer E-Evidence-Verordnung der Europäischen Kommission
  7. Beschluss zu TOP 13: Arbeitsauftrag an den Arbeitskreis Grundsatzfragen
  8. Beschluss zu TOP 13: Arbeitsauftrag an den Arbeitskreis Grundsatzfragen zu Religions-
    und Weltanschauungsgemeinschaften
  9. Beschlussvorschlag zu TOP 13: Beteiligung der spezifischen Aufsichtsbehörden;
    Teilnahme an Sitzungen der DSK
    1. Beschluss zu TOP 16: Einheitliche Grundzüge der Tätigkeitsberichte nach Art. 59 DS-GVO
      1. Beschluss zu TOP 23: Mitwirkung der Aufsichtsbehörden in BCR-Verfahren
      2. Übersicht zur Bundesgesetzgebung (Stand: 15. Oktober 2018)


[1] Die Darstellung der Ergebnisse der Abstimmungen in diesem Protokoll erfolgt wie folgt: [ja, nein, Enthaltung].
[2] Vorschlag für eine Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen (COM(2018) 225) vom 17. April 2018: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=COM%3A2018%3A225%3AFIN .