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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 2398/02
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
- Aktenzeichen
- 8 A 2398/02
- Datum
- 12.03.2003
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
- Kurztext
- Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund einem Kammerzugehörigen der Einblick in das detaillierte Wahlergebnis zur Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer verwehrt werden könnte. Zwar scheitert ein Anspruch auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen im Falle der Klägerin schon daran, dass sie eine juristische Person ist. Die
Auskunftserteilung dürfte danach aber im pflichtgemäßen Ermessen der Beklagten stehen. - Schlagwort
- Antragsberechtigung, Konkurrierende Rechtsvorschriften
- Download
- 8 A 2398/02 - 12.03.2003 (nicht barrierefrei)
- Quelle
- Justizportal Nordrhein-Westfalen
- Verfahrensgang