Rechtsprechungsdatenbank
Europäischer Gerichtshof - C-362/08 P
- Gericht
- Europäischer Gerichtshof
- Aktenzeichen
- C-362/08 P
- Datum
- 26.01.2010
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)
- Kurztext
- Der Gerichtshof gibt dem Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil statt und hebt dieses auf. Das Gericht hat zu Unrecht die Auffassung vertreten, die streitige Maßnahme sei keine anfechtbare Handlung, die Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein könne. Die Klage ist entgegen der Entscheidung des Gerichts nicht unzulässig und wird zur Prüfung der Begründetheit an das Gericht zurückverwiesen.
- Schlagwort
- Prozessuales
- Download
- C-362/08 P - 26.01.2010 (nicht barrierefrei)
- Quelle
- Gerichtshof der Europäischen Union (Curia)
- Verfahrensgang