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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 B 940/05

Gericht
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen
8 B 940/05
Datum
20.06.2005
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Sonstige
Kurztext
Das Geschäfts- und Betriebsgeheimnis gilt im Anwendungsbereich des Gentechnikrechts bzw. der sogenannten Freisetzungsrichtlinie (EG-Richtlinie 2001/18/EG) nur eingeschränkt. Dadurch wird die Reichweite des Geheimnisschutzes auch für das Informationsrecht auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes konkretisiert. Eine Tierversuchsstudie, die im Rahmen eines Zulassungsverfahrens nach dem Gentechnikgesetz erstellt wurde, ist nicht als Betriebsgeheimnis vertraulich zu behandeln.
Schlagwort
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Konkurrierende Rechtsvorschriften
Download
8 B 940/05 - 20.06.2005 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang