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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Wiesbaden - 6 K 590/16

Gericht
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
6 K 590/16
Datum
12.06.2018
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Hessen)
Kurztext
Streitgegenständlich ist die Rohfassung einer Studie, mit der die Auswirkungen des Verkehrslärms auf die Bevölkerung erfasst werden sollte. Während die Endfassung veröffentlicht worden war, lehnte die Beklagte, eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft, eine Herausgabe der Rohfassung ab, da sie bezweifelte, dass es sich um Umweltinformationen handelt. Auch hielt sie sich selbst nicht für eine informationspflichtige Stelle im Sinne des Hessischen Umweltinformationsgesetzes. Sie machte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Urheberrecht und die Wissenschaftsfreiheit geltend; zudem seien Manuskripte nicht herauszugeben. Das Verwaltungsgericht sieht einen Herausgabeanspruch aber als gegeben und begründet in seinem Urteil, weshalb es sich um Umweltinformationen handelt und die Beklagte eine informationspflichtige Stelle ist. Auch die übrigen Ablehnungsgründe verwirft das Verwaltungsgericht.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Entwürfe oder Vorarbeiten, Urheberrecht
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6 K 590/16 - 12.06.2018
Verfahrensgang