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Rechtsprechungsdatenbank

Europäischer Gerichtshof - C-514/07 P und C-528/07 P und C-532/07 P

Gericht
Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen
C-514/07 P und C-528/07 P und C-532/07 P
Datum
21.09.2010
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)
Kurztext
Der Gerichtshof bestätigt die Entscheidung der Kommission, die Herausgabe von Schriftsätzen mit Verweis auf die Ausnahme zum Schutz von Gerichtsverfahren in der Verordnung zu verweigern, die diese beim Gerichtshof und beim Gericht im Rahmen von Gerichtsverfahren eingereicht hatte. Die Kommission kann sich vor Beginn der mündlichen Verhandlung in der anhängigen Rechtssache auf die Vermutung stützen, dass der Zugang zu eingereichten Schriftsätzen und die damit einhergehende Verbreitung den Zielen der Verordnung zuwiderläuft. Sie kann daher entsprechende Anträge ohne konkrete Prüfung im Einzelfall ablehnen. Man kann nicht annehmen, dass nach Abschluss eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 226 EGV bzw. Art. 258 AEUV die Verbreitung von Schriftsätzen weitere Untersuchungstätigkeiten beeinträchtigt. Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 12. September 2007 (T-36/04) wird damit teilweise aufgehoben.
Schlagwort
Internationale Beziehungen
Download
C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P - 21.09.2010 (nicht barrierefrei)
Quelle
Gerichtshof der Europäischen Union (Curia)
Verfahrensgang