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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgerichtshof Hessen - 9 A 1466/18

Gericht
Verwaltungsgerichtshof Hessen
Aktenzeichen
9 A 1466/18
Datum
23.01.2020
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Hessen)
Kurztext
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof lehnt die Anträge auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil der Vorinstanz ab. Er bestätigt deren Auffassung, dass die Rohfassung einer Studie zur Auswirkung von Lärm auf die Bevölkerung eine Umweltinformation darstellt, von einer privatrechtlich organisierten Stelle herauszugeben ist und Ablehnungsgründe des Hessischen Umweltinformationsgesetzes nicht vorliegen. Insbesondere geht der Verwaltungsgerichtshof auf die Argumentation der Beklagten zur Wissenschaftsfreiheit ein.
Schlagwort
Entwürfe oder Vorarbeiten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Urheberrecht
Download
9 A 1466/18 - 23.01.2020
Quelle
Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen
Verfahrensgang