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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 2398/02

Gericht
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen
8 A 2398/02
Datum
12.03.2003
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund einem Kammerzugehörigen der Einblick in das detaillierte Wahlergebnis zur Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer verwehrt werden könnte. Zwar scheitert ein Anspruch auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen im Falle der Klägerin schon daran, dass sie eine juristische Person ist. Die
Auskunftserteilung dürfte danach aber im pflichtgemäßen Ermessen der Beklagten stehen.
Schlagwort
Antragsberechtigung, Konkurrierende Rechtsvorschriften
Download
8 A 2398/02 - 12.03.2003 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang