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Verwaltungsgericht Köln - 13 L 771/05
- Gericht
- Verwaltungsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 13 L 771/05
- Datum
- 09.06.2005
- Art der Entscheidung
- Beschluss
- Rechtsgrundlage
- Umweltinformationsgesetz (Bund)
- Kurztext
- An der absoluten Geheimhaltung von Informationen zu einer Tierversuchsstudie besteht kein schutzwürdiges Interesse. Es ist nicht ersichtlich, dass die Kenntnis der Studie den Konkurrenten ungerechtfertigte Vorteile brächte. Außerdem ist bereits aus anderen Gründen (Tierschutz / Gentechnikgesetz) das betroffene Unternehmen verpflichtet, die Verwendung der Ergebnisse seiner Tierversuchsstudie zu dulden. Das Verwaltungsgericht lehnt damit einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab.
- Schlagwort
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
- Download
- 13 L 771/05 - 09.06.2005 (nicht barrierefrei)
- Quelle
- Justizportal Nordrhein-Westfalen
- Verfahrensgang