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1. Zwischenkonferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder am 27. Januar 2022

– Protokoll –

TOP 01 - Begrüßung und Organisatorisches

Der Vorsitzende begrüßt die Teilnehmenden zur 1. Zwischenkonferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) 2022, die als Videokonferenz durchgeführt wird, und stellt den geplanten Ablauf der Videokonferenz dar.

Es wird festgestellt, dass der BfDI und die Aufsichtsbehörden aller Bundesländer per Video an der Konferenz teilnehmen.

Dem Saarland wird für seinen letztjährigen Vorsitz gedankt.



TOP 02 - Tagesordnung und Protokoll

Der Vorsitzende stellt die Tagesordnung für die 1. Zwischenkonferenz der DSK vor.

Die Teilnehmer beschließen, dass die verspätet angemeldeten TOP 11, TOP 12 und TOP 13 auf die Tagesordnung genommen werden.

Schleswig-Holstein bittet, TOP 10 und TOP 12 vor 14 Uhr oder nach 16 Uhr zu behandeln.

Die geänderte Tagesordnung wird wie folgt zur Abstimmung gestellt:

TOP 10 wird nach TOP 4 und TOP 12 nach der Mittagspause behandelt.

Die Tagesordnung wird in dieser Form einstimmig angenommen.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass das Protokoll der 102. Konferenz im Umlaufverfahren abgestimmt und die finalisierte Fassung veröffentlicht wurde.

Zudem weist der Vorsitzende darauf hin, dass zu Protokollzwecken eine Aufzeichnung der Konferenz erfolgt, welche nach Erstellen des Protokolls gelöscht wird. Es gibt keine Einwände gegen diese Vorgehensweise.



TOP 3 - Informationen zu Umlaufverfahren

Die Konferenz nimmt die am 19. Januar 2022 versendete Übersicht über die im Jahr 2021 durchgeführten Umlaufverfahren zur Kenntnis.



TOP 04 - Bericht aus dem Europäischen Datenschutzausschuss

Der Vorsitzende führt in den TOP ein und übergibt dann an die Berichterstatter BfDI und Bayern (LfD).

Der BfDI berichtet, dass der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) seit der 102. DSK zwei Mal getagt hat. Auf seiner 58. Plenartagung am 14. Dezember 2021 verabschiedete der EDSA eine Stellungnahme zur Auslegung des Art. 58 Abs. 2 lit. g DSGVO, Leitlinien zu Beispielen für Datenschutzverletzungen angenommen. Außerdem informierte der BfDI, dass zu drei Papieren Rapporteure gesucht werden. Auf seiner 59. Plenartagung am 18. Januar 2022 verabschiedete der EDSA Leitlinien zum Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO und Leitlinien zu Art. 60 Abs. 2 sowie Abs. 7 bis 11 DSGVO. Außerdem wurde eine initiale Diskussion zur Wirksamkeit und der Zukunft des One-Stop-Shop und des Kooperationsmechanismus geführt. Zudem informierte BfDI über den weiteren Umgang (PM, Veröffentlichung) mit dem von der DSK zur Rechtslage in den USA beauftragten und erhaltenen Gutachten.

Bayern (LfD) ergänzt, dass die strittigen Punkte der Leitlinie zum Auskunftsanspruch, Beauskunftung von Log-Dateien und die Auslegung von Art. 15 Abs. 4 DSGVO, im Sinne der deutschen Rechtsaufassung durchgesetzt wurden. Log-Dateien fallen unter den Auskunftsanspruch des Art. 15 DSGVO. Art. 15 Abs. 4 DSGVO ist dahingehend auszulegen, dass ein Auskunftsanspruch in der Gestalt einer Kopie erfüllt wird. Bezüglich des Gutachtens zur Rechtslage in den USA wird ergänzend mitgeteilt, dass der Bitte des EDSA um Übermittlung des Gutachtens nachgekommen wurde. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass in der nächsten Sitzung des EDSA beschlossen werden soll, dass die Beiträge zur Evaluation der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und Rates vom 27. April 2016 (JI-Richtlinie) veröffentlicht werden sollen.

Nach Rückfrage durch Rheinland-Pfalz sichert BfDI zu, einen Austausch bzgl. Ressourcen und Abgrenzung zwischen dem Support Pool of Experts und den Subgroups auf europäischer Ebene zu führen.



TOP 5 - Einsatz von KI im Bereich der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr (Polizei und Nachrichtendienste)

Der Vorsitzende führt in das Thema ein. BfDI hatte ein öffentliches Konsultationsverfahren zum Einsatz von KI im Bereich der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr durchgeführt. Da bereits KI im Einsatz ist, sei der Gesetzgeber aufgerufen, tätig zu werden. Hierzu soll eine umfängliche Bestandsaufnahme durch die DSK durchgeführt werden.

Rheinland-Pfalz ergänzt, dass der Arbeitskreis Sicherheit, nach Beendigung der Bestandsaufnahme, die Task Force KI beteiligen soll.

Daraufhin verabschiedet die DSK einstimmig den Beschluss, dass die DSK den Bericht des BfDI zur Kenntnis nimmt und der Arbeitskreis Sicherheit eine Bestandsaufnahme der aktuellen Praxis des Einsatzes von KI im Bereich der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr in Deutschland vornehmen soll.

[17, 0, 0] (Zustimmung, Ablehnung, Enthaltung)



TOP 6 – Auswertung Koalitionsvertrag

Der Vorsitzende führt in den TOP ein. BfDI hatte aus datenschutz- und informationsfreiheitsrechtlicher Sicht eine Auswertung des Koalitionsvertrags der Bundesregierung vorgenommen und an die DSK-Mitglieder versandt. Die dort identifizierten Punkte wird BfDI auch in Gesprächen mit der Bundesregierung begleiten und die DSK über entsprechende Schritte informieren.

Nordrhein-Westfalen schlägt eine gemeinsame Positionierung der DSK zu identifizierten Themen sowie deren proaktive Begleitung durch Entschlüsse/Entschließungen vor.

Bayern (LDA) regt ein Monitoring der Vorhabenumsetzung der Bundesregierung und anlassbezogene Aktivitäten der DSK an.

Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern verweisen auf bereits bestehende Aktivitäten des Arbeitskreises Beschäftigtendatenschutz.

Die DSK einigt sich darauf, den Tagesordnungspunkt für die 103. Konferenz vorzumerken. Im Vorfeld sind die Mitglieder aufgefordert, Themen aus dem Koalitionsvertrag zu identifizieren, welche durch die DSK proaktiv gegenüber der Bundes-/ Landesregierung angesprochen werden sollen. Darauf basierend soll in der 103. Konferenz über die Erteilung von Arbeitsaufträgen an die Arbeitskreise entschieden werden.



TOP 7 - Änderung der Anlage „Vorläufiges Prozedere bei BCR-Verfahren bzgl. des Verfahrensablaufs von BCR-Verfahren“ zum ZASt-Konzept

Der Vorsitzende führt in das Thema ein. Die Anlage „Vorläufiges Prozedere bei BCR-Verfahren bzgl. des Verfahrensablaufs von BCR-Verfahren“ zum ZASt-Konzept wurde in der Sitzung des Arbeitskreises Internationaler Datenverkehr am 9. Dezember 2021 geändert.

Die DSK beschließt, die Änderung anzunehmen.

[15, 1, 1] (Zustimmung, Ablehnung, Enthaltung)



TOP 8 – Evaluierung BDSG

Der Vorsitzende führt in das Thema ein und informiert, dass das Bundesministerium des Inneren und für Heimat sich am 4. Januar 2022 an den DSK-Vorsitz mit der Bitte um Antwort zu einem konkreten Thema (Angleichung der Befugnisse der Aufsichtsbehörden an das deutsche Kartellrecht) mit Frist zum 1. März 2022 gewendet hat.

Berlin als Vorsitz des Arbeitskreises Sanktionen berichtet, dass in Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitskreis Grundsatz und dem Arbeitskreis Sanktionen ein Antwortschreiben erstellt wird.

Die DSK nimmt dies zu Kenntnis.




TOP 9 – Verlängerung des LUCA-Systems

Berlin führt in das Thema ein. Bundesländer, die im Laufe des vergangenen Jahres Lizenzen für das Kontaktnachverfolgungssystem Luca erworben haben, stehen im Laufe des Februar 2022 vor der Entscheidung, den Lizenzvertrag zu verlängern. Aufbauend auf der Entschließung „Chancen der Corona-Warn-App 2.0 nutzen“ vom 29. April 2021 fordert Berlin die DSK auf, sich in der aktuellen Debatte zur Kontaktnachverfolgung zu positionieren und angesichts der aktuellen Entwicklungen die Vorteile einer Nutzung der Corona-Warn-App hervorzuheben. Zudem soll die Bereitstellung der QR-Code-Registrierung für die Corona-Warn-App gemäß § 28a Abs. 7 Nr. 8 2. HS Infektionsschutzgesetz auch in den Landesverordnungen vorgesehen werden.

Nach eingehender Aussprache vereinbaren die Mitglieder der DSK, noch am Tag der 1. Zwischenkonferenz der DSK eine Pressemitteilung, in welcher die Nutzung der Corona-Warn-App zur Kontaktnachverfolgung und eine Abkehr von der massenhaften Erfassung von Kontaktdaten empfohlen werden, zu veröffentlichen.



TOP 10 – Polizei 2020, Proof of Concept Datenkonsolidierung (PoC)

Rheinland-Pfalz führt in das Thema ein. Das Projekt „Proof of Concept Datenkonsolidierung“, welches als Teilprojekt in das Programm Polizei 2020 eingegliedert wurde, soll im Fall einer erfolgreichen Machbarkeitsstudie seitens der Polizeien bundesweit ausgeweitet werden. Von den projektbeteiligten Aufsichtsbehörden adressierte, landesrechtliche Mängel wurden vonseiten der betroffenen Länder bisher nicht abgeholfen.

Rheinland-Pfalz, Saarland und Nordrhein-Westfalen berichten von den nächsten Schritten.

BfDI weist auf die in der AG-INPOL abgestimmte Stellungnahme hin und betont die gute Zusammenarbeit sowie die Bedeutung einer gemeinsamen Positionierung von Bund und Ländern.

Die DSK nimmt den Berichtspunkt zur Kenntnis.



TOP 11 - DSK 2.0; Umgang mit Gutachten

Rheinland-Pfalz führt in das Thema ein. Aus dem Gutachten ergeben sich Schwerpunkte, zu denen die DSK sich positionieren muss. In der nächsten Sitzung des Arbeitskreises DSK 2.0 soll überlegt werden, wie weiter zu verfahren sei.

Bayern (LDA) weist daraufhin, dass eine mögliche gesetzliche Änderung nicht nur im Bundesdatenschutzgesetz sondern auch in den jeweiligen Landesdatenschutzgesetzen umgesetzt werden müsse.

Die DSK nimmt den Berichtspunkt zur Kenntnis.



TOP 12 - Kontrollkompetenzen der Datenschutzaufsichtsbehörden in Bezug auf Staatsanwaltschaften

Nordrhein-Westfalen führt in das Thema ein. Die Debatte bzgl. einer Anerkennung der Kontrollkompetenzen der Aufsichtsbehörden in Bezug auf Staatsanwaltschaften wird in den Ländern mit unterschiedlicher Intensität geführt. Der im Arbeitskreis Sicherheit und Justiz erarbeitete Entschließungsentwurf kann den einzelnen Ländern bei Bedarf als Argumentationshilfe dienen.

Bayern (LfD) weist auf die unterschiedliche Ausgangslage / Sachstand in den einzelnen Ländern hin und regt eine entsprechende Textänderung an.

Nach eingehender Diskussion einigt sich die DSK, anstatt einer Entschließung einen Beschluss zu fassen. Die DSK verabschiedet den Beschluss einstimmig in der angepassten Fassung. Es wurde zudem beschlossen, dass der Beschluss nicht veröffentlich werden soll.



TOP 13 – Hinweise zur Nutzung von Facebook durch öffentliche Stellen

Hessen führt in das Thema ein. Hessen hat im Nachgang des Urteils des OVG Schleswig-Holstein zu Facebook-Fanpages einen Entwurf eines Hinweises an öffentliche Stellen mit der Hessischen Staatskanzlei und den DSB der Ministerien besprochen und will diesen Hinweis erlassen. Nach der Initiative des BfDI auf Bundesebene könne das Urteil auch in den Ländern als Anlass dienen, den Umgang mit Facebook-Seiten durch öffentliche Stellen zu klären. Hessen betont die Bedeutung eines möglichst einheitlichen Vorgehens der DSK.

Schleswig-Holstein verweist auf die laufende Auswertung des Urteils des OVG Schleswig Holstein durch die Task Force Facebook-Fanpages.

Nach eingehender Diskussion trifft die DSK die Festlegung, dass der Bericht der Task Force Facebook-Fanpages abgewartet wird, welcher bis Ende Februar erstellt werden soll. Die Task Force erarbeitet unter dem Vorsitz von Schleswig-Holstein einen Entschließungs- oder Beschlussentwurf für die 103. Konferenz. Der Vorsitzende merkt das Thema für die Tagesordnung der 103. Konferenz vor.



TOP 14 – Sonstiges

a) Souveräne Cloud

Der Vorsitzende führt in das Thema ein. Es sei sinnvoll, für die verschiedenen sich bereits abzeichnenden „Souveränen Clouds“, aber insbesondere auch für weitere entstehenden Angebote für den öffentlichen und den nicht-öffentlichen Bereich einheitliche Grundlagen für datenschutzrechtliche Anforderungen zu erarbeiten. Hierzu soll in der 103. DSK ein konkreter Arbeitsauftrag erteilt werden.

Es besteht Einvernehmen darüber, dass der BfDI bis zur 103. DSK einen konkreten Arbeitsauftrag erarbeitet, der in der nächsten Sitzung verabschiedet werden soll.

b) Übernahme von Aufgaben der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

Brandenburg teilt mit, dass aufgrund eines Ausscheidens eines Mitarbeiters einige Aufgaben nicht mehr wahrgenommen werden können.

Die DSK bittet Brandenburg, eine Liste der zu übernehmen Aufgaben zu erstellen. In der 103. DSK sollen die bisherigen Aufgaben der LfD Brandenburg neu mandatiert werden.

c) Jour Fixe der DSK

Hessen führt in das Thema ein. Es wird um Teilnahme der Stellvertreterinnen und Stellvertreter an den wöchentlichen Jour Fixe gebeten.

Die DSK einigt sich darauf, dass eine Evaluation der Jour Fixes stattfinden soll. Diese soll im Rahmen des Arbeitskreis DSK 2.0 erfolgen, der Vorschläge für die weitere Ausgestaltung erarbeitet.

Zudem einigt sich die DSK darauf, dass bis zur Evaluation auch Stellvertreterinnen und Stellvertreter an den Jour Fixes teilnehmen dürfen, jedoch ohne Übertragung eines Videosignals.

Der Vorsitzende bedankt sich bei den Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmern und verabschiedet sich bis zur nächsten Sitzung.

Prof. Ulrich Kelber

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

1. Zwischenkonferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder am 27. Januar 2022

– Protokoll –

TOP 01 - Begrüßung und Organisatorisches

Der Vorsitzende begrüßt die Teilnehmenden zur 1. Zwischenkonferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) 2022, die als Videokonferenz durchgeführt wird, und stellt den geplanten Ablauf der Videokonferenz dar.

Es wird festgestellt, dass der BfDI und die Aufsichtsbehörden aller Bundesländer per Video an der Konferenz teilnehmen.

Dem Saarland wird für seinen letztjährigen Vorsitz gedankt.



TOP 02 - Tagesordnung und Protokoll

Der Vorsitzende stellt die Tagesordnung für die 1. Zwischenkonferenz der DSK vor.

Die Teilnehmer beschließen, dass die verspätet angemeldeten TOP 11, TOP 12 und TOP 13 auf die Tagesordnung genommen werden.

Schleswig-Holstein bittet, TOP 10 und TOP 12 vor 14 Uhr oder nach 16 Uhr zu behandeln.

Die geänderte Tagesordnung wird wie folgt zur Abstimmung gestellt:

TOP 10 wird nach TOP 4 und TOP 12 nach der Mittagspause behandelt.

Die Tagesordnung wird in dieser Form einstimmig angenommen.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass das Protokoll der 102. Konferenz im Umlaufverfahren abgestimmt und die finalisierte Fassung veröffentlicht wurde.

Zudem weist der Vorsitzende darauf hin, dass zu Protokollzwecken eine Aufzeichnung der Konferenz erfolgt, welche nach Erstellen des Protokolls gelöscht wird. Es gibt keine Einwände gegen diese Vorgehensweise.



TOP 3 - Informationen zu Umlaufverfahren

Die Konferenz nimmt die am 19. Januar 2022 versendete Übersicht über die im Jahr 2021 durchgeführten Umlaufverfahren zur Kenntnis.



TOP 04 - Bericht aus dem Europäischen Datenschutzausschuss

Der Vorsitzende führt in den TOP ein und übergibt dann an die Berichterstatter BfDI und Bayern (LfD).

Der BfDI berichtet, dass der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) seit der 102. DSK zwei Mal getagt hat. Auf seiner 58. Plenartagung am 14. Dezember 2021 verabschiedete der EDSA eine Stellungnahme zur Auslegung des Art. 58 Abs. 2 lit. g DSGVO, Leitlinien zu Beispielen für Datenschutzverletzungen angenommen. Außerdem informierte der BfDI, dass zu drei Papieren Rapporteure gesucht werden. Auf seiner 59. Plenartagung am 18. Januar 2022 verabschiedete der EDSA Leitlinien zum Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO und Leitlinien zu Art. 60 Abs. 2 sowie Abs. 7 bis 11 DSGVO. Außerdem wurde eine initiale Diskussion zur Wirksamkeit und der Zukunft des One-Stop-Shop und des Kooperationsmechanismus geführt. Zudem informierte BfDI über den weiteren Umgang (PM, Veröffentlichung) mit dem von der DSK zur Rechtslage in den USA beauftragten und erhaltenen Gutachten.

Bayern (LfD) ergänzt, dass die strittigen Punkte der Leitlinie zum Auskunftsanspruch, Beauskunftung von Log-Dateien und die Auslegung von Art. 15 Abs. 4 DSGVO, im Sinne der deutschen Rechtsaufassung durchgesetzt wurden. Log-Dateien fallen unter den Auskunftsanspruch des Art. 15 DSGVO. Art. 15 Abs. 4 DSGVO ist dahingehend auszulegen, dass ein Auskunftsanspruch in der Gestalt einer Kopie erfüllt wird. Bezüglich des Gutachtens zur Rechtslage in den USA wird ergänzend mitgeteilt, dass der Bitte des EDSA um Übermittlung des Gutachtens nachgekommen wurde. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass in der nächsten Sitzung des EDSA beschlossen werden soll, dass die Beiträge zur Evaluation der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und Rates vom 27. April 2016 (JI-Richtlinie) veröffentlicht werden sollen.

Nach Rückfrage durch Rheinland-Pfalz sichert BfDI zu, einen Austausch bzgl. Ressourcen und Abgrenzung zwischen dem Support Pool of Experts und den Subgroups auf europäischer Ebene zu führen.



TOP 5 - Einsatz von KI im Bereich der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr (Polizei und Nachrichtendienste)

Der Vorsitzende führt in das Thema ein. BfDI hatte ein öffentliches Konsultationsverfahren zum Einsatz von KI im Bereich der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr durchgeführt. Da bereits KI im Einsatz ist, sei der Gesetzgeber aufgerufen, tätig zu werden. Hierzu soll eine umfängliche Bestandsaufnahme durch die DSK durchgeführt werden.

Rheinland-Pfalz ergänzt, dass der Arbeitskreis Sicherheit, nach Beendigung der Bestandsaufnahme, die Task Force KI beteiligen soll.

Daraufhin verabschiedet die DSK einstimmig den Beschluss, dass die DSK den Bericht des BfDI zur Kenntnis nimmt und der Arbeitskreis Sicherheit eine Bestandsaufnahme der aktuellen Praxis des Einsatzes von KI im Bereich der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr in Deutschland vornehmen soll.

[17, 0, 0] (Zustimmung, Ablehnung, Enthaltung)



TOP 6 – Auswertung Koalitionsvertrag

Der Vorsitzende führt in den TOP ein. BfDI hatte aus datenschutz- und informationsfreiheitsrechtlicher Sicht eine Auswertung des Koalitionsvertrags der Bundesregierung vorgenommen und an die DSK-Mitglieder versandt. Die dort identifizierten Punkte wird BfDI auch in Gesprächen mit der Bundesregierung begleiten und die DSK über entsprechende Schritte informieren.

Nordrhein-Westfalen schlägt eine gemeinsame Positionierung der DSK zu identifizierten Themen sowie deren proaktive Begleitung durch Entschlüsse/Entschließungen vor.

Bayern (LDA) regt ein Monitoring der Vorhabenumsetzung der Bundesregierung und anlassbezogene Aktivitäten der DSK an.

Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern verweisen auf bereits bestehende Aktivitäten des Arbeitskreises Beschäftigtendatenschutz.

Die DSK einigt sich darauf, den Tagesordnungspunkt für die 103. Konferenz vorzumerken. Im Vorfeld sind die Mitglieder aufgefordert, Themen aus dem Koalitionsvertrag zu identifizieren, welche durch die DSK proaktiv gegenüber der Bundes-/ Landesregierung angesprochen werden sollen. Darauf basierend soll in der 103. Konferenz über die Erteilung von Arbeitsaufträgen an die Arbeitskreise entschieden werden.



TOP 7 - Änderung der Anlage „Vorläufiges Prozedere bei BCR-Verfahren bzgl. des Verfahrensablaufs von BCR-Verfahren“ zum ZASt-Konzept

Der Vorsitzende führt in das Thema ein. Die Anlage „Vorläufiges Prozedere bei BCR-Verfahren bzgl. des Verfahrensablaufs von BCR-Verfahren“ zum ZASt-Konzept wurde in der Sitzung des Arbeitskreises Internationaler Datenverkehr am 9. Dezember 2021 geändert.

Die DSK beschließt, die Änderung anzunehmen.

[15, 1, 1] (Zustimmung, Ablehnung, Enthaltung)



TOP 8 – Evaluierung BDSG

Der Vorsitzende führt in das Thema ein und informiert, dass das Bundesministerium des Inneren und für Heimat sich am 4. Januar 2022 an den DSK-Vorsitz mit der Bitte um Antwort zu einem konkreten Thema (Angleichung der Befugnisse der Aufsichtsbehörden an das deutsche Kartellrecht) mit Frist zum 1. März 2022 gewendet hat.

Berlin als Vorsitz des Arbeitskreises Sanktionen berichtet, dass in Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitskreis Grundsatz und dem Arbeitskreis Sanktionen ein Antwortschreiben erstellt wird.

Die DSK nimmt dies zu Kenntnis.




TOP 9 – Verlängerung des LUCA-Systems

Berlin führt in das Thema ein. Bundesländer, die im Laufe des vergangenen Jahres Lizenzen für das Kontaktnachverfolgungssystem Luca erworben haben, stehen im Laufe des Februar 2022 vor der Entscheidung, den Lizenzvertrag zu verlängern. Aufbauend auf der Entschließung „Chancen der Corona-Warn-App 2.0 nutzen“ vom 29. April 2021 fordert Berlin die DSK auf, sich in der aktuellen Debatte zur Kontaktnachverfolgung zu positionieren und angesichts der aktuellen Entwicklungen die Vorteile einer Nutzung der Corona-Warn-App hervorzuheben. Zudem soll die Bereitstellung der QR-Code-Registrierung für die Corona-Warn-App gemäß § 28a Abs. 7 Nr. 8 2. HS Infektionsschutzgesetz auch in den Landesverordnungen vorgesehen werden.

Nach eingehender Aussprache vereinbaren die Mitglieder der DSK, noch am Tag der 1. Zwischenkonferenz der DSK eine Pressemitteilung, in welcher die Nutzung der Corona-Warn-App zur Kontaktnachverfolgung und eine Abkehr von der massenhaften Erfassung von Kontaktdaten empfohlen werden, zu veröffentlichen.



TOP 10 – Polizei 2020, Proof of Concept Datenkonsolidierung (PoC)

Rheinland-Pfalz führt in das Thema ein. Das Projekt „Proof of Concept Datenkonsolidierung“, welches als Teilprojekt in das Programm Polizei 2020 eingegliedert wurde, soll im Fall einer erfolgreichen Machbarkeitsstudie seitens der Polizeien bundesweit ausgeweitet werden. Von den projektbeteiligten Aufsichtsbehörden adressierte, landesrechtliche Mängel wurden vonseiten der betroffenen Länder bisher nicht abgeholfen.

Rheinland-Pfalz, Saarland und Nordrhein-Westfalen berichten von den nächsten Schritten.

BfDI weist auf die in der AG-INPOL abgestimmte Stellungnahme hin und betont die gute Zusammenarbeit sowie die Bedeutung einer gemeinsamen Positionierung von Bund und Ländern.

Die DSK nimmt den Berichtspunkt zur Kenntnis.



TOP 11 - DSK 2.0; Umgang mit Gutachten

Rheinland-Pfalz führt in das Thema ein. Aus dem Gutachten ergeben sich Schwerpunkte, zu denen die DSK sich positionieren muss. In der nächsten Sitzung des Arbeitskreises DSK 2.0 soll überlegt werden, wie weiter zu verfahren sei.

Bayern (LDA) weist daraufhin, dass eine mögliche gesetzliche Änderung nicht nur im Bundesdatenschutzgesetz sondern auch in den jeweiligen Landesdatenschutzgesetzen umgesetzt werden müsse.

Die DSK nimmt den Berichtspunkt zur Kenntnis.



TOP 12 - Kontrollkompetenzen der Datenschutzaufsichtsbehörden in Bezug auf Staatsanwaltschaften

Nordrhein-Westfalen führt in das Thema ein. Die Debatte bzgl. einer Anerkennung der Kontrollkompetenzen der Aufsichtsbehörden in Bezug auf Staatsanwaltschaften wird in den Ländern mit unterschiedlicher Intensität geführt. Der im Arbeitskreis Sicherheit und Justiz erarbeitete Entschließungsentwurf kann den einzelnen Ländern bei Bedarf als Argumentationshilfe dienen.

Bayern (LfD) weist auf die unterschiedliche Ausgangslage / Sachstand in den einzelnen Ländern hin und regt eine entsprechende Textänderung an.

Nach eingehender Diskussion einigt sich die DSK, anstatt einer Entschließung einen Beschluss zu fassen. Die DSK verabschiedet den Beschluss einstimmig in der angepassten Fassung. Es wurde zudem beschlossen, dass der Beschluss nicht veröffentlich werden soll.



TOP 13 – Hinweise zur Nutzung von Facebook durch öffentliche Stellen

Hessen führt in das Thema ein. Hessen hat im Nachgang des Urteils des OVG Schleswig-Holstein zu Facebook-Fanpages einen Entwurf eines Hinweises an öffentliche Stellen mit der Hessischen Staatskanzlei und den DSB der Ministerien besprochen und will diesen Hinweis erlassen. Nach der Initiative des BfDI auf Bundesebene könne das Urteil auch in den Ländern als Anlass dienen, den Umgang mit Facebook-Seiten durch öffentliche Stellen zu klären. Hessen betont die Bedeutung eines möglichst einheitlichen Vorgehens der DSK.

Schleswig-Holstein verweist auf die laufende Auswertung des Urteils des OVG Schleswig Holstein durch die Task Force Facebook-Fanpages.

Nach eingehender Diskussion trifft die DSK die Festlegung, dass der Bericht der Task Force Facebook-Fanpages abgewartet wird, welcher bis Ende Februar erstellt werden soll. Die Task Force erarbeitet unter dem Vorsitz von Schleswig-Holstein einen Entschließungs- oder Beschlussentwurf für die 103. Konferenz. Der Vorsitzende merkt das Thema für die Tagesordnung der 103. Konferenz vor.



TOP 14 – Sonstiges

a) Souveräne Cloud

Der Vorsitzende führt in das Thema ein. Es sei sinnvoll, für die verschiedenen sich bereits abzeichnenden „Souveränen Clouds“, aber insbesondere auch für weitere entstehenden Angebote für den öffentlichen und den nicht-öffentlichen Bereich einheitliche Grundlagen für datenschutzrechtliche Anforderungen zu erarbeiten. Hierzu soll in der 103. DSK ein konkreter Arbeitsauftrag erteilt werden.

Es besteht Einvernehmen darüber, dass der BfDI bis zur 103. DSK einen konkreten Arbeitsauftrag erarbeitet, der in der nächsten Sitzung verabschiedet werden soll.

b) Übernahme von Aufgaben der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

Brandenburg teilt mit, dass aufgrund eines Ausscheidens eines Mitarbeiters einige Aufgaben nicht mehr wahrgenommen werden können.

Die DSK bittet Brandenburg, eine Liste der zu übernehmen Aufgaben zu erstellen. In der 103. DSK sollen die bisherigen Aufgaben der LfD Brandenburg neu mandatiert werden.

c) Jour Fixe der DSK

Hessen führt in das Thema ein. Es wird um Teilnahme der Stellvertreterinnen und Stellvertreter an den wöchentlichen Jour Fixe gebeten.

Die DSK einigt sich darauf, dass eine Evaluation der Jour Fixes stattfinden soll. Diese soll im Rahmen des Arbeitskreis DSK 2.0 erfolgen, der Vorschläge für die weitere Ausgestaltung erarbeitet.

Zudem einigt sich die DSK darauf, dass bis zur Evaluation auch Stellvertreterinnen und Stellvertreter an den Jour Fixes teilnehmen dürfen, jedoch ohne Übertragung eines Videosignals.

Der Vorsitzende bedankt sich bei den Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmern und verabschiedet sich bis zur nächsten Sitzung.

Prof. Ulrich Kelber

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit