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Hinweise für Schulen und Lehrkräfte zur datenschutzgerechten Gestaltung des selbstständigen Lernens während der Corona-Pandemie vom 23. März 2020

Seit Mittwoch, dem 18. März 2020, sind die brandenburgischen Schulen auf Grund der Corona-Pandemie geschlossen. Unterricht wird dort nicht mehr erteilt. Lediglich eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen arbeiten (z. B. Gesundheitsbereich, Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Lebens­mitteleinzelhandel u. a.), wird gewährleistet. 

Viele Lehrerinnen und Lehrer haben mit hohem Engagement und großer Kreativität dafür gesorgt, dass Schülerinnen und Schüler sich während dieser Zeit im häuslichen Umfeld weiter mit dem Schulstoff beschäftigen können. Sie haben z.B. individuelle Lernpläne erarbeitet, verteilen den Lernstoff oder Übungsaufgaben per E-Mail und stehen als Ansprechpartner für Rückfragen bereit. 

Gerade in dieser Zeit kommt der digitalen Kommunikation sowie digitalen Lehr- und Lernmitteln eine große Bedeutung zu. Da bei deren Nutzung stets personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind auch die Aspekte des Datenschutzes zu beachten. Grundlegende Prinzipien wie die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die Sparsamkeit im Umgang mit personenbezogenen Daten, die Begrenzung der Verarbeitung auf den erforderlichen Umfang und die Zeit der aktuellen Ausnahmesituation oder der Schutz der Daten vor unbefugter Kenntnisnahme oder Veränderung sind zu wahren. Die Datenschutz-Grundverordnung stellt die Daten von Kindern unter besonderen Schutz. 

Vor diesem Hintergrund gibt die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht für die Zeit des selbstständigen Lernens in den eigenen vier Wänden während der Corona-Pandemie die folgenden Hinweise: 

  • Soweit Schulen bereits in das Projekt „Schulcloud Brandenburg“ einbezogen sind, sollten sie diese Möglichkeit nutzen. Die Lehr- und Lernumgebung wurde federführend vom Hasso-Plattner-Institut in Potsdam entwickelt. Die Landesbeauftragte hat das Projekt beratend begleitet. 
  • Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg stellt die digitale Austauschplattform weBBcloud bereit. Eine Reihe von Schulen nutzt dieses Angebot zur Verteilung von Unterrichtsmaterialen und Übungsaufgaben an Schüler bereits. 
  • Wenn Schulen externe Dienstleister (z.B. für Webplattformen, Dateiaustausch- oder Kommunikationsdienste) nutzen, bleiben sie datenschutzrechtlich verantwortlich. Sie müssen im Rahmen der Vertragsgestaltung mit dem Dienstleister die Einhaltung datenschutzrechtlicher und technischer Standards vereinbaren. 
  • Bei der Beauftragung externer Dienstleister sind solche zu bevorzugen, die ihren Sitz in der Europäischen Union haben. Schülerinnen und Schüler sollten auch in dieser Ausnahmesituation nicht dazu aufgefordert werden, ihre personenbezogenen Daten bei zweifelhaften, nicht datenschutzgerechten Anbietern hochzuladen. 
  • Grundsätzlich sollte die Kommunikation per E-Mail in verschlüsselter Form stattfinden. Alle großen deutschen E-Mail-Anbieter unterstützen zumindest die Verschlüsselung der E-Mails auf dem Transportweg. 
  • Geeignete, oftmals kostenlose Lern- und Lernangebote sind z. B. über Linksammlungen auf dem Deutschen Bildungsserver, über die Bildungsserver der Länder oder in den Mediatheken öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten zu finden. 

Die beschriebenen Maßnahmen sollen u. a. gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler auch während der bestehenden Ausnahmesituation nicht in falsche Hände geraten. Ihre Umsetzung kann aber auch dazu beitragen, das Bewusstsein aller Beteiligten für die Relevanz des Datenschutzes im schulischen Alltag zu schärfen – für die Zeit nach der Pandemie.

Seit Mittwoch, dem 18. März 2020, sind die brandenburgischen Schulen auf Grund der Corona-Pandemie geschlossen. Unterricht wird dort nicht mehr erteilt. Lediglich eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen arbeiten (z. B. Gesundheitsbereich, Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Lebens­mitteleinzelhandel u. a.), wird gewährleistet. 

Viele Lehrerinnen und Lehrer haben mit hohem Engagement und großer Kreativität dafür gesorgt, dass Schülerinnen und Schüler sich während dieser Zeit im häuslichen Umfeld weiter mit dem Schulstoff beschäftigen können. Sie haben z.B. individuelle Lernpläne erarbeitet, verteilen den Lernstoff oder Übungsaufgaben per E-Mail und stehen als Ansprechpartner für Rückfragen bereit. 

Gerade in dieser Zeit kommt der digitalen Kommunikation sowie digitalen Lehr- und Lernmitteln eine große Bedeutung zu. Da bei deren Nutzung stets personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind auch die Aspekte des Datenschutzes zu beachten. Grundlegende Prinzipien wie die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die Sparsamkeit im Umgang mit personenbezogenen Daten, die Begrenzung der Verarbeitung auf den erforderlichen Umfang und die Zeit der aktuellen Ausnahmesituation oder der Schutz der Daten vor unbefugter Kenntnisnahme oder Veränderung sind zu wahren. Die Datenschutz-Grundverordnung stellt die Daten von Kindern unter besonderen Schutz. 

Vor diesem Hintergrund gibt die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht für die Zeit des selbstständigen Lernens in den eigenen vier Wänden während der Corona-Pandemie die folgenden Hinweise: 

  • Soweit Schulen bereits in das Projekt „Schulcloud Brandenburg“ einbezogen sind, sollten sie diese Möglichkeit nutzen. Die Lehr- und Lernumgebung wurde federführend vom Hasso-Plattner-Institut in Potsdam entwickelt. Die Landesbeauftragte hat das Projekt beratend begleitet. 
  • Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg stellt die digitale Austauschplattform weBBcloud bereit. Eine Reihe von Schulen nutzt dieses Angebot zur Verteilung von Unterrichtsmaterialen und Übungsaufgaben an Schüler bereits. 
  • Wenn Schulen externe Dienstleister (z.B. für Webplattformen, Dateiaustausch- oder Kommunikationsdienste) nutzen, bleiben sie datenschutzrechtlich verantwortlich. Sie müssen im Rahmen der Vertragsgestaltung mit dem Dienstleister die Einhaltung datenschutzrechtlicher und technischer Standards vereinbaren. 
  • Bei der Beauftragung externer Dienstleister sind solche zu bevorzugen, die ihren Sitz in der Europäischen Union haben. Schülerinnen und Schüler sollten auch in dieser Ausnahmesituation nicht dazu aufgefordert werden, ihre personenbezogenen Daten bei zweifelhaften, nicht datenschutzgerechten Anbietern hochzuladen. 
  • Grundsätzlich sollte die Kommunikation per E-Mail in verschlüsselter Form stattfinden. Alle großen deutschen E-Mail-Anbieter unterstützen zumindest die Verschlüsselung der E-Mails auf dem Transportweg. 
  • Geeignete, oftmals kostenlose Lern- und Lernangebote sind z. B. über Linksammlungen auf dem Deutschen Bildungsserver, über die Bildungsserver der Länder oder in den Mediatheken öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten zu finden. 

Die beschriebenen Maßnahmen sollen u. a. gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler auch während der bestehenden Ausnahmesituation nicht in falsche Hände geraten. Ihre Umsetzung kann aber auch dazu beitragen, das Bewusstsein aller Beteiligten für die Relevanz des Datenschutzes im schulischen Alltag zu schärfen – für die Zeit nach der Pandemie.

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