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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Köln - 13 L 771/05

Gericht
Verwaltungsgericht Köln
Aktenzeichen
13 L 771/05
Datum
09.06.2005
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Bund)
Kurztext
An der absoluten Geheimhaltung von Informationen zu einer Tierversuchsstudie besteht kein schutzwürdiges Interesse. Es ist nicht ersichtlich, dass die Kenntnis der Studie den Konkurrenten ungerechtfertigte Vorteile brächte. Außerdem ist bereits aus anderen Gründen (Tierschutz / Gentechnikgesetz) das betroffene Unternehmen verpflichtet, die Verwendung der Ergebnisse seiner Tierversuchsstudie zu dulden. Das Verwaltungsgericht lehnt damit einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab.
Schlagwort
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Download
13 L 771/05 - 09.06.2005 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang