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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Hamburg - 9 K 2474/08

Gericht
Verwaltungsgericht Hamburg
Aktenzeichen
9 K 2474/08
Datum
01.10.2009
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Ein Insolvenzverwalter hat gegenüber einem Träger der Sozialversicherung, bei dem Arbeitnehmer des Insolvenzschuldners versichert waren, Anspruch auf Informationen über die von diesem Träger vereinnahmten Beträge. Insbesondere steht dem Anspruch nicht entgegen, dass der Kläger mit der Auskunft seine Chance für eine zivilrechtliche Auseinandersetzung verbessern möchte, da dessen Anspruch unabhängig von der Interessenlage besteht. Der vom Informationsfreiheitsgesetz vorgesehene Schutz wirtschaftlicher Interessen der Sozialversicherung bezweckt zudem nicht die Abwehr materiell berechtigter Ansprüche nach dem Insolvenzrecht. Schutzgut des Ausnahmetatbestands bezüglich der Durchführung laufender Gerichtsverfahren ist lediglich der Schutz gegen negative Einflüsse auf die Rechtsfindung. Insolvenzrechtliche Vorschriften haben aufgrund ihres anderen Regelungsgegenstandes keinen Vorrang gegenüber dem Informationsfreiheitsgesetz.
Schlagwort
Konkurrierende Rechtsvorschriften, Schutz besonderer Verfahren, Fiskalische Interessen
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9 K 2474/08 - 01.10.2009
Verfahrensgang