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Rechtsprechungsdatenbank

Gericht der Europäischen Union - T-214/13

Gericht
Gericht der Europäischen Union
Aktenzeichen
T-214/13
Datum
02.07.2015
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)
Kurztext
Ein Zugangsantrag, der die informationspflichtige Stelle zur Erstellung eines neuen Dokuments veranlassen würde, selbst wenn dieses auf Elementen beruhen würde, die schon in vorhandenen Dokumenten enthalten sind, ist kein Antrag auf teilweisen Zugang und geht über den Rahmen der Verordnung hinaus. Die informationspflichtige Stelle muss daher grundsätzlich einem Antrag, der darauf gerichtet ist, in einer Datenbank anhand von Parametern, die der Antragsteller definiert, zu suchen, nur dann stattgeben, wenn eine entsprechende Suchfunktion zur Verfügung steht. Im Ergebnis weist das Gericht die Klage gegen eine Ablehnungsentscheidung der Kommission zurück. Diese hatte einen Antrag abgelehnt, der sich auf eine "Tabelle" mit einer Reihe anonymisierter Daten aus einem Personalauswahlverfahren richtete.
Schlagwort
Prozessuales, Begriffsbestimmung
Download
T-214/13 - 02.07.2015
Quelle
Gerichtshof der Europäischen Union (Curia)
Verfahrensgang