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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 E 283/05

Gericht
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen
8 E 283/05
Datum
08.06.2005
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht hebt den Beschluss der Vorinstanz auf, die den Rechtsstreit an das Landgericht verwiesen hat. Ob eine Streitigkeit öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der geltend gemachte Anspruch hergeleitet wird. Da der Kläger seinen Anspruch auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen stützt, das dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist, ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
Schlagwort
Prozessuales
Download
8 E 283/05 - 08.06.2005 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang