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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 1585/04

Gericht
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
26 K 1585/04
Datum
03.02.2006
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Der Kläger hat keinen Anspruch auf Zugang zu den von ihm begehrten Informationen. Nach dem Wortlaut des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen sind juristische Personen vom Informationszugangsrecht ausgeschlossen. Wird eine natürliche Person von einer juristischen Person lediglich vorgeschoben, um an behördliche Informationen zu gelangen, ist von einer unzulässigen Antragstellung durch die juristische Person selbst auszugehen.
Schlagwort
Prozessuales
Download
26 K 1585/04 - 03.02.2006 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang