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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesfinanzhof - II B 65/19

Gericht
Bundesfinanzhof
Aktenzeichen
II B 65/19
Datum
16.06.2020
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Mecklenburg-Vorpommern)
Kurztext
Der Bundesfinanzhof weist eine Beschwerde gegen den Beschluss des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern zurück und bestätigt damit, dass der Verwaltungsrechtsweg und nicht der Finanzrechtsweg für Streitigkeiten eröffnet ist, die Ansprüche auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern betreffen. In dem zu Grunde liegenden Fall ging es um den Antrag eines Insolvenzverwalters, der sich für Informationen über das Steuerkonto des Insolvenzschuldners interessierte.
Schlagwort
Prozessuales
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II B 65/19 - 16.06.2020
Quelle
Bundesfinanzhof
Verfahrensgang