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Protokoll: Protokoll der 95. Konferenz vom 25. bis 26. April 2018 in Düsseldorf Kaiserswerth

TOP 1) Begrüßung, Organisatorisches

Die Vorsitzende begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 95. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) (Anlage 1). Sie begrüßt Baden-Württemberg und Thüringen in anderer Besetzung sowie Herrn Müller als neuen Stellvertreter der BfDI und Herrn Meister als Leiter der Zentralen Anlaufstelle.   

TOP 2) Tagesordnung der 95. Datenschutzkonferenz

Die Tagesordnung wird in der dem Protokoll als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen.

Die Vorsitzende stellt die Unterschiede der aktualisierten Tagesordnung mit Stand vom 25. April 2018 im Vergleich zur Version mit Stand vom 3. April 2018 dar. Der Tagesordnungspunkt „Interims-Lösung für die Einrichtung und Besetzung von Arbeitsgremien der DSK“ erhält die Ordnungsnummer 10e. Niedersachsen zieht den Tagesordnungspunkt 26 zurück. Die BfDI meldet zwei weitere Tagesordnungspunkte an (TOP 30d und TOP 30e). Berlin zieht den Tagesordnungspunkt 7 zurück. LDA Bayern regt an, ein Meinungsbild innerhalb der DSK zu den Erfahrungen aus der Vorkonferenz einzuholen (TOP 30f). Zudem stellt LDA Bayern dar, dass in Bezug auf das Umlaufverfahren zur Nutzung der Kurzpapiere durch Dritte noch klärungsbedürftige Aspekte bestehen, die behandelt werden müssen (TOP 30g). Hamburg kündigt einen Entschließungstext zum Facebook-Datenskandal an (TOP 4d) und stellt einen Bericht aus der Projektgruppe zu den Tätigkeitsberichten in Aussicht (TOP 30h).

Der zunächst als Tagesordnungspunkt 8 vorgesehene Bericht aus der Projektgruppe Organisation und Struktur wird als Unterpunkt des Berichts aus der AG Geschäftsordnung behandelt. Die weiteren Tagesordnungspunkte behalten ihre ursprüngliche Nummerierung.

Im Vorfeld zur 95. DSK hat eine Vorkonferenz stattgefunden. Die Vorsitzende dankt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die sehr effektive und konstruktive Mitarbeit während der Vorkonferenz.

TOP 3)  Genehmigung der Protokolle der 94. DSK und der 1. S-DSK

Die Protokolle werden in den Versionen der Anlage 3 (finales Protokoll der 94. DSK) und Anlage 4 (finales Protokoll der 1. Sonderkonferenz 2018) durch die Mitglieder der DSK genehmigt.

TOP 4) Orientierungshilfen (außer TOP 4d - Entschließung)

TOP 4a)   Orientierungshilfe für Online-Lernplattformen im Schulunterricht

Die DSK beschließt einstimmig die vorgelegte aktualisierte Fassung der Orientierungshilfe für Online-Lernplattformen im Schulunterricht. Auch in der aktualisierten Fassung dieser Orientierungshilfe soll verdeutlicht werden, dass es eine Gegenstimme Bayerns gibt, Anlage 5.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E).

TOP 4b)   Orientierungshilfe „Whistleblowing-Hotlines“

Die DSK beschließt einstimmig die im AK Beschäftigtendatenschutz abgestimmte Orientierungshilfe zu „Whistleblowing-Hotlines“, Anlage 6.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E).

TOP 4c)   Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)  

Die DSK weist den Entwurf der Orientierungshilfe an die Ad-hoc-AG Werbung und Adresshandel mit der Bitte um Erstellung einer konsolidierten Fassung zurück.

TOP 4d)   Entschließung: Facebook-Datenskandal – Neues Europäisches Datenschutzrecht bei Sozialen Netzwerken durchsetzen! 

Die Entschließung von BfDI, Hamburg und Schleswig Holstein wird in der Version der Anlage 7 einstimmig durch die DSK beschlossen.  Die Vorsitzende dankt Rheinland Pfalz für die englischsprachige Übersetzung der Entschließung, Anlage 8.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E).

TOP 5)   Mustertext für eine Herstellerinformation über die Datenverarbeitung in Autos 

Die DSK beschließt einstimmig den Mustertext für eine Herstellerinformation über die Datenverarbeitung in Autos, Anlage 9.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E).

 TOP 6)  Entschließung: Digitalisierung der Verwaltung ohne Personenkennziffer

Mecklenburg Vorpommern berichtet zum Entschließungsentwurf. Nach einer Diskussion, an der sich BfDILfD BayernSachsenBremenBrandenburg und Mecklenburg Vorpommern beteiligen, beschließt die DSK, zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entschließung zu fassen. Der AK Verwaltungsmodernisierung  soll sich zunächst inhaltlich intensiv mit dem Entschließungstext befassen und auf eine zeitnahe Verabschiedung und Veröffentlichung durch die DSK hinwirken. Wenn möglich soll ein aktualisierter Entschließungsentwurf bereits zur nächsten Sonderkonferenz im Juni 2018 vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis: [14,1,2] (j,n,E).

TOP 7)  Zusammenwirken zwischen der Zentralen Anlaufstelle (ZASt) und den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder

Berlin zieht diesen Tagesordnungspunkt mit Verweis auf das zwischenzeitlich abgeschlossene, schriftliche Umlaufverfahren der DSK zurück.
Die Vorsitzende dankt der Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Berlin für die Herbeiführung eines Kompromissvorschlags. Der DSK Vorsitz wird das Ergebnis des Umlaufverfahrens mit gesonderter E-Mail bekannt geben.

[Nachtrag: Eine entsprechende Information an die DSK erfolgte durch den DSK Vorsitz mit E-Mail vom 27.04.2018.]

TOP 8 und 9)  AG Geschäftsordnung      

TOP 9a) Bericht aus der AG Geschäftsordnung

Niedersachsen berichtet zum Entwurf der Geschäftsordnung der DSK mit Stand vom 7. März 2018. Zunächst wird abschnittweise über den Entwurf der Geschäftsordnung der DSK abgestimmt. Es erfolgt ein intensiver Meinungsaustausch zu einzelnen Abschnitten des Entwurfs und es werden Änderungen vorgenommen.

Sachsen Anhalt weist darauf hin, dass die Regelung zur Vorkonferenz in Abschnitt A. ein Präjudiz dafür darstellt, dass regelmäßig Vorkonferenzen stattfinden werden, wenn es der jeweilige DSK Vorsitz so entscheidet (siehe auch TOP 30f).

Die DSK beschließt einstimmig die Geschäftsordnung der DSK in der Version in Anlage 10.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E).

Zu den Abschnitten A.IV. 3 (Abstimmungen der Datenschutzkonferenz) und Abschnitt D. (Änderung der Geschäftsordnung) müssen noch abschließende Regelungen getroffen werden.  Dazu wurde vereinbart, dass die Verabschiedung der neuen Geschäftsordnung insgesamt unter der auflösenden Bedingung steht, bis zum 6. Juni 2018 eine Einigung über die beiden vorgenannten noch offenen Punkte zu erzielen. Acht Behörden haben sich dazu bereit erklärt, an der Finalisierung dieser noch offenen Punkte im Nachgang zur Konferenz mitzuwirken: LfD BayernBerlinBfDIBrandenburgHessen, Mecklenburg VorpommernNiedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

Brandenburg hat im Nachgang die Teilnahme zurückgezogen.

[Nachtrag: Auf Einladung des DSK Vorsitzes hat am 16. Mai 2018 in Berlin eine Sitzung stattgefunden. Das Ergebnis aus dieser Sitzung wurde auf der nächsten Sonderkonferenz am 6. Juni 2018 vorgelegt und diskutiert. Die DSK hat eine Verlängerung der auflösenden Bedingung in Abschnitt A.IV. 3 bis zum 5. September 2018 vereinbart.]

Bericht aus der Projektgruppe Organisation und Struktur

Hessen berichtet zur Orientierungshilfe "Mitwirkung der deutschen Aufsichtsbehörden an den Arbeiten in den Expertengruppen des EDSA auf europäischer Ebene" der Projektgruppe Organisation und Struktur zu Kapitel C des Entwurfs der Geschäftsordnung der DSK mit Stand vom 7. März 2018. Kernpunkte der Darstellung sind Vorschläge zum Zusammenspiel der Subgroupvertreter auf europäischer Ebene mit den Gremien auf nationaler Ebene und zu den Kommunikationswegen von und nach Brüssel.

Die DSK vereinbart auf Vorschlag des Vorsitzes der AG Geschäftsordnung (Niedersachsen), dass die Orientierungshilfe "Mitwirkung der deutschen Aufsichtsbehörden an den Arbeiten in den Expertengruppen des EDSA auf europäischer Ebene" als Erläuterung zu Kapitel C der Geschäftsordnung der DSK nach Abstimmung innerhalb der AG Geschäftsordnung per Umlaufbeschluss der DSK zur Kenntnis genommen werden soll.

[Nachtrag: Das entsprechende Umlaufverfahren ist zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen.]

Hessen berichtet zu einem weiteren Papier der Projektgruppe Organisation und Struktur. In diesem Papier werden die Einflussmöglichkeiten Deutschlands auf die Subgroupstruktur der Artikel-29-Gruppe und das Subgroupvertreter-Selbstbild thematisiert.

In diesem Zusammenhang teilt Hamburg mit, dass der Vorsitz der Artikel-29-Gruppe eine neue Working Group „Social Media“ gegründet hat, die sich mit Fällen wie Facebook und anderen sozialen Medien auseinandersetzt. Hessen regt an, an die Artikel-29-Gruppe die Bitte heranzutragen, das Aufgabenspektrum dieser neuen Working Group klarer zu definieren.

Die DSK beschließt einstimmig, dass Deutschland in der Working Group „Social Media“ durch die BfDI sowie Hamburg und Baden-Württemberg vertreten werden soll.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E).

TOP 9b)  Stellvertretung der/des Stellvertreter/in/s nach § 17 Abs. 1 S. 2 BDSG n.F.

Berlin berichtet zum Thema. Die DSK lehnt den Vorschlag des LDA Bayern ab, dass die rechtliche Verantwortung für die Bestimmung der Vertretung des Ländervertreters beim gewählten Ländervertreter nach § 17 Abs. 1 S. 2 BDSG n.F. verbleibt.

Abstimmungsergebnis: [3,8,6] (j,n,E). 

Die DSK beschließt mehrheitlich den von Berlin eingebrachten Beschlussvorschlag:

Abstimmungsergebnis: [9,7,1] (j,n,E).

TOP 10 a)   Einrichtung eines Unterarbeitskreises „Digitalisierung im Gesundheitswesen“ der Arbeitskreise Gesundheit und Soziales und Technik

Die DSK richtet einen U-AK „Digitalisierung im Gesundheitswesen“ ein und beauftragt die BfDI mit dem Vorsitz dieses U-AKs.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E).

TOP 10 b)   Einrichtung eines Arbeitskreises Datenschutz und Schule

Die DSK beschließt einstimmig:

Um die unterschiedliche thematische Ausrichtung der beiden Arbeitskreise „Datenschutz und Bildung“ bzw. „Datenschutz und Schule“ deutlich herauszustellen, werden diese wie folgt umbenannt:

1. AK „Datenschutz-/Medienkompetenz“ (vorher AK Datenschutz und Bildung)

2. AK „Schulen und Bildungseinrichtungen“ (vorher U-AK Datenschutz und Schule).

Es verbleibt beim bisherigen Vorsitz Thüringen.

Abstimmungsergebnis: [16,1,0] (j,n,E).

Brandenburg stimmt dagegen.

TOP 10 c)   Einrichtung eines Unterarbeitskreises „Bundesländerübergreifende Bildungsforschung“ des Arbeitskreises Wissenschaft und Forschung und des Arbeitskreises Datenschutz und Bildung

Die DSK richtet einen U-AK „Bundesländerübergreifende Bildungsforschung“ ein. Hessen wird mit dem Vorsitz dieses U-AKs beauftragt.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E).

TOP 10 d)   Entscheidung über das weitere Bestehen des AK Steuerverwaltung

Die DSK stimmt dem Vorschlag Hessens einstimmig zu, dass der AK Steuerverwaltung für die Zeit eines geordneten und abgestimmten Übergangs der Zuständigkeiten nach § 32h AO-neu auf die BfDI in seiner bisherigen Form (Vorsitz: Hessen, Tagungsort: Wiesbaden, Termin: letzter Dienstag im Februar oder bei Bedarf) tagen soll.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E).

TOP 10 e)   Interims-Lösung für die Errichtung und Besetzung von Arbeitsgremien der DSK

Die Vorsitzende berichtet zum Thema.

Die DSK beschließt einstimmig:

  1. Die bisherigen Arbeitsgremien der DSK bleiben vorerst weitgehend bestehen mit folgenden Maßgaben:
    1. Der Düsseldorfer Kreis wird zum Arbeitskreis Wirtschaft (Düsseldorfer Kreis);
    2. Die Arbeitsgruppen des Düsseldorfer Kreises werden zu Arbeitskreisen der DSK;
    3. die bisherigen Vorsitze bleiben zunächst bestehen.
  2. Diese Interims-Lösung wird spätestens im Rahmen der 97. DSK erneut bewertet.
  3. Zum Planungsstand der Neuorganisation der Arbeitskreise der DSK wird Niedersachsen einen Zwischenbericht zur 96. DSK anmelden. Ein entsprechender Arbeitsauftrag an die Projektgruppe Organisation und Struktur liegt vor.

Abstimmungsergebnis: [15,0,2] (j,n,E).

TOP 11)   Beteiligung der spezifischen Aufsichtsbehörden gem. § 18 Abs. 1 Satz 4 BDSG-neu an der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in Angelegenheiten der EU

Dieser Tagesordnungspunkt kann aus Zeitgründen nicht behandelt werden und wird auf die nächste Sonderkonferenz am 6. Juni 2018 verschoben.

TOP 12)  Akkreditierung – insbesondere: Zusammenarbeit der Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland bei der Akkreditierung von Zertifizierungsstellen   

Schleswig Holstein berichtet zum Sachstand aus der AG Zertifizierung.

Die DSK nimmt den aktuellen Arbeitsstand zum Regelpapier der Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland über Akkreditierungsaufgaben (Ergänzungen/Konkretisierungen bzgl. DIN EN ISO/IEC 17065) zur Kenntnis. Das Papier soll im Anschluss an die Konferenz zeitnah in ein schriftliches Umlaufverfahren der DSK zur Abstimmung gegeben werden. Ziel ist, dieses Papier dem Europäischen Datenschutzausschuss vorzulegen.

Zudem beschließt die DSK einstimmig die Ziffern 1 – 14, 16 der „Vereinbarung der Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland über Akkreditierungsaufgaben“. Lediglich zu Ziffer 15 des Vereinbarungsentwurfs gibt es noch Änderungsvorschläge, die noch innerhalb der AG Zertifizierung abgestimmt werden müssen.

TOP 13)   Ermittlung eines „hohen Risikos“ nach der DS-GVO    

Die DSK beschließt einstimmig:

  1. Das in der Arbeitsgruppe am 29. März 2018 verabschiedete Kurzpapier – „Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen“ wird von der Datenschutzkonferenz verabschiedet.
  2. LDA Bayern wird gebeten, das Layout für dieses Kurzpapier dem einheitlichen Standard für Kurzpapiere der DSK anzupassen und mit der nächsten laufenden Nummer zu versehen.
  3. Der Vorsitz der DSK wird gebeten, dieses Kurzpapier anschließend zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E).

[Nachtrag: Der DSK Vorsitz hat das Kurzpapier – „Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen“ mit E-Mail vom 27. April 2018 (Betreff: Dokumente zur Veröffentlichung) mit dem Hinweis, dieses zu veröffentlichen, an die Mitglieder der DSK versandt, Anlage 11.]

 TOP 14)  Gemeinsame Liste von Verarbeitungsvorgängen, die einer Datenschutz- Folgenabschätzung bedürfen, Art. 35 Abs. 4 DSGVO

Die DSK beauftragt die UAG DSFA ihr bis zum 11. Mai 2018 den Entwurf einer Liste nach Art. 35 Abs. 4 DS-GVO zur Entscheidung im Umlaufverfahren vorzulegen.

[Nachtrag: LDA Bayern hat im Nachgang zur Konferenz zwei Abstimmungsrunden zur Finalisierung der gemeinsamen Liste nach Art. 35 Abs. 4 DS-GVO innerhalb der U-AG DSFA eingeleitet, zuletzt mit E-Mail vom 22. Mai 2018 mit Frist bis zum 30. Mai 2018. Am 3. Juni 2018 hat das LDA Bayern eine konsolidierte Fassung der Liste für den nicht-öffentlichen Bereich vorgelegt, die bei der 2. Sonderkonferenz am 6. Juni 2018 durch die DSK beschlossen wurde.]

TOP 15)   Standard-Datenschutzmodell (SDM, Version 1.1)

Die DSK beschließt einstimmig das SDM mit der vollständigen Bezeichnung „Das Standard-Datenschutzmodell - Eine Methode zur Datenschutzberatung und -prüfung auf der Basis einheitlicher Gewährleistungsziele, Version 1.1  Erprobungsfassung“ (Anlage 12) und beschließt, das SDM zu veröffentlichen und zur evaluierenden Anwendung zu empfehlen.

Die DSK erteilt dem Arbeitskreis „Technische und organisatorische Datenschutz-fragen“ den Auftrag, das SDM laufend weiter zu entwickeln und insbesondere die Bausteine des Maßnahmenkatalogs gem. des Beschlusses der 92. Datenschutzkonferenz zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis: [12,0,5] (j,n,E).

TOP 16)   Umgang mit Telemedien ab dem 25. Mai 2018 bis Gültigwerden der in der Aufstellung begriffenen ePrivacy-Verordnung

LDA Bayern berichtet zum vorgelegten Entwurf einer Positionsbestimmung  zur Anwendbarkeit des TMG für nicht-öffentliche Stellen ab dem 25. Mai 2018. Niedersachsen plädiert dafür, eine Festlegung der DSK im Wege einer „Positionsbestimmung“ erst nach der geplanten Konsultation mit Vertretern der Wirtschaft vorzunehmen.
Die DSK beschließt mehrheitlich die Positionsbestimmung in der Version der Anlage 13.

Abstimmungsergebnis: [15,1,1], (j,n,E).

Die Positionsbestimmung wird veröffentlicht.

LDA Bayern erklärt sich dazu bereit, den Dialog mit der Wirtschaft weiter zu gestalten.

[Nachtrag: Auf Einladung des LDA Bayern hat am 17. Mai 2018 ein Gespräch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Berlin stattgefunden. Bezüglich der Konsultation mit interessierten Stakeholdern hat der DSK Vorsitz auf Initiative des LDA Bayern eine öffentliche Anhörung mit Frist bis zum 29. Juni 2018 eingeleitet, vgl. Presseinformation des DSK Vorsitzes vom 29. Mai 2018.]

TOP 17)   Unterstützung des Projektes AUDITOR

Die DSK beschließt einstimmig:

Die DSK bittet die AG Zertifizierung, das Projekt AUDITOR durch einen gegenseitigen Austausch zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E).

 TOP 18)   Notwendige Elemente von Verhaltensregeln aus Sicht der Aufsichtsbehörden

Die DSK richtet einen Ad-hoc-AK ein, der sich mit den notwendigen Elementen von Verhaltensregeln auseinandersetzt. Ziel ist es, der deutschen Vertretung in der e-Government Subgroup hinsichtlich der dort derzeit entwickelten Draft Guidelines zuzuarbeiten. Rheinland-PfalzLDA BayernNordrhein WestfalenBfDI und Sachsen erklären sich zu einer Mitarbeit bereit. Sachsen wird die Koordination des Ad-hoc-AKs übernehmen. Die Abstimmungen innerhalb dieses neu zu gründenden Ad-hoc-AKs sollen im schriftlichen Umlaufverfahren erfolgen.

TOP 19)   Ausübung von Befugnissen durch die Aufsichtsbehörden, insbesondere die Anwendung der Sanktionsinstrumente ab dem 25. Mai 2018

Dieser Tagesordnungspunkt kann aus Zeitgründen nicht behandelt werden und wird auf die nächste Sonderkonferenz am 6. Juni 2018 verschoben.

TOP 20)   Vertretung der Länder in der Art. 29-Gruppe – Bericht aus den WP29-Sitzungen

Dieser Tagesordnungspunkt kann aus Zeitgründen nicht behandelt werden. Hamburg verweist diesbezüglich auf die schriftliche Unterrichtung der DSK zu der 114. und 115. Plenumssitzung der Artikel-29-Gruppe im Vorfeld der 95. DSK.  
Die Vorsitzende dankt Hamburg für die schriftliche Unterrichtung.

TOP 21)   Entschließung: Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei öffentlichen und privaten Großveranstaltungen

Die Entschließung wird in der Version der Anlage 14 durch die DSK einstimmig verabschiedet.

Abstimmungsergebnis: [16,0,1] (j,n,E).

TOP 22)   Microsoft Windows 10-Betriebssystemprodukte – Ungesteuerte Übermittlung verschlüsselter Datensatzinhalte von Systemnutzern an Microsoft

Die DSK nimmt den Bericht Sachsens zur Kenntnis.

TOP 23)   DSB-Bestellpflicht nach Art. 37 Abs. 1 lit. C DS-GVO bei Arztpraxen, Apotheken und sonstigen Angehörigen eines Gesundheitsberufs

Die DSK fasst einstimmig den Beschluss zu den DSB-Bestellpflichten ohne die Konkretisierungsvorschläge aus Nordrhein Westfalen in der Version der Anlage 15.

Abstimmungsergebnis: [12,0,1] (j,n,E)1.

TOP 24)   Mitwirkung der Aufsichtsbehörden in BCR Verfahren

Die DSK beauftragt den AK Internationaler Datenverkehr, im Rahmen der nächsten Sitzung den Vorschlag des LDA Bayern zu beraten und das Ergebnis in der 96. DSK mitzuteilen.

TOP 25)   Umgang mit „Altfällen“ ab dem 25.05.2018 (anwendbares Recht)

Die DSK nimmt den Bericht Niedersachsens zur Kenntnis.

TOP 26)   Übergang der inländischen Zuständigkeiten ab Geltung DS-GVO

Niedersachsen zieht diesen Tagesordnungspunkt zurück.

TOP 27)   Auswirkungen der Herstellung von Interoperabilität der EU-Informationssysteme im Bereich polizeilicher und justizieller Zusammenarbeit, Grenzkontrolle, Asyl und Migration auf die Datenschutzpraxis in Deutschland. Gemeinsame Kontrolle der bestehenden EU-Informationssysteme SIS II, VISA und EURODAC.

Die DSK beschließt einstimmig:

Dem Arbeitskreis Sicherheit werden folgende Arbeitsaufträge erteilt:

  1. Der Arbeitskreis Sicherheit soll die Auswirkung der Rechtsakte auf die Praxis der Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland auswerten.
  2. Der AK Sicherheit soll eine gemeinsame Kontrolle der Informationssysteme VIS, EURODAC und SIS II durchführen.          
    Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E).

 TOP 28)   Evaluation der DS-GVO

Die DSK beschließt einstimmig, dieses Thema auf die nächste Sonderkonferenz am 6. Juni 2018 zu verschieben.

TOP 29)   Bewertung von Telefax und transportverschlüsselten E-Mail  

Dieser Tagesordnungspunkt kann aus Zeitgründen nicht behandelt werden und wird gegebenenfalls auf die nächste Sonderkonferenz am 6. Juni 2018 verschoben.            

[Nachtrag:  Hessen hat diesen Tagesordnungspunkt aufgrund des im Vorfeld festgestellten uneinheitlichen Meinungsbildes im Nachgang zur Konferenz zurückgezogen.]

TOP 30)   Verschiedenes

TOP 30 a)   Wechsel in der zeitlichen Abfolge des Vorsitzes der Datenschutzkonferenz zwischen dem Saarland und Sachsen

Die DSK beschließt einstimmig:
Sachsen übernimmt den Vorsitz der DSK für das Jahr 2020, das Saarland für das Jahr 2021.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E).

TOP 30 b)   Information über Umlaufbeschlüsse der DSK

Die DSK beschließt einstimmig:
Der DSK Vorsitz ruft zu Beginn jeder Konferenz den TOP „Information zu Umlaufverfahren der DSK“ als regelmäßigen TOP auf.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E).

TOP 30 c)   Einsatz von Videokonferenztechnik

Die DSK beschließt einstimmig, bei der Planung der Gremienarbeit der Videokonferenztechnik künftig einen hohen Stellenwert einzuräumen.

Die DSK bittet ihre Mitglieder, die Einrichtung von Videokonferenzanlagen unter Berücksichtigung der Angebote des Europäischen Datenschutzausschusses in den Dienststellen der Aufsichtsbehörden zu forcieren.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E). 

TOP 30 d)   Datenschutzrechtliche Kontrolle des Akkreditierungsverfahrens beim G-20 Gipfel

Dieser Tagesordnungspunkt kann aus Zeitgründen nicht behandelt werden und wird auf die nächste Sonderkonferenz am 6. Juni 2018 verschoben.

TOP 30 e)   Übersicht "Aktuelle Bundesgesetzgebung"

Die Vorsitzende dankt der BfDI für die Übersendung der Übersicht zur Bundesgesetzgebung, Anlage 16.  

TOP 30f)    Evaluation der Vorkonferenz

LDA Bayern regt an, dass die durchgeführte Vorkonferenz und deren Arbeitsergebnisse evaluiert werden mit dem Ziel, in der DSK zu entscheiden, ob eine Vorkonferenz auch vor der Herbstkonferenz durchgeführt werden soll. Die DSK beschließt einstimmig, dass aufgrund der sehr positiven Arbeitsergebnisse aus der Vorkonferenz  zur Frühjahrskonferenz ein solches Format auch im Herbst stattfinden soll.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E).

TOP 30g)   Umlaufverfahren zur Nutzung der Kurzpapiere durch Dritte

Dieser Tagesordnungspunkt kann aus Zeitgründen nicht behandelt werden und wird auf die nächste Sonderkonferenz am 6. Juni 2018 verschoben. Die BfDI kündigt an, diesen Tagesordnungspunkt für die nächste Sonderkonferenz anzumelden.

TOP 30h)   Bericht aus der Projektgruppe zu den Tätigkeitsberichten

Dieser Tagesordnungspunkt kann aus Zeitgründen nicht behandelt werden und wird auf die nächste Sonderkonferenz am 6. Juni 2018 verschoben.

Abschließend kündigt Rheinland Pfalz als Vorsitzland im Jahr 2019 an, dass die 97. DSK in der ersten Aprilwoche 2019 in Neustadt/Hambach stattfinden wird.

 


 

Anlagen:

 

  1. Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 95. Datenschutzkonferenz in Kaiserswerth
  2. Tagesordnung vom 25. April 2018 nach Beschluss unter TOP 2
  3. Finales Protokoll der 94. DSK vom 22. Januar 2018
  4. Finales Protokoll der 1. Sonderkonferenz 2018 vom 9. April 2018
  5. Orientierungshilfe für Online-Lernplattformen im Schulunterricht (Stand: )
  6. Orientierungshilfe „Whistleblowing-Hotlines“ (Stand: )
  7. Entschließung: Facebook-Datenskandal – Neues Europäisches Datenschutzrecht bei Sozialen Netzwerken durchsetzen! (deutsche Version)
  8. Entschließung: Facebook-Datenskandal – Neues Europäisches Datenschutzrecht bei Sozialen Netzwerken durchsetzen! (englische Version)
  9. Mustertext für eine Herstellerinformation über die Datenverarbeitung in Autos
  10. Geschäftsordnung der DSK mit Stand vom 26. April 2018
  11. Kurzpapier Nr. 18 – „Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen“
  12. Standard-Datenschutz-Modell, Version 1.1, Erprobungsfassung – Broschüre
  13. Positionsbestimmung: Zur Anwendbarkeit des TMG für nicht-öffentliche Stellen ab dem 25. Mai 2018
  14. Entschließung: Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen nur im erforderlichen Maß und nach einem rechtsstaatlichen und transparenten Verfahren
  15. Beschluss: Datenschutzbeauftragten-Bestellpflicht nach Artikel 37 Abs. 1 lit. C Datenschutz-Grundverordnung bei Arztpraxen, Apotheken und sonstigen Angehörigen eines Gesundheitsberufs
  16. Übersicht zur Bundesgesetzgebung (Stand: 9. März 2018).


1u.a. ohne Brandenburg, Hessen.

TOP 1) Begrüßung, Organisatorisches

Die Vorsitzende begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 95. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) (Anlage 1). Sie begrüßt Baden-Württemberg und Thüringen in anderer Besetzung sowie Herrn Müller als neuen Stellvertreter der BfDI und Herrn Meister als Leiter der Zentralen Anlaufstelle.   

TOP 2) Tagesordnung der 95. Datenschutzkonferenz

Die Tagesordnung wird in der dem Protokoll als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen.

Die Vorsitzende stellt die Unterschiede der aktualisierten Tagesordnung mit Stand vom 25. April 2018 im Vergleich zur Version mit Stand vom 3. April 2018 dar. Der Tagesordnungspunkt „Interims-Lösung für die Einrichtung und Besetzung von Arbeitsgremien der DSK“ erhält die Ordnungsnummer 10e. Niedersachsen zieht den Tagesordnungspunkt 26 zurück. Die BfDI meldet zwei weitere Tagesordnungspunkte an (TOP 30d und TOP 30e). Berlin zieht den Tagesordnungspunkt 7 zurück. LDA Bayern regt an, ein Meinungsbild innerhalb der DSK zu den Erfahrungen aus der Vorkonferenz einzuholen (TOP 30f). Zudem stellt LDA Bayern dar, dass in Bezug auf das Umlaufverfahren zur Nutzung der Kurzpapiere durch Dritte noch klärungsbedürftige Aspekte bestehen, die behandelt werden müssen (TOP 30g). Hamburg kündigt einen Entschließungstext zum Facebook-Datenskandal an (TOP 4d) und stellt einen Bericht aus der Projektgruppe zu den Tätigkeitsberichten in Aussicht (TOP 30h).

Der zunächst als Tagesordnungspunkt 8 vorgesehene Bericht aus der Projektgruppe Organisation und Struktur wird als Unterpunkt des Berichts aus der AG Geschäftsordnung behandelt. Die weiteren Tagesordnungspunkte behalten ihre ursprüngliche Nummerierung.

Im Vorfeld zur 95. DSK hat eine Vorkonferenz stattgefunden. Die Vorsitzende dankt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die sehr effektive und konstruktive Mitarbeit während der Vorkonferenz.

TOP 3)  Genehmigung der Protokolle der 94. DSK und der 1. S-DSK

Die Protokolle werden in den Versionen der Anlage 3 (finales Protokoll der 94. DSK) und Anlage 4 (finales Protokoll der 1. Sonderkonferenz 2018) durch die Mitglieder der DSK genehmigt.

TOP 4) Orientierungshilfen (außer TOP 4d - Entschließung)

TOP 4a)   Orientierungshilfe für Online-Lernplattformen im Schulunterricht

Die DSK beschließt einstimmig die vorgelegte aktualisierte Fassung der Orientierungshilfe für Online-Lernplattformen im Schulunterricht. Auch in der aktualisierten Fassung dieser Orientierungshilfe soll verdeutlicht werden, dass es eine Gegenstimme Bayerns gibt, Anlage 5.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E).

TOP 4b)   Orientierungshilfe „Whistleblowing-Hotlines“

Die DSK beschließt einstimmig die im AK Beschäftigtendatenschutz abgestimmte Orientierungshilfe zu „Whistleblowing-Hotlines“, Anlage 6.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E).

TOP 4c)   Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)  

Die DSK weist den Entwurf der Orientierungshilfe an die Ad-hoc-AG Werbung und Adresshandel mit der Bitte um Erstellung einer konsolidierten Fassung zurück.

TOP 4d)   Entschließung: Facebook-Datenskandal – Neues Europäisches Datenschutzrecht bei Sozialen Netzwerken durchsetzen! 

Die Entschließung von BfDI, Hamburg und Schleswig Holstein wird in der Version der Anlage 7 einstimmig durch die DSK beschlossen.  Die Vorsitzende dankt Rheinland Pfalz für die englischsprachige Übersetzung der Entschließung, Anlage 8.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E).

TOP 5)   Mustertext für eine Herstellerinformation über die Datenverarbeitung in Autos 

Die DSK beschließt einstimmig den Mustertext für eine Herstellerinformation über die Datenverarbeitung in Autos, Anlage 9.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E).

 TOP 6)  Entschließung: Digitalisierung der Verwaltung ohne Personenkennziffer

Mecklenburg Vorpommern berichtet zum Entschließungsentwurf. Nach einer Diskussion, an der sich BfDILfD BayernSachsenBremenBrandenburg und Mecklenburg Vorpommern beteiligen, beschließt die DSK, zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entschließung zu fassen. Der AK Verwaltungsmodernisierung  soll sich zunächst inhaltlich intensiv mit dem Entschließungstext befassen und auf eine zeitnahe Verabschiedung und Veröffentlichung durch die DSK hinwirken. Wenn möglich soll ein aktualisierter Entschließungsentwurf bereits zur nächsten Sonderkonferenz im Juni 2018 vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis: [14,1,2] (j,n,E).

TOP 7)  Zusammenwirken zwischen der Zentralen Anlaufstelle (ZASt) und den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder

Berlin zieht diesen Tagesordnungspunkt mit Verweis auf das zwischenzeitlich abgeschlossene, schriftliche Umlaufverfahren der DSK zurück.
Die Vorsitzende dankt der Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Berlin für die Herbeiführung eines Kompromissvorschlags. Der DSK Vorsitz wird das Ergebnis des Umlaufverfahrens mit gesonderter E-Mail bekannt geben.

[Nachtrag: Eine entsprechende Information an die DSK erfolgte durch den DSK Vorsitz mit E-Mail vom 27.04.2018.]

TOP 8 und 9)  AG Geschäftsordnung      

TOP 9a) Bericht aus der AG Geschäftsordnung

Niedersachsen berichtet zum Entwurf der Geschäftsordnung der DSK mit Stand vom 7. März 2018. Zunächst wird abschnittweise über den Entwurf der Geschäftsordnung der DSK abgestimmt. Es erfolgt ein intensiver Meinungsaustausch zu einzelnen Abschnitten des Entwurfs und es werden Änderungen vorgenommen.

Sachsen Anhalt weist darauf hin, dass die Regelung zur Vorkonferenz in Abschnitt A. ein Präjudiz dafür darstellt, dass regelmäßig Vorkonferenzen stattfinden werden, wenn es der jeweilige DSK Vorsitz so entscheidet (siehe auch TOP 30f).

Die DSK beschließt einstimmig die Geschäftsordnung der DSK in der Version in Anlage 10.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E).

Zu den Abschnitten A.IV. 3 (Abstimmungen der Datenschutzkonferenz) und Abschnitt D. (Änderung der Geschäftsordnung) müssen noch abschließende Regelungen getroffen werden.  Dazu wurde vereinbart, dass die Verabschiedung der neuen Geschäftsordnung insgesamt unter der auflösenden Bedingung steht, bis zum 6. Juni 2018 eine Einigung über die beiden vorgenannten noch offenen Punkte zu erzielen. Acht Behörden haben sich dazu bereit erklärt, an der Finalisierung dieser noch offenen Punkte im Nachgang zur Konferenz mitzuwirken: LfD BayernBerlinBfDIBrandenburgHessen, Mecklenburg VorpommernNiedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

Brandenburg hat im Nachgang die Teilnahme zurückgezogen.

[Nachtrag: Auf Einladung des DSK Vorsitzes hat am 16. Mai 2018 in Berlin eine Sitzung stattgefunden. Das Ergebnis aus dieser Sitzung wurde auf der nächsten Sonderkonferenz am 6. Juni 2018 vorgelegt und diskutiert. Die DSK hat eine Verlängerung der auflösenden Bedingung in Abschnitt A.IV. 3 bis zum 5. September 2018 vereinbart.]

Bericht aus der Projektgruppe Organisation und Struktur

Hessen berichtet zur Orientierungshilfe "Mitwirkung der deutschen Aufsichtsbehörden an den Arbeiten in den Expertengruppen des EDSA auf europäischer Ebene" der Projektgruppe Organisation und Struktur zu Kapitel C des Entwurfs der Geschäftsordnung der DSK mit Stand vom 7. März 2018. Kernpunkte der Darstellung sind Vorschläge zum Zusammenspiel der Subgroupvertreter auf europäischer Ebene mit den Gremien auf nationaler Ebene und zu den Kommunikationswegen von und nach Brüssel.

Die DSK vereinbart auf Vorschlag des Vorsitzes der AG Geschäftsordnung (Niedersachsen), dass die Orientierungshilfe "Mitwirkung der deutschen Aufsichtsbehörden an den Arbeiten in den Expertengruppen des EDSA auf europäischer Ebene" als Erläuterung zu Kapitel C der Geschäftsordnung der DSK nach Abstimmung innerhalb der AG Geschäftsordnung per Umlaufbeschluss der DSK zur Kenntnis genommen werden soll.

[Nachtrag: Das entsprechende Umlaufverfahren ist zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen.]

Hessen berichtet zu einem weiteren Papier der Projektgruppe Organisation und Struktur. In diesem Papier werden die Einflussmöglichkeiten Deutschlands auf die Subgroupstruktur der Artikel-29-Gruppe und das Subgroupvertreter-Selbstbild thematisiert.

In diesem Zusammenhang teilt Hamburg mit, dass der Vorsitz der Artikel-29-Gruppe eine neue Working Group „Social Media“ gegründet hat, die sich mit Fällen wie Facebook und anderen sozialen Medien auseinandersetzt. Hessen regt an, an die Artikel-29-Gruppe die Bitte heranzutragen, das Aufgabenspektrum dieser neuen Working Group klarer zu definieren.

Die DSK beschließt einstimmig, dass Deutschland in der Working Group „Social Media“ durch die BfDI sowie Hamburg und Baden-Württemberg vertreten werden soll.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E).

TOP 9b)  Stellvertretung der/des Stellvertreter/in/s nach § 17 Abs. 1 S. 2 BDSG n.F.

Berlin berichtet zum Thema. Die DSK lehnt den Vorschlag des LDA Bayern ab, dass die rechtliche Verantwortung für die Bestimmung der Vertretung des Ländervertreters beim gewählten Ländervertreter nach § 17 Abs. 1 S. 2 BDSG n.F. verbleibt.

Abstimmungsergebnis: [3,8,6] (j,n,E). 

Die DSK beschließt mehrheitlich den von Berlin eingebrachten Beschlussvorschlag:

Abstimmungsergebnis: [9,7,1] (j,n,E).

TOP 10 a)   Einrichtung eines Unterarbeitskreises „Digitalisierung im Gesundheitswesen“ der Arbeitskreise Gesundheit und Soziales und Technik

Die DSK richtet einen U-AK „Digitalisierung im Gesundheitswesen“ ein und beauftragt die BfDI mit dem Vorsitz dieses U-AKs.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E).

TOP 10 b)   Einrichtung eines Arbeitskreises Datenschutz und Schule

Die DSK beschließt einstimmig:

Um die unterschiedliche thematische Ausrichtung der beiden Arbeitskreise „Datenschutz und Bildung“ bzw. „Datenschutz und Schule“ deutlich herauszustellen, werden diese wie folgt umbenannt:

1. AK „Datenschutz-/Medienkompetenz“ (vorher AK Datenschutz und Bildung)

2. AK „Schulen und Bildungseinrichtungen“ (vorher U-AK Datenschutz und Schule).

Es verbleibt beim bisherigen Vorsitz Thüringen.

Abstimmungsergebnis: [16,1,0] (j,n,E).

Brandenburg stimmt dagegen.

TOP 10 c)   Einrichtung eines Unterarbeitskreises „Bundesländerübergreifende Bildungsforschung“ des Arbeitskreises Wissenschaft und Forschung und des Arbeitskreises Datenschutz und Bildung

Die DSK richtet einen U-AK „Bundesländerübergreifende Bildungsforschung“ ein. Hessen wird mit dem Vorsitz dieses U-AKs beauftragt.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E).

TOP 10 d)   Entscheidung über das weitere Bestehen des AK Steuerverwaltung

Die DSK stimmt dem Vorschlag Hessens einstimmig zu, dass der AK Steuerverwaltung für die Zeit eines geordneten und abgestimmten Übergangs der Zuständigkeiten nach § 32h AO-neu auf die BfDI in seiner bisherigen Form (Vorsitz: Hessen, Tagungsort: Wiesbaden, Termin: letzter Dienstag im Februar oder bei Bedarf) tagen soll.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E).

TOP 10 e)   Interims-Lösung für die Errichtung und Besetzung von Arbeitsgremien der DSK

Die Vorsitzende berichtet zum Thema.

Die DSK beschließt einstimmig:

  1. Die bisherigen Arbeitsgremien der DSK bleiben vorerst weitgehend bestehen mit folgenden Maßgaben:
    1. Der Düsseldorfer Kreis wird zum Arbeitskreis Wirtschaft (Düsseldorfer Kreis);
    2. Die Arbeitsgruppen des Düsseldorfer Kreises werden zu Arbeitskreisen der DSK;
    3. die bisherigen Vorsitze bleiben zunächst bestehen.
  2. Diese Interims-Lösung wird spätestens im Rahmen der 97. DSK erneut bewertet.
  3. Zum Planungsstand der Neuorganisation der Arbeitskreise der DSK wird Niedersachsen einen Zwischenbericht zur 96. DSK anmelden. Ein entsprechender Arbeitsauftrag an die Projektgruppe Organisation und Struktur liegt vor.

Abstimmungsergebnis: [15,0,2] (j,n,E).

TOP 11)   Beteiligung der spezifischen Aufsichtsbehörden gem. § 18 Abs. 1 Satz 4 BDSG-neu an der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in Angelegenheiten der EU

Dieser Tagesordnungspunkt kann aus Zeitgründen nicht behandelt werden und wird auf die nächste Sonderkonferenz am 6. Juni 2018 verschoben.

TOP 12)  Akkreditierung – insbesondere: Zusammenarbeit der Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland bei der Akkreditierung von Zertifizierungsstellen   

Schleswig Holstein berichtet zum Sachstand aus der AG Zertifizierung.

Die DSK nimmt den aktuellen Arbeitsstand zum Regelpapier der Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland über Akkreditierungsaufgaben (Ergänzungen/Konkretisierungen bzgl. DIN EN ISO/IEC 17065) zur Kenntnis. Das Papier soll im Anschluss an die Konferenz zeitnah in ein schriftliches Umlaufverfahren der DSK zur Abstimmung gegeben werden. Ziel ist, dieses Papier dem Europäischen Datenschutzausschuss vorzulegen.

Zudem beschließt die DSK einstimmig die Ziffern 1 – 14, 16 der „Vereinbarung der Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland über Akkreditierungsaufgaben“. Lediglich zu Ziffer 15 des Vereinbarungsentwurfs gibt es noch Änderungsvorschläge, die noch innerhalb der AG Zertifizierung abgestimmt werden müssen.

TOP 13)   Ermittlung eines „hohen Risikos“ nach der DS-GVO    

Die DSK beschließt einstimmig:

  1. Das in der Arbeitsgruppe am 29. März 2018 verabschiedete Kurzpapier – „Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen“ wird von der Datenschutzkonferenz verabschiedet.
  2. LDA Bayern wird gebeten, das Layout für dieses Kurzpapier dem einheitlichen Standard für Kurzpapiere der DSK anzupassen und mit der nächsten laufenden Nummer zu versehen.
  3. Der Vorsitz der DSK wird gebeten, dieses Kurzpapier anschließend zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E).

[Nachtrag: Der DSK Vorsitz hat das Kurzpapier – „Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen“ mit E-Mail vom 27. April 2018 (Betreff: Dokumente zur Veröffentlichung) mit dem Hinweis, dieses zu veröffentlichen, an die Mitglieder der DSK versandt, Anlage 11.]

 TOP 14)  Gemeinsame Liste von Verarbeitungsvorgängen, die einer Datenschutz- Folgenabschätzung bedürfen, Art. 35 Abs. 4 DSGVO

Die DSK beauftragt die UAG DSFA ihr bis zum 11. Mai 2018 den Entwurf einer Liste nach Art. 35 Abs. 4 DS-GVO zur Entscheidung im Umlaufverfahren vorzulegen.

[Nachtrag: LDA Bayern hat im Nachgang zur Konferenz zwei Abstimmungsrunden zur Finalisierung der gemeinsamen Liste nach Art. 35 Abs. 4 DS-GVO innerhalb der U-AG DSFA eingeleitet, zuletzt mit E-Mail vom 22. Mai 2018 mit Frist bis zum 30. Mai 2018. Am 3. Juni 2018 hat das LDA Bayern eine konsolidierte Fassung der Liste für den nicht-öffentlichen Bereich vorgelegt, die bei der 2. Sonderkonferenz am 6. Juni 2018 durch die DSK beschlossen wurde.]

TOP 15)   Standard-Datenschutzmodell (SDM, Version 1.1)

Die DSK beschließt einstimmig das SDM mit der vollständigen Bezeichnung „Das Standard-Datenschutzmodell - Eine Methode zur Datenschutzberatung und -prüfung auf der Basis einheitlicher Gewährleistungsziele, Version 1.1  Erprobungsfassung“ (Anlage 12) und beschließt, das SDM zu veröffentlichen und zur evaluierenden Anwendung zu empfehlen.

Die DSK erteilt dem Arbeitskreis „Technische und organisatorische Datenschutz-fragen“ den Auftrag, das SDM laufend weiter zu entwickeln und insbesondere die Bausteine des Maßnahmenkatalogs gem. des Beschlusses der 92. Datenschutzkonferenz zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis: [12,0,5] (j,n,E).

TOP 16)   Umgang mit Telemedien ab dem 25. Mai 2018 bis Gültigwerden der in der Aufstellung begriffenen ePrivacy-Verordnung

LDA Bayern berichtet zum vorgelegten Entwurf einer Positionsbestimmung  zur Anwendbarkeit des TMG für nicht-öffentliche Stellen ab dem 25. Mai 2018. Niedersachsen plädiert dafür, eine Festlegung der DSK im Wege einer „Positionsbestimmung“ erst nach der geplanten Konsultation mit Vertretern der Wirtschaft vorzunehmen.
Die DSK beschließt mehrheitlich die Positionsbestimmung in der Version der Anlage 13.

Abstimmungsergebnis: [15,1,1], (j,n,E).

Die Positionsbestimmung wird veröffentlicht.

LDA Bayern erklärt sich dazu bereit, den Dialog mit der Wirtschaft weiter zu gestalten.

[Nachtrag: Auf Einladung des LDA Bayern hat am 17. Mai 2018 ein Gespräch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Berlin stattgefunden. Bezüglich der Konsultation mit interessierten Stakeholdern hat der DSK Vorsitz auf Initiative des LDA Bayern eine öffentliche Anhörung mit Frist bis zum 29. Juni 2018 eingeleitet, vgl. Presseinformation des DSK Vorsitzes vom 29. Mai 2018.]

TOP 17)   Unterstützung des Projektes AUDITOR

Die DSK beschließt einstimmig:

Die DSK bittet die AG Zertifizierung, das Projekt AUDITOR durch einen gegenseitigen Austausch zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E).

 TOP 18)   Notwendige Elemente von Verhaltensregeln aus Sicht der Aufsichtsbehörden

Die DSK richtet einen Ad-hoc-AK ein, der sich mit den notwendigen Elementen von Verhaltensregeln auseinandersetzt. Ziel ist es, der deutschen Vertretung in der e-Government Subgroup hinsichtlich der dort derzeit entwickelten Draft Guidelines zuzuarbeiten. Rheinland-PfalzLDA BayernNordrhein WestfalenBfDI und Sachsen erklären sich zu einer Mitarbeit bereit. Sachsen wird die Koordination des Ad-hoc-AKs übernehmen. Die Abstimmungen innerhalb dieses neu zu gründenden Ad-hoc-AKs sollen im schriftlichen Umlaufverfahren erfolgen.

TOP 19)   Ausübung von Befugnissen durch die Aufsichtsbehörden, insbesondere die Anwendung der Sanktionsinstrumente ab dem 25. Mai 2018

Dieser Tagesordnungspunkt kann aus Zeitgründen nicht behandelt werden und wird auf die nächste Sonderkonferenz am 6. Juni 2018 verschoben.

TOP 20)   Vertretung der Länder in der Art. 29-Gruppe – Bericht aus den WP29-Sitzungen

Dieser Tagesordnungspunkt kann aus Zeitgründen nicht behandelt werden. Hamburg verweist diesbezüglich auf die schriftliche Unterrichtung der DSK zu der 114. und 115. Plenumssitzung der Artikel-29-Gruppe im Vorfeld der 95. DSK.  
Die Vorsitzende dankt Hamburg für die schriftliche Unterrichtung.

TOP 21)   Entschließung: Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei öffentlichen und privaten Großveranstaltungen

Die Entschließung wird in der Version der Anlage 14 durch die DSK einstimmig verabschiedet.

Abstimmungsergebnis: [16,0,1] (j,n,E).

TOP 22)   Microsoft Windows 10-Betriebssystemprodukte – Ungesteuerte Übermittlung verschlüsselter Datensatzinhalte von Systemnutzern an Microsoft

Die DSK nimmt den Bericht Sachsens zur Kenntnis.

TOP 23)   DSB-Bestellpflicht nach Art. 37 Abs. 1 lit. C DS-GVO bei Arztpraxen, Apotheken und sonstigen Angehörigen eines Gesundheitsberufs

Die DSK fasst einstimmig den Beschluss zu den DSB-Bestellpflichten ohne die Konkretisierungsvorschläge aus Nordrhein Westfalen in der Version der Anlage 15.

Abstimmungsergebnis: [12,0,1] (j,n,E)1.

TOP 24)   Mitwirkung der Aufsichtsbehörden in BCR Verfahren

Die DSK beauftragt den AK Internationaler Datenverkehr, im Rahmen der nächsten Sitzung den Vorschlag des LDA Bayern zu beraten und das Ergebnis in der 96. DSK mitzuteilen.

TOP 25)   Umgang mit „Altfällen“ ab dem 25.05.2018 (anwendbares Recht)

Die DSK nimmt den Bericht Niedersachsens zur Kenntnis.

TOP 26)   Übergang der inländischen Zuständigkeiten ab Geltung DS-GVO

Niedersachsen zieht diesen Tagesordnungspunkt zurück.

TOP 27)   Auswirkungen der Herstellung von Interoperabilität der EU-Informationssysteme im Bereich polizeilicher und justizieller Zusammenarbeit, Grenzkontrolle, Asyl und Migration auf die Datenschutzpraxis in Deutschland. Gemeinsame Kontrolle der bestehenden EU-Informationssysteme SIS II, VISA und EURODAC.

Die DSK beschließt einstimmig:

Dem Arbeitskreis Sicherheit werden folgende Arbeitsaufträge erteilt:

  1. Der Arbeitskreis Sicherheit soll die Auswirkung der Rechtsakte auf die Praxis der Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland auswerten.
  2. Der AK Sicherheit soll eine gemeinsame Kontrolle der Informationssysteme VIS, EURODAC und SIS II durchführen.          
    Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E).

 TOP 28)   Evaluation der DS-GVO

Die DSK beschließt einstimmig, dieses Thema auf die nächste Sonderkonferenz am 6. Juni 2018 zu verschieben.

TOP 29)   Bewertung von Telefax und transportverschlüsselten E-Mail  

Dieser Tagesordnungspunkt kann aus Zeitgründen nicht behandelt werden und wird gegebenenfalls auf die nächste Sonderkonferenz am 6. Juni 2018 verschoben.            

[Nachtrag:  Hessen hat diesen Tagesordnungspunkt aufgrund des im Vorfeld festgestellten uneinheitlichen Meinungsbildes im Nachgang zur Konferenz zurückgezogen.]

TOP 30)   Verschiedenes

TOP 30 a)   Wechsel in der zeitlichen Abfolge des Vorsitzes der Datenschutzkonferenz zwischen dem Saarland und Sachsen

Die DSK beschließt einstimmig:
Sachsen übernimmt den Vorsitz der DSK für das Jahr 2020, das Saarland für das Jahr 2021.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E).

TOP 30 b)   Information über Umlaufbeschlüsse der DSK

Die DSK beschließt einstimmig:
Der DSK Vorsitz ruft zu Beginn jeder Konferenz den TOP „Information zu Umlaufverfahren der DSK“ als regelmäßigen TOP auf.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E).

TOP 30 c)   Einsatz von Videokonferenztechnik

Die DSK beschließt einstimmig, bei der Planung der Gremienarbeit der Videokonferenztechnik künftig einen hohen Stellenwert einzuräumen.

Die DSK bittet ihre Mitglieder, die Einrichtung von Videokonferenzanlagen unter Berücksichtigung der Angebote des Europäischen Datenschutzausschusses in den Dienststellen der Aufsichtsbehörden zu forcieren.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E). 

TOP 30 d)   Datenschutzrechtliche Kontrolle des Akkreditierungsverfahrens beim G-20 Gipfel

Dieser Tagesordnungspunkt kann aus Zeitgründen nicht behandelt werden und wird auf die nächste Sonderkonferenz am 6. Juni 2018 verschoben.

TOP 30 e)   Übersicht "Aktuelle Bundesgesetzgebung"

Die Vorsitzende dankt der BfDI für die Übersendung der Übersicht zur Bundesgesetzgebung, Anlage 16.  

TOP 30f)    Evaluation der Vorkonferenz

LDA Bayern regt an, dass die durchgeführte Vorkonferenz und deren Arbeitsergebnisse evaluiert werden mit dem Ziel, in der DSK zu entscheiden, ob eine Vorkonferenz auch vor der Herbstkonferenz durchgeführt werden soll. Die DSK beschließt einstimmig, dass aufgrund der sehr positiven Arbeitsergebnisse aus der Vorkonferenz  zur Frühjahrskonferenz ein solches Format auch im Herbst stattfinden soll.

Abstimmungsergebnis: [17,0,0] (j,n,E).

TOP 30g)   Umlaufverfahren zur Nutzung der Kurzpapiere durch Dritte

Dieser Tagesordnungspunkt kann aus Zeitgründen nicht behandelt werden und wird auf die nächste Sonderkonferenz am 6. Juni 2018 verschoben. Die BfDI kündigt an, diesen Tagesordnungspunkt für die nächste Sonderkonferenz anzumelden.

TOP 30h)   Bericht aus der Projektgruppe zu den Tätigkeitsberichten

Dieser Tagesordnungspunkt kann aus Zeitgründen nicht behandelt werden und wird auf die nächste Sonderkonferenz am 6. Juni 2018 verschoben.

Abschließend kündigt Rheinland Pfalz als Vorsitzland im Jahr 2019 an, dass die 97. DSK in der ersten Aprilwoche 2019 in Neustadt/Hambach stattfinden wird.

 


 

Anlagen:

 

  1. Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 95. Datenschutzkonferenz in Kaiserswerth
  2. Tagesordnung vom 25. April 2018 nach Beschluss unter TOP 2
  3. Finales Protokoll der 94. DSK vom 22. Januar 2018
  4. Finales Protokoll der 1. Sonderkonferenz 2018 vom 9. April 2018
  5. Orientierungshilfe für Online-Lernplattformen im Schulunterricht (Stand: )
  6. Orientierungshilfe „Whistleblowing-Hotlines“ (Stand: )
  7. Entschließung: Facebook-Datenskandal – Neues Europäisches Datenschutzrecht bei Sozialen Netzwerken durchsetzen! (deutsche Version)
  8. Entschließung: Facebook-Datenskandal – Neues Europäisches Datenschutzrecht bei Sozialen Netzwerken durchsetzen! (englische Version)
  9. Mustertext für eine Herstellerinformation über die Datenverarbeitung in Autos
  10. Geschäftsordnung der DSK mit Stand vom 26. April 2018
  11. Kurzpapier Nr. 18 – „Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen“
  12. Standard-Datenschutz-Modell, Version 1.1, Erprobungsfassung – Broschüre
  13. Positionsbestimmung: Zur Anwendbarkeit des TMG für nicht-öffentliche Stellen ab dem 25. Mai 2018
  14. Entschließung: Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen nur im erforderlichen Maß und nach einem rechtsstaatlichen und transparenten Verfahren
  15. Beschluss: Datenschutzbeauftragten-Bestellpflicht nach Artikel 37 Abs. 1 lit. C Datenschutz-Grundverordnung bei Arztpraxen, Apotheken und sonstigen Angehörigen eines Gesundheitsberufs
  16. Übersicht zur Bundesgesetzgebung (Stand: 9. März 2018).


1u.a. ohne Brandenburg, Hessen.