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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 E 283/05
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
- Aktenzeichen
- 8 E 283/05
- Datum
- 08.06.2005
- Art der Entscheidung
- Beschluss
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
- Kurztext
- Das Oberverwaltungsgericht hebt den Beschluss der Vorinstanz auf, die den Rechtsstreit an das Landgericht verwiesen hat. Ob eine Streitigkeit öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der geltend gemachte Anspruch hergeleitet wird. Da der Kläger seinen Anspruch auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen stützt, das dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist, ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
- Schlagwort
- Prozessuales
- Download
- 8 E 283/05 - 08.06.2005 (nicht barrierefrei)
- Quelle
- Justizportal Nordrhein-Westfalen
- Verfahrensgang