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Oberverwaltungsgericht Saarland - 8 F 144/19
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht Saarland
- Aktenzeichen
- 8 F 144/19
- Datum
- 09.01.2020
- Art der Entscheidung
- Beschluss des Fachsenats ("in-camera"-Verfahren)
- Rechtsgrundlage
- § 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung, Informationsfreiheitsgesetz (Saarland), Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
- Kurztext
- Das Gericht stellt fest, dass zu den Vorgängen, die nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO ihrem Wesen nach geheim zu halten sind, auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gehören und hierzu alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge zählen, die nicht offenkundig sind und an deren Nichtverbreitung das betreffende Unternehmen ein berechtigtes Interesse hat.
- Schlagwort
- Prozessuales, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
- Download
- 8 F 144/19 - 09.01.2020
- Quelle
- Bürgerservice Saarland
- Verfahrensgang