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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 7 C 4.07

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
7 C 4.07
Datum
27.09.2007
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Die Niederschriften einer nicht öffentlich tagenden kommunalen Grundwasserkommission fallen teilweise unter den Schutz der Vertraulichkeit der Beratungen. Dieser ist sowohl im Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen vorgesehen als auch in einem formellen Gesetz außerhalb des Umweltinformationsrechts normiert, nämlich in der Kreisordnung, die den Ausschluss der Öffentlichkeit von den Sitzungen der Kommission vorsieht. Da für die Nachprüfung des angefochtenen Urteils die Rechtslage zum Zeitpunkt der Revisionsentscheidung maßgeblich ist, bleibt die noch vom Oberverwaltungsgericht erörterte Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit der Umweltinformationsrichtlinie ohne Bedeutung, da die Umsetzung in Landesrecht zwischenzeitlich erfolgt ist. Das Bundesverwaltungsgericht weist damit die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zurück.
Schlagwort
Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Interessenabwägung, Konkurrierende Rechtsvorschriften
Download
7 C 4.07 - 27.09.2007 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang