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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Saarland - 8 F 144/19

Gericht
Oberverwaltungsgericht Saarland
Aktenzeichen
8 F 144/19
Datum
09.01.2020
Art der Entscheidung
Beschluss des Fachsenats ("in-camera"-Verfahren)
Rechtsgrundlage
§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung, Informationsfreiheitsgesetz (Saarland), Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Gericht stellt fest, dass zu den Vorgängen, die nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO ihrem Wesen nach geheim zu halten sind, auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gehören und hierzu alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge zählen, die nicht offenkundig sind und an deren Nichtverbreitung das betreffende Unternehmen ein berechtigtes Interesse hat.
Schlagwort
Prozessuales, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Download
8 F 144/19 - 09.01.2020
Quelle
Bürgerservice Saarland
Verfahrensgang