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Beschluss: Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zu verhaltensbasierter Werbung

Stand: 7. November 2019

Am 04.06.2019 legte das Netzwerk Datenschutzexpertise bei einigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden eine Beschwerde wegen der Datenverarbeitung im Rahmen personalisierter Online-Werbung ein. Die Unterzeichner der Beschwerde sind allesamt Vorsitzende von Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen und bezeichnen sich ausdrücklich als Beschwerdeführer.In der Beschwerde wird die Datenverarbeitung durch Google sowie weitere Anbieter, die Mitglieder des IAB Europe sind, gerügt. Die Beschwerde umfasst eine detaillierte Beschreibung der Datenverarbeitung von Werbenetzwerken und weist auf mögliche Verstöße gegen die DS-GVO hin. Die Beschwerde richtet sich allgemein gegen die Datenverarbeitung von Werbenetzwerken und umfasst nicht nur die Verarbeitung durch Google. Weitere Anbieter bzw. Akteure werden jedoch nicht ausdrücklich genannt, sodass sich die Beschwerde zunächst nur gegen Google richtet.

Vor diesem Hintergrund fasst die Datenschutzkonferenz den folgenden Beschluss:

I. Die Beschwerde erfüllt die Anforderungen gem. Art. 77 DSGVO, da sie

  1. von natürlichen Personen als betroffenen Personen eingelegt wurden (die 4 Unterzeichner);
  2. sich gegen einen konkreten Verantwortlichen richtet (Google) und
  3. die betroffenen Personen beschwerdebefugt sind, da sie umfassend erläutern, dass die Datenverarbeitung bei der personalisierten Online-Werbung gegen die DS-GVO verstößt und sie dadurch in ihren Rechten verletzt werden.

II. Beschwerdegegner ist zunächst nur Google. Soweit sich die Beschwerde gegen dieses Unternehmen richtet, ist sie zunächst an den Hamburgischen Beauftragten weiterzuleiten.

III. Sofern eine Aufsichtsbehörde der Auffassung ist, die Beschwerde sei dahingehend auszulegen, dass sich die Beschwerde gegen die jeweiligen Mitgliedsunternehmen des IAB Europe richtet, so ist mit der Beschwerde entsprechend Ziff. II. zu verfahren.

Stand: 7. November 2019

Am 04.06.2019 legte das Netzwerk Datenschutzexpertise bei einigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden eine Beschwerde wegen der Datenverarbeitung im Rahmen personalisierter Online-Werbung ein. Die Unterzeichner der Beschwerde sind allesamt Vorsitzende von Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen und bezeichnen sich ausdrücklich als Beschwerdeführer.In der Beschwerde wird die Datenverarbeitung durch Google sowie weitere Anbieter, die Mitglieder des IAB Europe sind, gerügt. Die Beschwerde umfasst eine detaillierte Beschreibung der Datenverarbeitung von Werbenetzwerken und weist auf mögliche Verstöße gegen die DS-GVO hin. Die Beschwerde richtet sich allgemein gegen die Datenverarbeitung von Werbenetzwerken und umfasst nicht nur die Verarbeitung durch Google. Weitere Anbieter bzw. Akteure werden jedoch nicht ausdrücklich genannt, sodass sich die Beschwerde zunächst nur gegen Google richtet.

Vor diesem Hintergrund fasst die Datenschutzkonferenz den folgenden Beschluss:

I. Die Beschwerde erfüllt die Anforderungen gem. Art. 77 DSGVO, da sie

  1. von natürlichen Personen als betroffenen Personen eingelegt wurden (die 4 Unterzeichner);
  2. sich gegen einen konkreten Verantwortlichen richtet (Google) und
  3. die betroffenen Personen beschwerdebefugt sind, da sie umfassend erläutern, dass die Datenverarbeitung bei der personalisierten Online-Werbung gegen die DS-GVO verstößt und sie dadurch in ihren Rechten verletzt werden.

II. Beschwerdegegner ist zunächst nur Google. Soweit sich die Beschwerde gegen dieses Unternehmen richtet, ist sie zunächst an den Hamburgischen Beauftragten weiterzuleiten.

III. Sofern eine Aufsichtsbehörde der Auffassung ist, die Beschwerde sei dahingehend auszulegen, dass sich die Beschwerde gegen die jeweiligen Mitgliedsunternehmen des IAB Europe richtet, so ist mit der Beschwerde entsprechend Ziff. II. zu verfahren.