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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 20 F 1.20

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
20 F 1.20
Datum
12.02.2021
Art der Entscheidung
Beschluss des Fachsenats ("in-camera"-Verfahren)
Rechtsgrundlage
§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung
Kurztext
Im Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO ("in-camera"-Verfahren) ist nicht zu klären, ob das Gericht der Hauptsache die Behörde zur Vorlage bestimmter Akten oder sonstiger Unterlagen auffordern müsste. Inhaltlich macht das Bundesverwaltungsgericht Ausführungen zum Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
Schlagwort
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Prozessuales
Download
20 F 1.20 - 12.02.2021
Quelle
Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang