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Rechtsprechungsdatenbank

Europäischer Gerichtshof - C-491/15 P

Gericht
Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen
C-491/15 P
Datum
11.01.2017
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)
Kurztext
Als vorliegendes Dokument im Sinne der Transparenzverordnung sind alle Informationen einzuordnen, die aus einer elektronischen Datenbank im Rahmen ihrer üblichen Nutzung mit Hilfe vorprogrammierter Suchfunktionen extrahiert werden können, auch wenn diese Informationen noch nicht in dieser Form angezeigt wurden oder von den Bediensteten der Organe nie gesucht worden sind. Hingegen ist jede Information, deren Beschaffung eine Veränderung entweder der Organisation einer elektronischen Datenbank oder der derzeit für die Extrahierung von Informationen zur Verfügung stehenden Suchfunktionen erfordert, als neues Dokument einzustufen, dessen Erstellung nicht unter den Anwendungsbereich der Verordnung fällt. Der Europäische Gerichtshof bestätigt damit die Klageabweisung der Vorinstanz in Bezug auf einen Antrag, der sich auf eine "Tabelle" mit einer Reihe anonymisierter Daten aus einem Personalauswahlverfahren richtete.
Schlagwort
Begriffsbestimmung
Download
C-491/15 P - 11.01.2017
Quelle
Gerichtshof der Europäischen Union (Curia)
Verfahrensgang