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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Hamburg - 5 So 31/09

Gericht
Oberverwaltungsgericht Hamburg
Aktenzeichen
5 So 31/09
Datum
16.02.2009
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Für Rechtsstreitigkeiten über Auskunftsansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist unabhängig vom Inhalt der begehrten Information der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet. Konkret wird die Zuständigkeit des Sozialgerichts im Falle allgemeiner Informationen in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung verneint.
Schlagwort
Prozessuales
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Verfahrensgang