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Auslegungshilfen der Landesbeauftragten

In der Rubrik Institutionen und Dokumente finden Sie weitere Auslegungshilfen, unter anderem die Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses, die Entschließungen, Beschlüsse und Orientierungshilfen der Datenschutzkonferenz sowie datenschutzrelevante Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs.

In der Rubrik Institutionen und Dokumente finden Sie weitere Auslegungshilfen, unter anderem die Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses, die Entschließungen, Beschlüsse und Orientierungshilfen der Datenschutzkonferenz sowie datenschutzrelevante Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs.

Datenschutzrechtliche Hinweise für die Nachnutzung von EfA-Online-Diensten

Wer einen EfA-Online-Dienst (nach-)nutzt, der die Verarbeitung personenbezogener Daten einschließt, ist Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und muss nachweisen können, dass der Einsatz des Dienstes datenschutzkonform ist. Mit diesen Hinweisen gibt die Landesbeauftragte entsprechende Hilfestellung und Orientierung für Verantwortliche auf Ebene der Landes- und Kommunalverwaltung sowie für weitere Beteiligte.

Datenschutzrechtliche Hinweise für die Nachnutzung von EfA-Online-Diensten

Wer einen EfA-Online-Dienst (nach-)nutzt, der die Verarbeitung personenbezogener Daten einschließt, ist Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und muss nachweisen können, dass der Einsatz des Dienstes datenschutzkonform ist. Mit diesen Hinweisen gibt die Landesbeauftragte entsprechende Hilfestellung und Orientierung für Verantwortliche auf Ebene der Landes- und Kommunalverwaltung sowie für weitere Beteiligte.

Datenschutzrechtliche Hinweise für die Nachnutzung von EfA-Online-Diensten

Datenschutzbeauftragte - Rechtliche Anforderungen

In Form von Antworten auf häufig gestellte Fragen fasst eine Handreichung der Landesbeauftragten die wichtigsten Gesichtspunkte rund um die Benennung und Aufgaben von Datenschutzbeauftragten zusammen. Dies soll als Hilfestellung für die Umsetzung der Regelungen aus der Datenschutz-Grundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz sowie dem Brandenburgischen Polizei-, Justizvollzugs- und Maßregelvollzugsdatenschutzgesetz dienen.

Datenschutzbeauftragte - Rechtliche Anforderungen

In Form von Antworten auf häufig gestellte Fragen fasst eine Handreichung der Landesbeauftragten die wichtigsten Gesichtspunkte rund um die Benennung und Aufgaben von Datenschutzbeauftragten zusammen. Dies soll als Hilfestellung für die Umsetzung der Regelungen aus der Datenschutz-Grundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz sowie dem Brandenburgischen Polizei-, Justizvollzugs- und Maßregelvollzugsdatenschutzgesetz dienen.


Meldung von Datenschutzverletzungen - Hinweise zu den Anforderungen der DS-GVO

Im Falle einer Verletzung des vorgeschriebenen Schutzes personenbezogener Daten müssen die verarbeitenden Stellen den Vorfall intern dokumentieren und in vielen Fällen unverzüglich an die Aufsichtsbehörde melden. Die Landesbeauftragte weist in einer Handreichung darauf hin, was bei einer solchen Meldung zu beachten ist - von der Einordnung des Vorfalls über die Risikobewertung, den Inhalt der Meldung bis hin zur Benachrichtigung der Betroffenen.

Meldung von Datenschutzverletzungen - Hinweise zu den Anforderungen der DS-GVO

Im Falle einer Verletzung des vorgeschriebenen Schutzes personenbezogener Daten müssen die verarbeitenden Stellen den Vorfall intern dokumentieren und in vielen Fällen unverzüglich an die Aufsichtsbehörde melden. Die Landesbeauftragte weist in einer Handreichung darauf hin, was bei einer solchen Meldung zu beachten ist - von der Einordnung des Vorfalls über die Risikobewertung, den Inhalt der Meldung bis hin zur Benachrichtigung der Betroffenen.

Meldung von Datenschutzverletzungen - Hinweise zu den Anforderungen der DS-GVO

Technische und organisatorische Maßnahmen zur Umsetzung des Datenschutzes bei Heimarbeit

Die Handreichung enthält Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise zur Umsetzung von Datenschutz und Informationssicherheit bei der Heimarbeit. Sie richtet sich sowohl an öffentliche als auch an nicht öffentliche Stellen.

Technische und organisatorische Maßnahmen zur Umsetzung des Datenschutzes bei Heimarbeit

Die Handreichung enthält Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise zur Umsetzung von Datenschutz und Informationssicherheit bei der Heimarbeit. Sie richtet sich sowohl an öffentliche als auch an nicht öffentliche Stellen.

Technische und organisatorische Maßnahmen zur Umsetzung des Datenschutzes bei Heimarbeit


Datenschutz beim schulischen Distanzlernen

Bei der Nutzung digitaler Lehr- und Lernmitteln werden personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler verarbeitet. Gezielte Maßnahmen können gewährleisten, dass diese auch während des schulischen Distanzlernens nicht in falsche Hände geraten.

Datenschutz beim schulischen Distanzlernen

Bei der Nutzung digitaler Lehr- und Lernmitteln werden personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler verarbeitet. Gezielte Maßnahmen können gewährleisten, dass diese auch während des schulischen Distanzlernens nicht in falsche Hände geraten.

Datenschutz beim schulischen Distanzlernen

Verarbeitung personenbezogener Daten bei Fotografien

Sind auf Fotografien Personen erkennbar, enthalten die Bilder stets personenbezogene Daten. Die Handreichung unterstützt Fotografinnen und Fotografen bei der datenschutzgerechten Anfertigung und Verwendung von Fotografien.

Verarbeitung personenbezogener Daten bei Fotografien

Sind auf Fotografien Personen erkennbar, enthalten die Bilder stets personenbezogene Daten. Die Handreichung unterstützt Fotografinnen und Fotografen bei der datenschutzgerechten Anfertigung und Verwendung von Fotografien.

Verarbeitung personenbezogener Daten bei Fotografien


Datenschutz-Folgenabschätzung

Die Aufsichtsbehörde erstellt gemäß Artikel 35 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung eine Liste der Verarbeitungsvorgänge, für die gemäß Absatz 1 eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist, und veröffentlicht diese. Die erste Liste gilt für Verarbeitungsvorgänge aus dem öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich, die unter den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung fallen. Öffentliche Stellen in Brandenburg müssen darüber hinaus auch die Liste von Verarbeitungsvorgängen für den öffentlichen Bereich beachten.

Datenschutz-Folgenabschätzung

Die Aufsichtsbehörde erstellt gemäß Artikel 35 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung eine Liste der Verarbeitungsvorgänge, für die gemäß Absatz 1 eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist, und veröffentlicht diese. Die erste Liste gilt für Verarbeitungsvorgänge aus dem öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich, die unter den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung fallen. Öffentliche Stellen in Brandenburg müssen darüber hinaus auch die Liste von Verarbeitungsvorgängen für den öffentlichen Bereich beachten.

Auftragsverarbeitungsvertrag

Die Formulierungshilfe für einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 Absatz 3 Datenschutz-Grundverordnung bezieht sich in erster Linie auf die die Auslagerung von klassischen IT-Dienstleistungen. Der Text kann je nach Anwendungsfall modifiziert oder ergänzt werden.

Auftragsverarbeitungsvertrag

Die Formulierungshilfe für einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 Absatz 3 Datenschutz-Grundverordnung bezieht sich in erster Linie auf die die Auslagerung von klassischen IT-Dienstleistungen. Der Text kann je nach Anwendungsfall modifiziert oder ergänzt werden.

Formulierungshilfe für einen Auftragsverarbeitungsvertrag


Wie erfülle ich als Verantwortlicher meine Informationspflichten?

Die Hinweise richten sich an Daten verarbeitende Stellen und erläutern, was diese tun müssen, um ihren Informationspflichten aus den Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung nachzukommen.

Wie erfülle ich als Verantwortlicher meine Informationspflichten?

Die Hinweise richten sich an Daten verarbeitende Stellen und erläutern, was diese tun müssen, um ihren Informationspflichten aus den Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung nachzukommen.

Wie erfülle ich als Verantwortlicher meine Informationspflichten?

Meine Daten, meine Rechte

Unter welchen Voraussetzungen haben von der Datenverarbeitung betroffene Personen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch?

Meine Daten, meine Rechte

Unter welchen Voraussetzungen haben von der Datenverarbeitung betroffene Personen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch?

Meine Daten, meine Rechte