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Rechtsprechungsdatenbank

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern - 3 K 91/19

Gericht
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen
3 K 91/19
Datum
15.07.2019
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Mecklenburg-Vorpommern)
Kurztext
Auch nach Inkrafttreten einer Regelung in der Abgabenordnung, die den Finanzrechtsweg in bestimmten Konstellationen in Bezug auf datenschutz- und informationszugangsrechtliche Angelegenheiten festlegt, bleibt für Streitigkeiten nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet. Strittig war dies im Hinblick auf den Antrag eines Insolvenzverwalters auf Akteneinsicht. Der Rechtsstreit wird an das Verwaltungsgericht Greifswald verwiesen.
Schlagwort
Prozessuales
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3 K 91/19 - 15.07.2019
Quelle
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
Verfahrensgang