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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Sigmaringen - 8 K 5297/18

Gericht
Verwaltungsgericht Sigmaringen
Aktenzeichen
8 K 5297/18
Datum
21.04.2021
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltverwaltungsgesetz (Baden-Württemberg)
Kurztext
Streitgegenstand waren Angaben zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln durch Landwirte, die verpflichtet sind, diese Informationen im Wege der Selbstüberwachung bereitzuhalten. Der Beklagte verfügt über die vom Kläger begehrten Aufzeichnungen, auch wenn diese ihm nicht unmittelbar vorliegen, sondern von den Landwirten für ihn bereitgehalten werden. Ein zusätzliches Antragsverfahren für einen identischen Sachverhalt aus einem Zeitraum, der vom ursprünglichen Antrag nicht umfasst war, im Rahmen der Klage aber geltend gemacht wurde, hält das Verwaltungsgericht für entbehrlich.
Schlagwort
Konkurrierende Rechtsvorschriften, Begriffsbestimmung, Prozessuales, Existenz von Unterlagen
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8 K 5297/18 - 21.04.2021
Quelle
Landesrechtsprechung Baden-Württemberg
Verfahrensgang