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Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 1585/04
- Gericht
- Verwaltungsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 26 K 1585/04
- Datum
- 03.02.2006
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
- Kurztext
- Der Kläger hat keinen Anspruch auf Zugang zu den von ihm begehrten Informationen. Nach dem Wortlaut des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen sind juristische Personen vom Informationszugangsrecht ausgeschlossen. Wird eine natürliche Person von einer juristischen Person lediglich vorgeschoben, um an behördliche Informationen zu gelangen, ist von einer unzulässigen Antragstellung durch die juristische Person selbst auszugehen.
- Schlagwort
- Prozessuales
- Download
- 26 K 1585/04 - 03.02.2006 (nicht barrierefrei)
- Quelle
- Justizportal Nordrhein-Westfalen
- Verfahrensgang