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Rechtsprechungsdatenbank

Europäischer Gerichtshof - C-619/19

Gericht
Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen
C-619/19
Datum
20.01.2021
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie)
Kurztext
In Beantwortung eines Vorabentscheidungsersuchens des Bundesverwaltungsgerichts setzt sich der Europäische Gerichtshof auf der Grundlage der Umweltinformationsrichtlinie mit der Frage nach dem Umfang und der Dauer Schutzes "interner Mitteilungen" auseinander: Der Begriff beschreibt eine Information, die ein Urheber an einen Adressaten richtet. Intern ist sie, wenn sie den Binnenbereich einer Behörde nicht verlässt. Auch eine von außerhalb der Behörde stammende Information kann "intern" sein, wenn sie vor Eingang bei der Behörde nicht zugänglich war oder hätte sein müssen. Eine zeitliche Begrenzung sieht der Ausnahmetatbestand zum Schutz "interner Mitteilungen" nicht vor. Anlass für das Ersuchen des Bundesverwaltungsgerichts sind Unterlagen des baden-württembergischen Staatsministeriums über Baumfällungen für das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21.
Schlagwort
Begriffsbestimmung
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C-619/19 - 20.01.2021
Quelle
Gerichtshof der Europäischen Union (Curia)
Verfahrensgang