Toolbar-Menü

Rechtsprechungsdatenbank

Europäischer Gerichtshof - C-362/08 P

Gericht
Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen
C-362/08 P
Datum
26.01.2010
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)
Kurztext
Der Gerichtshof gibt dem Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil statt und hebt dieses auf. Das Gericht hat zu Unrecht die Auffassung vertreten, die streitige Maßnahme sei keine anfechtbare Handlung, die Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein könne. Die Klage ist entgegen der Entscheidung des Gerichts nicht unzulässig und wird zur Prüfung der Begründetheit an das Gericht zurückverwiesen.
Schlagwort
Prozessuales
Download
C-362/08 P - 26.01.2010 (nicht barrierefrei)
Quelle
Gerichtshof der Europäischen Union (Curia)
Verfahrensgang