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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein - 9 A 440/03

Gericht
Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Aktenzeichen
9 A 440/03
Datum
28.07.2004
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Schleswig-Holstein)
Kurztext
Der Kläger hat keinen Anspruch nach § 4 IFG Schleswig-Holstein auf Einsichtnahme in die REFA-Studie zur Haftraumkontrolle, da diese beim beklagten Landesministerium nicht "vorhanden" im Sinne der Norm ist. Grund hier für ist die fehlenende Verfügungsbefugnis. Diese liegt ausschließlich bei einem Ministerium eines anderen Landes, das der Einsichtnahme mit Verweis auf die Vertraulichkeit der Beratungen nicht zugestimmt hat. Auch die Regelungen des § 9 Nr. 1 IFG Schleswig-Holstein zur Vertraulichkeit stehen dem Informationszugang entgegen. Bei der Studie handelt es sich um eine Liste mit den in einem Haftraum üblichen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen, die der Vorbereitung einer Länderberatung diente.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern, Entwürfe oder Vorarbeiten
Download
9 A 440/03 - 28.07.2004 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang