Toolbar-Menü

Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Saarland - 8 F 144/19

Gericht
Oberverwaltungsgericht Saarland
Aktenzeichen
8 F 144/19
Datum
09.01.2020
Art der Entscheidung
Beschluss des Fachsenats ("in-camera"-Verfahren)
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund), Informationsfreiheitsgesetz (Saarland), § 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung
Kurztext
Das Gericht stellt fest, dass zu den Vorgängen, die nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO ihrem Wesen nach geheim zu halten sind, auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gehören und hierzu alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge zählen, die nicht offenkundig sind und an deren Nichtverbreitung das betreffende Unternehmen ein berechtigtes Interesse hat.
Schlagwort
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Prozessuales
Download
8 F 144/19 - 09.01.2020 (nicht barrierefrei)
Quelle
Bürgerservice Saarland
Verfahrensgang