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Entschließung: Empfehlungen für eine datenschutzkonforme Gestaltung von KI-Systemen

Auf der Grundlage der Hambacher Erklärung vom 03.04.2019 hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) in einem Positionspapier  Anforderungen an KI-Systeme erarbeitet, deren Umsetzung die DSK für eine datenschutzkonforme Gestaltung von KI-Systemen empfiehlt. Die in der Hambacher Erklärung festgelegten rechtlichen Rahmenbedingungen werden damit im Hinblick auf technische und organisatorische Maßnahmen konkretisiert, die auf die unterschiedlichen Phasen der Lebenszyklen von KI-Systemen bezogen sind.

Die Phasen des Lebenszyklus eines KI-Systems – Designs des KI-Systems, Veredelung von Rohdaten zu Trainingsdaten, Training der KI-Komponenten, Validierung der Daten und KI-Komponenten sowie des KI-Systems, Einsatz des KI-Systems und die Rückkopplung von Ergebnissen – werden am Maßstab von Gewährleistungszielen untersucht. Um aus rechtlichen Anforderungen KI-spezifische technische und organisatorische Maßnahmen abzuleiten und zu systematisieren, werden die Gewährleistungsziele Transparenz, Datenminimierung, Nichtverkettung, Intervenierbarkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit verwendet.

Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, bei der KI-Systeme zum Einsatz kommen, gelten die in der DS-GVO formulierten Grundsätze. Mit dem Positionspapier wird Verantwortlichen im Umfeld von KI ein Handlungsrahmen für die datenschutzrechtlichen Vorgaben  an die Hand gegeben, an dem sie sich bei der Planung und dem Betrieb von KI-Systemen orientieren können. Das Positionspapier soll verdeutlichen, dass der Einsatz von KI-Systemen und der Datenschutz keine zwingenden Gegensätze sind. Die Chancen und neuen Möglichkeiten des Einsatzes von KI-Systemen werden durch einen modernen Datenschutz nicht verhindert. Das Positionspapier soll die Entwicklung und den Einsatz von KI auch unter Nutzung personenbezogener Daten konstruktiv begleiten. Damit wird Handlungssicherheit gesteigert und sichergestellt, dass die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen, insbesondere  das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, auch in dem dynamischen, von KI-Systemen geprägten Umfeld gewahrt werden.

Die DSK legt dieses Positionspapier auch vor, um den Dialog mit den relevanten Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft wie den Verbrauchervereinigungen auf dieser Grundlage weiter zu intensivieren.

Entschließung: Empfehlungen für eine datenschutzkonforme Gestaltung von KI-Systemen

Auf der Grundlage der Hambacher Erklärung vom 03.04.2019 hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) in einem Positionspapier  Anforderungen an KI-Systeme erarbeitet, deren Umsetzung die DSK für eine datenschutzkonforme Gestaltung von KI-Systemen empfiehlt. Die in der Hambacher Erklärung festgelegten rechtlichen Rahmenbedingungen werden damit im Hinblick auf technische und organisatorische Maßnahmen konkretisiert, die auf die unterschiedlichen Phasen der Lebenszyklen von KI-Systemen bezogen sind.

Die Phasen des Lebenszyklus eines KI-Systems – Designs des KI-Systems, Veredelung von Rohdaten zu Trainingsdaten, Training der KI-Komponenten, Validierung der Daten und KI-Komponenten sowie des KI-Systems, Einsatz des KI-Systems und die Rückkopplung von Ergebnissen – werden am Maßstab von Gewährleistungszielen untersucht. Um aus rechtlichen Anforderungen KI-spezifische technische und organisatorische Maßnahmen abzuleiten und zu systematisieren, werden die Gewährleistungsziele Transparenz, Datenminimierung, Nichtverkettung, Intervenierbarkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit verwendet.

Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, bei der KI-Systeme zum Einsatz kommen, gelten die in der DS-GVO formulierten Grundsätze. Mit dem Positionspapier wird Verantwortlichen im Umfeld von KI ein Handlungsrahmen für die datenschutzrechtlichen Vorgaben  an die Hand gegeben, an dem sie sich bei der Planung und dem Betrieb von KI-Systemen orientieren können. Das Positionspapier soll verdeutlichen, dass der Einsatz von KI-Systemen und der Datenschutz keine zwingenden Gegensätze sind. Die Chancen und neuen Möglichkeiten des Einsatzes von KI-Systemen werden durch einen modernen Datenschutz nicht verhindert. Das Positionspapier soll die Entwicklung und den Einsatz von KI auch unter Nutzung personenbezogener Daten konstruktiv begleiten. Damit wird Handlungssicherheit gesteigert und sichergestellt, dass die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen, insbesondere  das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, auch in dem dynamischen, von KI-Systemen geprägten Umfeld gewahrt werden.

Die DSK legt dieses Positionspapier auch vor, um den Dialog mit den relevanten Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft wie den Verbrauchervereinigungen auf dieser Grundlage weiter zu intensivieren.