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Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 K 335/02
- Gericht
- Verwaltungsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 3 K 335/02
- Datum
- 07.05.2002
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
- Kurztext
- Aus dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen ergibt sich kein Anspruch des Mitglieds einer Industrie- und Handelskammer auf Informationen über die Wahl zur Vollversammlung der Kammer. Dies folgt schon daraus, dass die Klägerin keine natürliche Person ist. Deshalb kann offen bleiben, in welchem Umfang die verlangten Angaben dem Informationsbegriff des Gesetzes unterfallen. Das Gesetz verpflichtet die jeweiligen Stelle jedenfalls nicht zu einer statistischen Auswertung.
- Schlagwort
- Antragsberechtigung, Begriffsbestimmung, Konkurrierende Rechtsvorschriften
- Download
- 3 K 335/02 - 07.05.2002 (nicht barrierefrei)
- Quelle
- Justizportal Nordrhein-Westfalen
- Verfahrensgang