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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Regensburg - 9 K 14.488

Gericht
Verwaltungsgericht Regensburg
Aktenzeichen
9 K 14.488
Datum
11.03.2015
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht verurteilt ein Jobcenter, Zugang zu allen aktuellen Diensttelefonnummern seiner Mitarbeiter unter Unkenntlichmachung der jeweiligen Vornamen zu gewähren. Zuvor hatte das Gericht per Gerichtsbescheid entschieden, dass der Zugang zur vollständigen Diensttelefonliste zu gewähren ist; daraufhin beantragte das Jobcenter eine mündliche Verhandlung und führte aus, in der Behörde existierten keine Telefonlisten mehr; vielmehr werde ein zentrales IT-System der Bundesagentur genutzt. Das Gericht lässt diese Argumentation nicht gelten; das Jobcenter konnte die Vermutung nicht widerlegen, dass eine Auflistung sämtlicher Telefonnummern ohne Weiteres möglich ist. Im Hinblick auf die Ausnahmetatbestände vertritt das Verwaltungsgericht im Wesentlichen dieselbe Auffassung wie im Gerichtsbescheid.
Schlagwort
Drittbetroffenheit, Personenbezogene Daten, Interessenabwägung
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9 K 14.488 - 11.03.2015
Verfahrensgang